BRIEFE
Versorgungsgesetz: Gegen eine Bedarfsplanung


Das Gesundheitswesen erhält einen neuen Tiefschlag zum Nachteil der Bürger (GKV-Versorgungsgesetz)! Das GKV-Versorgungsgesetz sollte so gestaltet werden, dass es endlich unter dem FDP-Gesu ndheitsminister Rösler eine echte Gesundheits- und Honorarreform werden kann. Diese ist schon lange und wiederholt gefordert und gewünscht worden seit dem Unheil von Seehofer (SGB V 1993) . . .
Gesundheit für alle Bürger in Stadt und Land ist das höchste Gut eines Volkes. Es muss ein Umdenken in der Etatverteilung zwischen den Ressorts stattfinden. Eine besondere Beachtung verdienten die A ltersentwicklung der Bürger sowie die Stabilität der Kinder- und Jugendgesundheit.
Prävention ist hier das Lösungswort. Die Politik muss sich hier maximal zurückhalten und das Notwendige den Ärzten überlassen . . . Ökonomie darf hier keine Grundlage werden. Wert haben hier: Beachtung der gesunden Ernährung, Sport und Bewegung sowie Erziehung. Die ärztliche Versorgung hat bürgernah durch Hausärzte (Facharzt für Allgemeinmedizin) und alle spezialisierten, niedergelassenen Fachärzte (Orthopädie, Augen, HNO, Haut) zu erfolgen. Kliniken sollten nur auf Zuweisung der Ärzte in Anspruch genommen werden können. Es herrscht dort Apparatemedizin, zu teuer. Die Bedarfsplanung ist endgültig abzuschaffen, sie hat Vergangenheitswert. Die Regelleistungsvolumina sind zu beseitigen und durch Einzelleistungsbezahlung zu ersetzen. Dies dient auch der Verminderung der Landflucht und der Besetzung der Arztstellen in Landbezirken. Die zum Arztberuf strebenden Studenten übernehmen eine hochgradige soziale Verantwortung, der Beruf ist absolut befriedigend, sofern er entsprechend honoriert wird. Störend sind die aufgezwungene Bürokratie sowie die Medienhetze . . .
Dr. Dr. Franz-Josef Broicher, 51069 Köln