THEMEN DER ZEIT
Plagiate in der Wissenschaft: Weitgehend totgeschwiegen
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Befragung des Deutschen Ärzteblattes zur Häufigkeit von Plagiaten an den medizinischen Fakultäten. Gespräch mit der Plagiatforscherin Debora Weber-Wulff. Die Rolle von wissenschaftlichen Beratern („Ghostwriting“)
Bert Brecht hat es getan, Shakespeare und in der Neuzeit nicht nur deutsche Politiker. Die Rede ist vom Plagiieren, dem „Klauen“ eines fremden Textes ohne Angabe der Fundstelle – von einzelnen Passagen bis zu kompletten Texten. Doch wie steht es mit der Redlich- und Ehrlichkeit der Mediziner beim Verfassen von Dissertationen, Habilitationen und anderen Veröffentlichungen? Dass Ärzte und Naturwissenschaftler ohne Fehl und Tadel hinsichtlich des Diebstahls von geistigem Eigentum sind, nimmt wohl niemand an.
Welches Ausmaß hat jedoch das Plagiieren unter Studierenden, Medizinern und Forschern, die in der Bevölkerung (immer noch) ein hohes Ansehen genießen? Da es dazu weder bundesweite Statistiken noch valide Erhebungen gibt, hat die Redaktion des Deutschen Ärzteblattes (DÄ) alle 36 medizinischen Fakultäten angeschrieben und um eine Stellungnahme gebeten. Um die Reaktionen der Befragung einordnen zu können, ist es wichtig zu wissen, dass 2008 in Deutschland 7 265 Dissertationen und 870 Habilitationen zuerkannt worden sind.
Der Bitte des DÄ haben 20 medizinische Fakultäten (56 Prozent) entsprochen. Danach sind an 16 weder 2010 noch in den Vorjahren Dissertationen und Habilitationen aberkannt worden. Nur zwei Universitäten haben insgesamt drei Promotionen, eine andere eine Habilitation aberkannt, an einer weiteren Fakultät ist ein Untersuchungsverfahren noch nicht abgeschlossen. Als Gründe für die Aberkennung wurden angegeben: „Massive Dokumentenfälschung etlicher externer Zeugnisse“ in einem Fall, „Doppelvorlage der Arbeit an zwei Universitäten“ in einem zweiten Fall.
An einer Fakultät wurde das Verfahren bei drei Promotions- und einem Habilitationsverfahren wegen Plagiatverdacht „gar nicht erst eröffnet“. Eine andere berichtet, dass sich die Promotionskommission jährlich ein- bis dreimal mit Arbeiten befasse, die vollständig überarbeitet oder gar abgelehnt werden müssten, weil aufmerksamen Koreferenten Plagiate aufgefallen waren. Die Dunkelziffer liege vermutlich höher.
Die Aberkennung von Titeln ist an medizinischen Fakultäten somit eine Rarität. Nach Ansicht von Prof. Dr. Debora Weber-Wulff (Berlin) ist das „magere“ Ergebnis der DÄ-Befragung ein weiterer Beleg dafür, dass Plagiate weitgehend totgeschwiegen werden: „Plagiate sind auf allen Ebenen des wissenschaftlichen Lebens zu finden – bei einfachen Hausarbeiten, Seminararbeiten, Abschlussarbeiten und Doktorarbeiten. Auch Professoren und Professorinnen schreiben voneinander ab und veröffentlichen dies dann unter ihrem Namen.“ Neu sei das Phänomen wahrlich nicht. „Es hat immer schon Plagiate gegeben“, betont Weber-Wulff im Gespräch mit dem Deutschen Ärzteblatt. Nur würde das Vergehen durch das Internet heute viel häufiger entdeckt.
