THEMEN DER ZEIT: Aufsätze
Menschenrechtsverletzungen (V): Haftfolgeschäden bei Bürgern der DDR


In ihren Ansprachen betonten die Veranstalter, daß zur historischen und juristischen Auseinandersetzung mit der Vergangenheit nun auch verstärkt die gesundheitlich-rehabilitierende hinzukommen müsse. Die Vertreterin der Gedenkstätte, Susanne Duchstein, berichtete, daß sich seit Gründung der Gedenkstätte mehr als 500 ehemalige politische Häftlinge mit dem Wunsch nach Hilfe und Beratung an sie gewendet hätten. Bei vielen sei die Verurteilung immer noch nicht aufgehoben, die Suche nach Arbeit bereite Probleme, Täter würden vielfach vor Gericht Freisprüche erzielen. Als Ziel der Konferenz stellte sie heraus, das Wissen um die Haftbedingungen zu erweitern und Verständnis für die politische Situation der Betroffenen zu wecken.
Die Landesregierung Sachsen-Anhalt dokumentierte den Stellenwert der Konferenz durch die Anwesenheit von Sozialministerin Dr. Gerlinde Kuppe. Ausgehend von der weiteren Notwendigkeit der Offenhaltung der Akten sowie weiterer strafrechtlicher Verfolgung von Tätern, betonte Kuppe, daß die Landesregierung sich um eine zügige Umsetzung des 1. und 2. SED-Unrechtsbereinigungsgesetzes bemühe. Um die Abwicklung zu beschleunigen, widme man sich verstärkt der Schulung und Weiterbildung der mit Häftlingsfragen/Rehabilitierung befaßten Mitarbeiter des Ministeriums sowie der Landesversorgungsämter.
Geringe Anerkennungsqote
Die Hauptklage der Verbände bezog sich auf ein Ungleichgewicht der Anerkennungsquote von
Haftfolgeschäden bei NS- im Vergleich mit Stalinismus-Opfern. Der Vorsitzende der Vereinigung der Opfer
des Stalinismus (VOS), Klaus Schmidt, sagte, daß von 100 000 nach dem Häftlingshilfegesetz als politisch
verfolgt Anerkannten nur insgesamt knapp zwei Prozent als schwerbehindert beziehungsweise in ihrer
Arbeitsfähigkeit eingeschränkt anerkannt seien. Dem stünden circa 80 Prozent anerkannte Anträge bei NSOpfern gegenüber, die nach dem Bundesentschädigungsgesetz zuerkannt würden. Vehement wurde von ihm
wie auch vom Vertreter des Bundes der Stalinistisch Verfolgten eine Gleichbehandlung aller Opfer gefordert,
das heißt die Gleichstellung mit den NS-Opfern. Der Vorsitzende der Hilfsorganisation für die Opfer
politischer Gewalt in Europa (HELP) unterstützte dies ausdrücklich.
Dr. med. Ferdi-nand Haenel, Arzt am Behandlungszentrum für Folteropfer in Berlin, stellte in den Mittelpunkt
seiner Ausführungen über "Die Auswirkung der Langzeithaft und psychische Symptome bei StasiUntersuchungshäftlingen" ein Einzelschicksal. Es handelte sich dabei um eine Familie, die einen
Ausreiseantrag gestellt hatte. Verstärkter staatlicher Druck, Entlassung, Überwachung und alle typischen
Repressionshebel der Stasi kulminierten schließlich in der Verhaftung des Ehepaares. Es folgte lange
Untersuchungs-Einzelhaft. Schließlich das Urteil: 6,5 Jahre. Nach gut einem Jahr wurde das Ehepaar
freigekauft, der wider Erwarten nicht in ein Heim gesteckte Sohn des Ehepaares konnte wenig später
nachziehen.
Das Ehepaar hat Schwierigkeiten, sich in Westdeutschland einzugewöhnen. Erinnerungen an die Haft,
Alpträume treten häufig auf. Hinzu kommen Ängste, andere Menschen zu sehen und enge Räume zu betreten.
Haenel charakterisierte den Zustand so: "Antriebsarmut und Depressivität, allgemeine Freudlosigkeit am
Dasein und Abstumpfung der Gefühle bei gleichzeitiger innerer Übererregbarkeit und Gereiztheit,
Merkfähigkeits- und Konzentrationsstörungen." Die Diagnose des Nervenarztes lautete "passagere
Anpassungsstörungen mit leichter vegetativer Übererregbarkeit". Erst nach Jahren lindern sich die
Beschwerden, treten allerdings nach dem Fall der Mauer wieder verstärkt auf.
