POLITIK
E-Health-Strategien: Drei Länder, drei Wege


Erst ein Gesetz zur Gesundheitstelematik und dann die Anwendungen – oder besser umgekehrt? Deutschland, Österreich und die Schweiz gehen bei der Umsetzung von E-Health unterschiedlich vor.
Das Thema E-Health – die Anwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien im Gesundheitsbereich – beschäftigt nicht nur Deutschland, sondern auch die engen Nachbarn Österreich und die Schweiz seit längerem. Ein Patentrezept, E-Health zur Modernisierung der Gesundheitssysteme einzuführen, gibt es offenbar nicht, wie die Konferenz „Strategien für die E-Health-Infrastruktur in den D-A-CH-Ländern“ bei der TeleHealth 2011 in Hannover verdeutlichte.
Von der Theorie zur Praxis
In Deutschland hat man vergleichsweise früh begonnen, den Einstieg in eine bundesweite Telematikinfrastruktur gesetzlich zu regeln: So sah das zum 1. Januar 2004 in Kraft getretene GKV-Modernisierungsgesetz die Erweiterung der Krankenversichertenkarte (KVK) zu einer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) vor. Diese sollte zum 1. Januar 2006 eingeführt werden und über die administrativen Zwecke hinaus auch medizinische Anwendungen wie den elektronischen Arztbrief oder den Notfalldatensatz unterstützen. „Nach mehr als sieben Jahren seit Entstehen des Gesetzes stehen wir immer noch am selben Punkt wie damals – es gibt nichts, was den Namen einer Telematikinfrastruktur verdienen könnte“, konstatierte Dr. med. Franz-Joseph Bartmann, Vorsitzender des Ausschusses Telematik der Bundesärztekammer. Zwar gibt es viele Projekte zur regionalen Versorgung, eine gemeinsame, barrierefreie und datenschutzkonforme Infrastruktur für telemedizinische Verfahren, mit der sich aufwendige Insellösungen vermeiden ließen, fehlt jedoch bislang. Die Datenschutzprobleme haben sich seither verschärft: „Die KVK ist datenschutzrechtlich längst nicht mehr tragbar, weil leicht auslesbar“, erläuterte Bartmann. Darüber hinaus sei der Datenschutz bei den Selektivverträgen ungelöst: Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig-Holstein darf der Hausärzteverband daher keine Leistungen mehr im Rahmen der Hausarztverträge abrechnen.
Der Stand 2011: In diesem Jahr soll die Karte endlich als Administrationswerkzeug ausgegeben werden. Zuvor müssen von April bis September die Arzt- und Psychotherapeutenpraxen mit Kartenlesegeräten ausgestattet werden. Der Online-Datenabgleich von Versichertenstammdaten über die Karte ist jedoch unter den Ärzten nach wie vor umstritten. Bevor die Versicherten die eGK als das Werkzeug nutzen können, als das es ursprünglich geplant war, nämlich als Schlüssel, der ihnen die Hoheit über ihre Daten gibt, wird daher noch einige Zeit vergehen.
Von der Praxis zur Theorie
„Für uns ist das Wesentliche, dass eine Vielzahl von Gesundheitsdienstleistern mit Mitteln der IT Zugang zu Informationen ihrer Patienten bekommen, weil dies die Qualität der Behandlung verbessern kann“, betonte Dr. Clemens Martin Auer vom österreichischen Bundesministerium für Gesundheit. Ziel sei es zudem, Prozesse und Ergebnisqualität in medizinischen Behandlungsabläufen zu steuern. Der Nutzen von E-Health entstehe erst durch die Vernetzung. Aufgabe der Regierung sei es, Interoperabilität zwischen verschiedenen Systemen herzustellen. Österreich sei eines der führenden Länder im Bereich E-Health, verkündete Auer selbstbewusst.
Dazu haben große Leitprojekte beigetragen: Seit 2008 funktioniert dort das „E-Card“-System ohne Probleme: Eine Chipkarte dient zur Prüfung der Anspruchsberechtigung der Versicherten und zur Abrechnung der Vertragspartner, die flächendeckende Vernetzung aller Ärzte ist umgesetzt. Bis 2013 wird zudem die elektronische Gesundheitsakte ELGA eingeführt. Das Informationssystem soll allen ambulanten und stationären Gesundheitsdienstleistern sowie den Patienten den orts- und zeitunabhängigen Zugang zu Gesundheitsdaten ermöglichen. ELGA sei ein gemeinsames nationales Projekt von Bund, Ländern und Sozialversicherung zur Umsetzung einer öffentlichen Infrastruktur, für das 30 Millionen Euro bereitgestellt würden, betonte Auer. Noch 2011 soll ein Pilot
zur elektronischen Medikation starten. „Und jetzt arbeiten wir am neuen ELGA-Gesetz“, erklärte der E-Health-Experte. Das Gesetz soll den Schutz sensibler personenbezogener Daten und die Nutzung von Gesundheitsdaten regeln und eine selbstbestimmte Teilnahme der Patienten durch ein „modulares“ Opt-out sicherstellen. Letzteres heißt: Jeder kann jederzeit generell, in Teilen oder situativ aus dem ELGA-System aussteigen.
Top down und bottom up
In der Schweiz versuche man, die Einführung von E-Health parallel über Top-down- und Bottom-up-Prozesse zu gestalten, berichtete Patrick Kutschera von der Evita AG, einem Unternehmen, das in der Schweiz eine elektronische Patientenakte anbietet. Treibende Kräfte der Entwicklung sind Kutschera zufolge die 26 Kantone und der Bund. Einerseits stehen regionale Lösungen und dezentrale Lösungskomponenten im Vordergrund, andererseits gibt es mit der „eHealth Suisse“ ein eigenes Koordinierungsgremium, das Rahmenbedingungen definiert und vorgibt, nach denen die Lösungen gestaltet werden müssen, damit sie später – so die Idee – per Standardisierung verbunden werden können. Aufgrund der sehr föderalen Strukturen werde die E-Health-Architektur wahrscheinlich 26-mal umgesetzt, scherzte Kutschera.
Noch ist die Vernetzung allerdings erst am Anfang, die Hausärzte dokumentieren weitgehend lokal. Hindernisse seien fehlende Anreizsysteme für die Akteure, unsichere Rahmenbedingungen und eine fehlende Sensibilisierung, denn: „Es gibt kaum Wissen über E-Health und den Nutzen daraus“, sagte Kutschera. Als nächste Schritte sollen die gesetzlichen Grundlagen auf Kantons- und Bundesebene zur Einführung eines „elektronischen Patientendossiers“ geschaffen werden. Die Standards für die E-Health-Architektur, wie etwa Rollenkonzepte und Werkzeuge zur Personenidentifikation, will man per Ausschreibung erarbeiten. Parallel dazu sollen regional Piloten und Teillösungen umgesetzt werden. Das Ziel: Personal Health Records für alle Schweizer Bürger bis zum Jahr 2015.
Heike E. Krüger-Brand