Fehlverhalten wird unter den Teppich gekehrt
An den Hochschulen werde das wissenschaftliche Fehlverhalten in der Regel unter den Teppich gekehrt. „Tatsächlich wissen wir gar nicht, was diesbezüglich in Deutschland so alles passiert“, moniert Weber-Wulff. „Ich kenne viele ehrenwerte Kollegen, die vernünftig arbeiten. Aber ich weiß auch, was man sich hinter vorgehaltener Hand erzählt. Wir Wissenschaftler müssen diesen Teppich herausreißen, ausklopfen oder reinwaschen.“
Doch obwohl alle Universitäten und ihre Repräsentanten an der Aufklärung von wissenschaftlichem Fehlverhalten höchst interessiert sein müssten, gebe es nur wenige, die sich aktiv dafür einsetzten. „Die meisten Leute, die Transparenz befürworten, sind diejenigen, die selbst Unrecht erfahren haben und nicht mehr Teil des Wissenschaftssystems sind. Sind sie noch im System integriert, haben sie meist keine Energie mehr, gegen den Betrug anzugehen.“
MFT: Betrug an medizinischen Fakultäten ist die Ausnahme
Aber kann man allein die Tatsache, dass an medizinischen Fakultäten kaum Titel aberkannt werden, schon als Indiz für Vertuschung werten? Möglicherweise zeigt sich daran schlicht: Der Betrug ist die absolute Ausnahme. So schätzt zumindest Prof. Dr. med. Dieter Bitter-Suermann, Präsident des Medizinischen Fakultätentages (MFT), den Sachverhalt ein. Er erachtet wissenschaftliches Fehlverhalten an den medizinischen Fakultäten als selten. Die Fakultäten hätten die Grundsätze für gute wissenschaftliche Praxis der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) verinnerlicht (Kasten).
Wo eine DFG-Drittmittelförderung erfolge, seien diese ohnehin bindend. An vielen Fakultäten würden die Grundsätze auch unabhängig davon, beispielsweise in Doktorandenseminaren, thematisiert. Etwa 50 Prozent der humanmedizinischen Promotionen seien außerdem experimentelle Arbeiten. „Plagiate im eigentlichen Sinne sind hier nicht möglich“, erläutert Bitter-Suermann. Einen experimentellen Befund könne man nicht abschreiben. Zwar könne man Ergebnisse erfinden, das falle jedoch in der Regel auf.
Den Fall zu Guttenberg hätten aber sicherlich auch die medizinischen Fakultäten zum Anlass genommen zu fragen: „Stimmt bei uns alles?“ Zum Teil werde geprüft, ob eine Verschärfung der Promotionsordnung notwendig sei. Man könne beispielsweise in Erwägung ziehen, eine eidesstattliche Erklärung zu verlangen. Wer promoviert, muss bisher in der Regel nicht an Eides statt erklären, dass die Arbeit ohne fremde Hilfe entstanden ist. Eine weniger verbindliche Formulierung reicht meist aus.
Nicht zuletzt wegen der hohen Zahl der medizinischen Promotionen werden allerdings immer wieder Zweifel an dem Niveau der Arbeiten laut. Der Wissenschaftsrat (WR) hat mehrfach gefordert, das Promotionswesen in der Medizin zu reformieren. Die Gleichsetzung der Begriffe „Arzt“ und „Doktor“ in der Bevölkerung habe dazu geführt, dass sich hier eine Art „akademisches Gewohnheitsrecht“ entwickelt habe, heißt es in einer Stellungnahme aus dem Jahr 2004. Der wissenschaftliche Erkenntnisgewinn dieser Pro-forma-Forschung sei gering.
Der WR plädiert dafür, dass jeder Medizinabsolvent die Berufsbezeichnung „Medizinischer Doktor“ (MD) erhält. Näheres zu einer entsprechenden Abschlussarbeit solle in der Approbationsordnung geregelt werden. Die Verleihung eines Doktorgrades solle nur für Dissertationen erfolgen, die einen substanziellen Beitrag zum wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn beitragen. Orientieren solle sich die Medizin dabei an anderen Naturwissenschaften.