Haenel klassifizierte die geschilderten Symptome als "Posttraumatic Stress Disorder". Er plädierte insbesondere
dafür, seelische Schäden wichtiger zu nehmen als körperliche: "In den allermeisten Fällen sind die seelischen
Verletzungen schwerwiegender, sie heilen nicht oder sehr selten spontan, wirken statt dessen wie ein
Seelenfremdkörper, der unerträgliche Angst und Schamgefühl verursacht und meist abgespalten vom
Bewußtsein in der Seele ruht, der aber unter besonderen Umständen immer wieder in Nacht- und Tagträumen
ins Bewußtsein gelangt." Die psychischen Folgen der Folter seien schwer zu erkennen, weil jahrelang fast
beschwerdefreie Zyklen aufträten oder symptomgeminderte. Doch gerade W. Baeyer habe in seiner "Psychiatrie
der Verfolgten" (Basel 1963) gezeigt, daß es bei NS-Opfern oft jahrelange symptomfreie Intervalle ohne
erkennbare Brückensymptome gebe.
Übertragung des Traumas
Am Beispiel des Sohnes, der – sehr leistungsorientiert und erfolgreich in der Schule – schließlich im Alter von
22 Jahren an einem zu spät erkannten Magenkarzinom stirbt, entwickelte Haenel die These, daß auch in
diesem Fall – ähnlich wie bei KZ-Opfern – eine Transmission stattgefunden habe: "Kinder, auch wenn sie
nicht direkt die leidvollen Erfahrungen der Eltern mitbekommen haben (im vorliegenden Fall haben die Eltern
nicht über die Haft gesprochen, es war ein absolutes Tabu-Thema, Anm. d. V.), erfahren oft eine unbewußte
Transmission des elterlichen Traumas. Äußerlich dadurch, daß entweder gar nicht über das Thema gesprochen
wird oder fast nur und ausschließlich darüber."
In der anschließenden Diskussion fanden die Ausführungen von Haenel weitgehend Zustimmung. Ein
Nervenarzt aus Halle plädierte ausdrücklich dafür, psychische Folgen der Haft als medizinische, das heißt
psychosomatische Folgen anzusehen. Mehrere der Betroffenen schilderten zudem ähnlich gelagerte Fälle und
Erfahrungen. In einem Fall war eine Patientin – mehrere Jahre Haft im Frauengefängnis Hoheneck –, obwohl
sie jahrelang Schmerzen hatte, als völlig befundlos und damit als Simulantin gekennzeichnet worden, bis
schließlich die Diagnose erfolgte: Autoaggression des Immunsystems.
In einem zweiten Referat wurde vom Autor eine Übersicht über die Lage der medizinischen Versorgung in den
Haftanstalten der ehemaligen DDR vorgelegt. Darin wurde zum Ausdruck gebracht, daß angesichts der
Haftbedingungen sowie der medizinischen Versorgung in den Lagern und Gefängnissen der SBZ und DDR bei
politischen Häftlingen eine Beweislastumkehr notwendig wäre: Im Einzelfall hätte dann die entsprechende
Versorgungsinstitution den Nachweis zu erbringen, daß Schäden nicht von der Haft herrühren.
Im Vortrag der Hallenser Ärztin Ricarda Lukas über "Langzeitschäden von Sowjetischen MilitärtribunalInhaftierten" wurde ein bedrückendes Kaleidoskop von Brutalität, Leiden und Schmutz des Häftlingslebens in
den Internierungslagern und Gefängnissen in der SBZ deutlich. Lukas hat mit 18 ehemaligen Insassen zum
Teil ausführliche Gespräche über deren Leben geführt. Es tauchen Berichte über Erkrankungen der
Wirbelsäule, der Lungen, des Magen-Darm-Trakts, über Arthritis, Nierenleiden und Hauterkrankungen auf.
Depression, Schlafstörungen, nächtliche Angstzustände sind häufige Begleiterscheinungen für die
Überlebenden. Sie weisen, so Lukas, Ähnlichkeiten zum KZ-Überlebenssyndrom auf. Einige ihrer Interviewten
berichten von schwerer Haftfolter, zu denen in der Psychiatrie Elektroschocks hinzukamen. Die Beschwerden
dieser Häftlinge seien deutlich umfangreicher als die vergleichbarer Personenkreise.2) Auch hier wurden von
mehreren Betroffenen unter den Zuhörern die Schilderungen bestätigt.
Vergleiche zulassen – im Interesse der Betroffenen
Unter dem Titel "Psychotraumatische Schäden infolge der Haft und Probleme bei der Anerkennung – ein
Fallbeispiel" betrachtete Dr. Werner Seifert die Problematik psychischer Traumata: "Gemeint ist damit, daß die
psychische Selbstorganisation durch punktuelle oder dauerhafte Überlastungen in ihren
Bewältigungsmöglichkeiten (Coping-Mechanismen) nachhaltig überfordert, schließlich sogar zerbrochen wird,
so daß sie dann gezwungen ist, in eine andere Organisation überzugehen." Der Übergang, so Seifert, geschehe
dabei eher in Sprüngen als in einer allmählichen Bewegung.
