ArchivDeutsches Ärzteblatt11/2011Kassenärztliche Bundesvereinigung: Legendenbildung

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Kassenärztliche Bundesvereinigung: Legendenbildung

Maus, Josef

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Josef Maus Stv. Chefredakteur
Josef Maus
Stv. Chefredakteur

Die Wiederwahl von Dr. med. Andreas Köhler und Dr. med. Carl-Heinz Müller als Vorstände der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) war gerade mal ein paar Stunden her, da machte bereits eine Pressemitteilung mit der Überschrift „Abgekartetes Spiel“ die Runde. Absender waren die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) Baden-Württemberg, Bayerns, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern. Die Entscheidung für Köhler und Müller, heißt es in der Erklärung, entspreche nicht den Interessen der ärztlichen Basis, und im Vorfeld der Wahlen habe es etliche Absprachen von „Köhler-Getreuen“ gegeben.

So entstehen Legenden oder moderne Sagen. Der Begriff „abgekartetes Spiel“ im Zusammenhang mit Wahlen suggeriert, dass jemand ausschließlich aufgrund geheimer Absprachen nicht zum Zuge gekommen sei. Hätte es diese Absprachen nicht gegeben, wäre die Wahl womöglich anders ausgegangen. Dieser Vorwurf richtet sich nun also gegen den alten und neuen KBV-Vorstand. Aber trifft er auch zu?

Auf der einen Seite stehen Köhler und Müller, die ersten hauptamtlichen Vorstände der KBV. Beide sind erklärte Befürworter des Kollektivvertrags in der ambulanten ärztlichen Versorgung, was angesichts der gesetzlichen Aufgabenstellung der KBV ja auch kaum verwundern kann. Über den Kollektivvertrag können alle zugelassenen Ärztinnen und Ärzte an der Versorgung der gesetzlich versicherten Patienten teilnehmen. Auf der anderen Seite stehen die Befürworter der neuen Selektivverträge, die einzelne Kassen mit einzelnen Arztgruppen abschließen – vorbei an den KVen. Einer von ihnen ist Dr. med. Werner Baumgärtner, Allgemeinarzt aus Stuttgart und Chef des Medi-Verbundes Deutschland. Baumgärtner trat bei den Vorstandswahlen gegen Müller an – mit Ambitionen auf den Vorstandsvorsitz. Gegen Köhler direkt kandidierte Dr. med. Dirk Heinrich, HNO-Arzt aus Hamburg und Vorsitzender des NAV-Virchow-Bundes.

Kollektivvertrag oder Selektivvertrag? Der teils heftige Streit um diese grundsätzliche Frage bis hin zum versuchten, aber gescheiterten Ausstieg aus dem KV-System hielt die niedergelassenen Ärzte in den letzten Jahren in Atem. Kollektiv- oder Selektivvertrag – das war schließlich auch die eigentliche Richtungsentscheidung, mit der die aktuelle Wahl verknüpft war. Bei anderen Kritikpunkten hatten Köhler und Müller längst ein Einlenken signalisiert – etwa bei der geforderten Rückverlagerung der Honorarverteilung in die Regionen und der stärkeren Einbindung der KVen in die Entscheidungsfindung.

Wenn sich nun hauptamtliche KV-Vertreter und ehrenamtliche Delegierte im Vorfeld einer wichtigen Wahl darüber klarwerden wollen, wohin die Reise gehen soll, so hat das herzlich wenig mit einem abgekarteten Spiel zu tun. Die Zweidrittelmehrheit für Köhler und Müller zeigt die tatsächliche Position der neuen Vertreterversammlung: Sie ist überwiegend für die Beibehaltung des bisherigen Systems und betrachtet Selektivverträge als Suchmodelle für eine bessere Versorgung. Was sich bewährt, sollte in den Kollektivvertrag einfließen. Zugleich stimmte die große Mehrheit der Vertreterversammlung für Kontinuität in der schwiergen Verhandlungsarbeit gegenüber den Krankenkassen und der Politik. Bei Köhler und Müller weiß man, was man hat. Auch wenn’s nicht allen jederzeit gefallen mag. So schlecht sind die Ärzte mit diesem Vorstandsduo offenbar nicht gefahren.

Josef Maus
Stv. Chefredakteur

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