POLITIK: Leitartikel
50 Jahre Bundesärztekammer: Ärztliche Selbstverwaltung - notwendiger denn je


Zu Beginn des Forums betonte der Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages, Dr. med. Dr. h. c. Karsten Vilmar, daß die Ärzteschaft nach dem Zusammenbruch nahezu aller staatlicher Strukturen nach 1945 als eine der ersten gesellschaftlichen Gruppen die Voraussetzung für eine tragfähige und funktionierende ärztliche Selbstverwaltung geleistet habe. Die Selbstverwaltung und die Beziehungen zu den Vertragspartnern, vor allem den Krankenkassen, hätten dazu beigetragen, daß ein ebenso gut funktionierendes System der gesundheitlichen Sicherung und der gegliederten Krankenversicherung auf- und ausgebaut werden konnte - Voraussetzungen für ein international geachtetes Gesundheitssicherungssystem, das längst die Fährnisse der Strukturreform umschifft habe.
Die Ärzteschaft beteilige sich mit sachverständigen Vorschlägen in der Reformdebatte. Ideologisch bedingte Barrieren, überzogenes Besitzstandsdenken, Halbherzigkeit und Zukunftsangst seien keine Haltungen, um Zukunftsprobleme zu bewältigen. An die Adresse der Politik richtete Vilmar den Appell, die Selbstverwaltung nicht als staatliche Auftragsverwaltung einzuspannen, schon gar nicht zur Regelung von unlösbaren Problemen zu mißbrauchen (das Referat von Vilmar ist unter "Themen der Zeit" in diesem Heft dokumentiert). Der stellvertretende Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Dr. med. Eckhard Weisner, sagte, die Bundes-ärztekammer sei ein Garant für den Fortbestand eines einheitlichen ärztlichen Berufsstandes. Sowohl die von den Ärztetagen beschlossene (Muster-)Berufsordnung als auch die (Muster-)Weiterbildungsordnung berücksichtigten diese übergreifenden Postulate eines einheitlichen Arztberufes. Bundesärztekammer und Kassenärztliche Bundesvereinigung müßten alles daransetzen, berufs- und kassenarztrechtliche Konzepte zur Realisierung moderner Strukturen in Praxis und Kliniken und zur vernünftigen Gliederung ebenso wie zur Verzahnung der Sektoren ambulant/stationär zu erarbeiten; dem Gesetzgeber dürfe kein Vorwand zu Eingriffen in das Gesundheitswesen geliefert werden.
Partner der Politik
Aus Bonn und Köln wurde der Bundesärztekammer und der ärztlichen Selbstverwaltung Lob und Anerkennung gezollt. Politik und Ärzteschaft sowie ihre Organe und Körperschaften seien Partner der Politik, keine Gegner, sagte die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesministerium für Gesundheit, Dr. med. Sabine Bergmann-Pohl (CDU). Durch die beiden GKV-Neuordnungsgesetze sei den Selbstverwaltungen noch mehr Verantwortung zugewachsen, nach dem Motto: "Vorfahrt für die Selbstverwaltung!" Die bei der Bundesärztekammer 1993 angesiedelte Arbeitsgemeinschaft zur Förderung der Qualitätssicherung in der Medizin sei jetzt durch das Gesetz bestätigt worden. Man erwarte praxisorientierte Lösungsansätze, die Entwicklung von Leitlinien, die der Qualitätssicherung der ärztlichen Leistungen dienen, Leitlinien, wissenschaftlich fundiert, aber unter Berücksichtigung der dadurch ausgelösten Folgen (vor allem der Kosten).
Renate Canisius (SPD), Bürgermeisterin der Stadt Köln, erinnerte an die Tradition Kölns auf gesundheitspolitischem Gebiet. Von Köln sei der Impuls zur Gründung des "Niederrheinischen Vereins für öffentliche Gesundheitspflege" ausgegangen. 1905 habe mit der Wahl Peter Krautwigs zum ersten ärztlichen Beigeordneten einer deutschen Stadt die Geburtsstunde des ersten kommunalen Gesundheits-amtes in Deutschland geschlagen. Und Köln zähle zu den Kommunen, die sich heute am Modellprojekt "Ortsnahe Koordinierung der gesundheitlichen und sozialen Versorgung" beteiligt hätten. Frau Canisius, früher in der Arbeitsgemeinschaft der "Gesundheitsarbeiter" innerhalb der SPD aktiv, zeigte sich davon überzeugt, daß positive Erfahrungen mit den Modellprojekten auch künftig von Gesetzes wegen in regionale Gesundheitskonferenzen eingebracht werden können, die der Referenten-Entwurf zur Neuorganisation des öffentlichen Gesundheitswesens in Nordrhein-Westfalen bereits vorsieht.
Dr. med. Walter Brandstädter, Vizepräsident der Bundesärztekammer und ein Repräsentant der "neuen Länder", analysierte die "Entwicklung der Ärzteschaft in der ehemaligen DDR nach der Wende", indem er auch deren Rolle und Konflikte im "real existierenden Sozialismus" herausstellte. Sein Fazit: "Einen einheitlichen DDRArzt hat es nicht gegeben." Der Umgestaltungsprozeß mit dem Aufbau der Ärztekammern ist nur durch eine verschworene Gründergeneration möglich gewesen. Die Ärzte und Selbstverwaltungen in den neuen Ländern würden nach der Aufbauphase ihre Kraft dafür einsetzen, notwendige Reformen durchzuführen und zu vollenden (das Referat von Brandstädter wird in einem der nächsten Hefte dokumentiert).
