

Führerscheinentzug - Beruft sich ein Autofahrer darauf, daß er ein Geschwindigkeitszeichen "schlicht
übersehen" hat - und kann ihm dies nicht widerlegt werden -, so muß ihm trotz erheblicher Überschreitung der
vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit nicht zwangsläufig der Führerschein entzogen werden - es sei denn,
das gleiche Zeichen sei bereits vorher mehrfach aufgestellt gewesen oder der Autofahrer habe eine Baustelle
passiert (Bundesgerichtshof, Az.: 4 StR 638/96). WB
Ersatzschlüssel - Wer seinen Ersatzschlüssel im Auto zurückläßt, handelt grob fahrlässig. Der Autobesitzer
verliert seinen Versicherungsschutz, wenn das Fahrzeug gestohlen wird. (Oberlandesgericht Koblenz, Az.: 10 U
1581/95) rco
Radarwarnung - Wer ein "Radarwarngerät" kauft (hier: für 1 700 DM), aber damit nicht zufrieden ist, weil es
nicht richtig "anzeigt", der kann den Kauf nicht rückgängig machen, da mit dem Gerät Vorschriften umgangen
werden sollen, die "die Allgemeinheit schützen", und der Vertrag deshalb nichtig ist (Landgericht München I,
Az.: 20 S 3039/96). WB
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