Dass unter der Quantität die Qualität leidet, glaubt MFT-Präsident Bitter-Suermann hingegen nicht. „Natürlich gibt es Türschildpromotionen, aber nicht mehr als in anderen Fächern“, sagt er. Die Promotion sei unabdingbar für die Gewinnung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Circa zehn bis 20 Prozent blieben nach der Dissertation in der Forschung aktiv. Zum „Dr. med.“ gibt es für ihn keine Alternative.
Wie sich andere Länder vor Plagiaten schützen
Selbstverständlich haben auch andere Länder mit wissenschaftlichem Fehlverhalten in Form von Plagiaten zu tun. Nach Angaben von Weber-Wulff wird in Großbritannien derzeit diskutiert, ob man die Vergehen qualitativ und quantitativ mit Hilfe eines Punktesystems beurteilen sollte. So könne es zum Beispiel unterschiedliche Strafpunkte geben je nach Semester, in dem die Unrechtmäßigkeit passiere. Die Endsumme werde dann mit einem Strafenkatalog abgeglichen. Als ein Vorbild für Deutschland sieht Weber-Wulff dieses System nicht, denn „wegen des breiten Spektrums an Vergehen müssen wir individuelle Handlungsmöglichkeiten für eine geeignete Bestrafung haben“.
Andererseits habe sie als Professorin das Problem, Polizistin, Staatsanwältin, Richterin und Justizvollzugsbeamtin in einer Person zu sein. „Ich muss ermitteln, die Anklage vorbereiten, über die möglichen Strafen entscheiden und auch den Vollzug überwachen. Daher würde ich es begrüßen, wenn man an den Universitäten die Ordnungsausschüsse wieder beleben könnte – zum Beispiel als Kommission für den Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten“, erklärt Weber-Wulff.
Derzeit gebe es zwar an allen Hochschulen einen Ombud, aber es sei nicht immer einfach festzustellen, wer diese Funktion bekleide. Zudem sei das Gremium in der Regel nur mit Professoren besetzt. „In den USA haben die Studenten die Mehrheit. Dies ist eine gute Lösung, da sie viel härter urteilen. Als ordentlich Arbeitende wollen sie sich nicht in den Strudel der Schande mitreißen lassen“, sagt Weber-Wulff.
Und wie beurteilt sie die Rolle des „Ombudsmannes für die Wissenschaft“, die 1999 von der Deutschen Forschungsgemeinschaft geschaffen worden ist? Weber-Wulff: „Das ist eine sehr wichtige Stelle, und die DFG-Richtlinien sind vernünftig und gut. Jede Uni besitzt sie, aber oft sind sie lediglich abgeheftet.“ Zudem habe die DFG kann keine großen Sanktionsmöglichkeiten. Wenn – wie kürzlich geschehen – zwei Wissenschaftler damit bestraft wurden, dass sie fünf Jahre keinen Förderantrag mehr stellen dürfen, stelle das fast das höchste Strafmaß dar.
Die mediale Anklage von Plagiaten in den letzten Monaten habe grundsätzlich dazu geführt, heißt es in mehreren Antwortschreiben an das DÄ, dass die Aufmerksamkeit aller Fakultätsmitglieder hinsichtlich dieser Problematik gesteigert worden sei. Einige medizinische Fakultäten geben an, inzwischen alle Studierenden, Ärzte und Wissenschaftler zu Plagiaten und deren Vermeidung aktenkundig belehrt respektive das Thema in Abteilungsversammlungen thematisiert zu haben. Und die Lehrenden wurden aufgefordert, ihrer Vorbildfunktion durch korrektes Zitieren in Vorlesungen nachzukommen.
