ArchivDeutsches Ärzteblatt11/2011Verbraucherzentrale: Vertragsrechte von Pflegebedürftigen

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Verbraucherzentrale: Vertragsrechte von Pflegebedürftigen

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Jeder möchte möglichst selbstbestimmt in seiner eigenen Wohnung leben und sich versorgt wissen – unabhängig von seinem Alter, einer bestehenden Pflegebedürftigkeit oder einer Behinderung. Aber nicht immer ist das möglich. Die Broschüre „Vertrag im Blick“ der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz informiert zu Vertragsrechten von Bewohnern von Pflege- und Behinderteneinrichtungen sowie neuen Wohnformen, wie etwa Wohngruppen für Demenzpatienten.

Die Publikation erläutert die Vorschriften des Wohn- und Betreuungsgesetzes, das am 1. Oktober 2009 in Kraft getreten ist. Das Gesetz soll eine Benachteiligung pflege- und hilfebedürftiger Menschen vermeiden. Anhand von Beispielen wird erklärt, worauf Pflegebedürftige und ihre Angehörigen achten sollten, wenn es um Wohn- und Betreuungsverträge geht. Dabei muss der Ratgeber nicht vom Anfang bis zum Ende durchgearbeitet werden. Je nach Situation, aber auch bei speziellen Fragen oder Problemen, wie Entgelterhöhung, Kündigungsrechte oder Schlecht- und Nichtleistung, gibt der Ratgeber kurz und prägnant Antworten. 

Die Broschüre kann im Internet unter www.vz-rlp.de/Heimvertragsrecht kostenfrei heruntergeladen werden. Sie ist Teil eines Projekts zur Umsetzung der Verbraucherrechte in der Pflege, das im Oktober 2010 von 14 Verbraucherzentralen und dem Verbraucherzentrale-Bundesverband gestartet wurde. EB

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