Subsidiaritätsprinzip
Am Beispiel der Weiterbildungsordnung umriß Prof. Dr. med. Jörg-Dietrich Hoppe, gleichfalls Vizepräsident der Bundesärztekammer, Gestaltungsmöglichkeiten und Kompetenzen der verfaßten Ärzteschaft bei der Ausformung der ärztlichen Selbstverwaltung (ein Abriß der Historie der Weiterbildungsordnung aus der Feder von Hoppe erschien in DÄ 39/1997).
Die ärztliche Selbstverwaltung aus "übergeordneter, juristischer Perspektive" beurteilend, brachte Prof. Dr. jur. Jochen Taupitz, Ordinarius für Bürgerliches Recht, Zivilprozeßrecht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Universität Mannheim, die oftmals kontrovers diskutierten Probleme und Sachfragen auf den Punkt. Die Selbstverwaltung in der Übergangszone zwischen staatlich-bürokratischer und gesellschaftlich-privater Aufgabenerfüllung hängt in ihrer Einschätzung als freiheitlicher Organisationsnukleus nicht zuletzt davon ab, ob der Betrachter von seinem Verständnis her die Selbstverwaltung mehr als Instrument zur Eindämmung von Verstaatlichungstendenzen oder aber mehr als Instrument zur Einschätzung privat- autonomer Räume ansieht. Das Dilemma: Die Rechtsordnung vertritt zur berufsständischen Selbstverwaltung keine klare Position. Die positivistische Bewertung der berufsständischen Selbstverwaltung unterstelle eine Stärkung der Demokratie von unten, eine vertikale Gewaltenteilung, Aktivierung gesellschaftlicher Kräfte und Grundrechtsverwirklichung durch Teilhabe an der Entscheidungsfindung. Andererseits sei die Selbstverwaltung nur eine der denkbaren Ausprägungen von Demokratie. Einer ungehinderten Durchsetzung des demokratischen Mehrheitswillens des Gesamtvolkes sei diese sogar abträglich und von daher keineswegs mit einem demokratischen Staatswesen untrennbar verbunden. Mehrheitlich werde der Selbstverwaltung das Subsidiaritäts-prinzip als Ordnungs- und Gliederungselement in der Gesellschaft zugemessen. Allerdings sei das Subsidiaritäts-prinzip gerade kein vom Grundgesetz durchgängig verfochtenes Organisations- und Funktionsprinzip, das verbindliche rechtsnormative Direktiven liefern könnte und dessen Verwirklichung kontrolliert und gegebenenfalls vor den Gerichten erzwungen werden könnte. Subsidiarität sei vielmehr ein Postulat politischer Klugheit und von Pragmatismus, das sich allenfalls ermessensleitend an die Legislative und Exekutive richtet.
Taupitz sprach eine Entwicklung an, die in der jüngsten Strukturreform durchschimmert: Die Politik beruft sich immer dann gerne auf das Subsidiaritätsprinzip, wenn sie nur subsidiär mit unangenehmen Dingen in Verbindung gebracht werden möchte, räumt aber sehr gerne dort der Selbstverwaltung die Vorfahrt ein, wo es um die Fahrt auf unsicherem Gelände und mit ungenauer Zielrichtung geht, "so daß man die Eigenverantwortung der unmittelbar Betroffenen gerade dann betont, wenn man selbst die Verantwortung von sich schieben möchte".
Die Frage, ob sich die Selbstverwaltung bewährt habe, sie in der Zukunft noch gebraucht werde und neue Herausforderungen auf sie zukommen, beantwortete Prof. Taupitz sibyl-linisch: Es komme darauf an, was der Berufsstand selbst aus seiner Selbstverwaltung macht. "Selbstverwaltung ist nämlich kein Selbstläufer, keine Selbstverständlichkeit, sondern Ergebnis von und Medium für Verantwortung." Eine wesentliche Funktion - und dies zeitlos - sei es, daß die Gesellschaft dem Berufsstand Autonomie in der Berufsausübung und Schutz vor unqualifiziertem Wettbewerb gegen das unglaubwürdige Versprechen effektiver Selbstregulierung und Selbstkontrolle gewähre. Individuell und kollektiv durch seine Verbände sichere der Berufsstand den Klienten und der Gesellschaft im Gegenzug Fachkompetenz und Integrität zu. Ausbildung und sorgfältige Auswahl der Mitglieder gehörten ebenso dazu wie formelle und informelle Beziehungen zwischen den Kollegen, die Bindung an bestimmte, vom Berufsstand selbst entwickelte berufsethische Standards und Ahndung von Verstößen gegen diese Normen durch Ehrengerichtsverfahren. Die Delegation von ursprünglich staatlichen Verantwortungsbereichen und Kompetenzen an einen Berufsstand beruhe denn auch auf der Erkenntnis, daß diese Art der Steuerung die effektivste darstelle.
Kein Selbstläufer
Bei Vorgängen, die die Selbstverwaltung sehr schnell in Mißkredit bringen können, komme es nicht darauf an, ob Mängel tatsächlich in großem Ausmaß vorhanden sind oder ob die Vorwürfe in jedem Punkt stimmen. Aufgabe der Selbstkontrolle sei es vielmehr, das Fehlverhalten auch einzelner "schwarzer Schafe" zu verhindern. Aufgabe der Selbstverwaltung sei es auch, sich vorausschauend den sich ändernden Erwartungen der Gesellschaft zu stellen und Lösungkonzepte zu entwickeln. Allerdings müsse sich die Selbstverwaltung davor hüten, opportunistische Lösungen anzubieten. Vielmehr müsse sie darum ringen, einen konstruktiven Beitrag zur Fortentwicklung des Gesundheitswesens zu leisten. Dr. Harald Clade/DÄ