Wie Haenel betonte auch Seifert, daß Folgewirkungen solcher psychischen Traumata sich über mehrere
Generationen erstrecken können. Diese Traumata sind für die klinische Psychologie etwa beschrieben in dem
DSM-III-R3). Das Thema sei seit der Beschäftigung mit den Folgen des NS-Systems in der Diskussion. Die
Problematik von KZ- und Stasi-Haft ansprechend, zitierte Seifert aus einem Aufsatz von Prof. U. H. Peters,
dem Leiter der Klinik für Neurologie und Psychiatrie der Universität zu Köln: "Es gibt bedeutende
Unterschiede ... zwischen den Verfolgungen im Holocaust und den Stasi-Verfolgungen ... Sie sind immerhin so
bedeutend, daß manche einen Vergleich überhaupt nicht in Betracht ziehen möchten. Eine solche Haltung
schlägt aber offenbar zum Nachteil der Stasi-Verfolgten aus, weil leicht der Eindruck entsteht, als sei die
Erfahrung der Stasi-Verfolgung etwas, was jeder Mensch ohne besondere Schwierigkeiten verwinden kann.
Dagegen sprechen ... die ärztlichen Erfahrungen gerade mit den Überlebenden des Holocaust. Sie haben unsere
Kenntnisse über die seelischen Folgen von Verfolgungen und deren Behandlung so sehr erweitert, daß sie
unbedingt auch den Überlebenden anderer, aller Verfolgungen zugute kommen sollten. Ein Vergleich ist
deshalb ... keineswegs zu vermeiden, sondern geboten."4)
Eine Beobachtung von Hannah Arendt aufgreifend, beschrieb Seifert das Gefühl des Verlassenseins, den
Verlust der Verläßlichkeit als schwierigste Herausforderung des Stasi-Inhaftierten und zitierte dazu einen
Häftling: "Das Schlimmste war die Ungewißheit." Die Stasi führte, so Seifert, auch einen Kampf gegen die
Seele mit den Zielen "zu zersetzen, zu zersplittern, zu lähmen, zu desorganisieren und zu isolieren".
Integrität und Individualität untergraben
Das DSM-III-R nennt eine Reihe von Situationsfaktoren (Stressoren), die sich traumatisch auswirken können:
Bedrohung des eigenen Lebens; Verletzungen; Bedrohung der Kinder oder Verwandter; Zeuge zu sein, wie
eine nahestehende Person verletzt wird oder stirbt; Naturkatastrophen oder absichtliche Katastrophen wie
Folter in der Haft; Undurchschaubarkeit der Situation. Peters hat diese Stressoren dann auf die Stasi-Haftopfer
angewendet und kommt zu zwölf verschiedenen, sich gegenseitig verstärkenden Merkmalen. Ziel der
Erniedrigungen und Mißhandlungen während der Haft – die keine Entgleisungen einzelner waren – war es
nach den Worten Seiferts, "die Integrität und Individualität der Inhaftierten zu untergraben".
Eine Befragung – das Bitten um schriftliche Beweise – bei Rehabilitierungsverfahren kann nach seiner
Darstellung geradezu "retraumatisierend" wirken. Hier komme es besonders auf die Erfahrung des
begutachtenden Arztes an: "Es geht nicht, daß mit der Begutachtung von posttraumatischen
Belastungsstörungen infolge der Verfolgung durch die Staatssicherheit der DDR ein Arzt beauftragt wird, der
seines Zeichens Lenin-Preisträger ist und einem in Stasi-Gefängnissen Drangsalierten auf dessen Schilderung
der erlittenen Haftumstände hin sagt: ,Das hat es in der DDR nicht gegeben.'" Vielen Betroffenen falle es
schwer, über ihre Leiden zu sprechen. Seifert: "Bei der Beurteilung von traumatischen Schäden und
Folgeschäden steht die medizinische Betrachtungsweise noch zu sehr im Vordergrund. Ich räume ja ein, daß es
schwer ist, Wirkungen und Folgewirkungen von etwas einzuschätzen, worüber Betroffene (noch) nicht
sprechen können. Und das eben ist das Problem. Sprachlosigkeit ist ein Symptom für ein ,sprachloses' Leiden."
In diesem Sinne plädierte der Referent zum Schluß für mehr Verständnis bei ärztlichen Gutachtern sowie auch
in der Öffentlichkeit.
Zitierweise dieses Beitrags:
Dt Ärztebl 1996; 93: A-741–745
[Heft 12]
Anschrift des Verfassers:
Dr. phil. Klaus-Dieter Müller
Hannah-Arendt-Institut
Mommsenstraße 13
01062 Dresden
Möllhoff, Gerhard
Hack, Heike
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