Um Plagiate zu entdecken, werden an einer Universität inzwischen alle Promotionsarbeiten lediglich von wenigen wissenschaftlichen Mitarbeitern gelesen, um Stilbrüchen eher auf die Spur zu kommen. Das eigentliche Begutachtungsverfahren erfolgt dann sowohl bei Promotionen als auch Habilitationen durch drei externe Gutachter. Als Plagiatprophylaxe werte man auch die Betreuung des Promotionsverfahrens durch einen erfahrenen Hochschullehrer („Promotor“). Mit diesen vorbeugenden Maßnahmen würde derzeit etwa ein Prozent der Arbeiten vor Einreichung als „plagarierend“ erkannt und zurückgewiesen.
Inzwischen werden an manchen Hochschulen studentische Prüfungsschriften automatisch mit einer handelsüblichen Plagiat-Software durchleuchtet. Eine medizinische Fakultät hat damit jedoch keine guten Erfahrungen gemacht: „Das Ergebnis war niederschmetternd. Keines der Programme erfüllte in puncto Spezifität und Sensibilität die Anforderung eines ,diagnostisch‘ akzeptablen Verfahrens“, lautet die Antwort an das DÄ.
Strafen sind vorgesehen, werden aber kaum vollzogen
An Universitäten gilt „Abschreiben“ als betrügerische Handlung. Schließlich hat der Proband die Prüfungsordnung zur Kenntnis genommen und mit seiner Unterschrift anerkannt. Wird er beim Plagiieren erwischt, wird die betreffende Arbeit in der Regel mit „ungenügend“, die Prüfung mit „nicht bestanden“ bewertet. Ob eine Wiederholung zugelassen wird, hängt von der jeweiligen Prüfungsordnung ab. Bei schwerwiegenden Plagiatfällen kann der Verursacher von Prüfungen ausgeschlossen, der Hochschule verwiesen oder der akademische Grad aberkannt werden. Eine solche Aberkennung ist allerdings an Fristen gebunden, die in der Promotionsordnung der jeweiligen Hochschule festgelegt sind.
Soweit die Theorie, die Praxis sieht jedoch anders aus, wie auch Prof. Dr. jur. Volker Rieble (München), Autor des Buchs „Das Wissenschaftsplagiat“ (Verlag Vittorio Klodpastermann), moniert: Zwar hätten so gut wie alle Hochschulen inzwischen die „Grundsätze zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ (Kasten) eingeführt – aber ohne zwingende Strafen bei Verstößen. Überführte Professoren kämen mit einer dienstrechtlich unerheblichen Ermahnung oder einem Rüffel durch den Hochschulleiter unter vier Augen davon. Für Rieble sind die aufgedeckten Fälle nur die „Spitze des Eisbergs“ und ein Beweis für das institutionelle Versagen des Wissenschaftsbetriebs. „Die einzige effektive Plagiatabwehr besteht in der öffentlichen Diskussion, weil nur dies den Plagiator ernstlich bedroht“, so Rieble.
Nach Ansicht von Weber-Wulff sollte man die Idee eines „öffentlichen Prangers“ in Erwägung ziehen – zum Beispiel als eine Art „Schufa-Auskunft für Wissenschaftler“, wo nicht nur die Meriten der Forscher aufgelistet sind, sondern auch eventuelle Verfehlungen. Allerdings müsste dem eine Kontrollinstanz übergeordnet sein – zum Beispiel in Form eines „Bundesaufbeauftragten für wissenschaftliches Fehlverhalten und Plagiate“ mit juristischen Kompetenzen, für den Fall, dass jemand fälschlicherweise verdächtigt wird. „Ich könnte mir auch ,Plagipedia‘ vorstellen, wo nur die Kandidaten mit Vergehen aufgelistet sind. Es wäre spannend zu beobachten, ob die Energie der Delinquenten dann noch anhält.“
Priorität hat für Weber-Wulff jedoch eine Änderung der Hochschulrahmenprüfungsordnung: „Ich habe auf der Basis einer Definition der ,Modern Language Association‘ der Vereinigten Staaten einen diesbezüglichen Vorschlag gemacht. Es wäre mir eine große Freude, wenn Hochschulen vor allem den Passus ,zur Klarstellung, was ein Plagiat ist‘ aufnehmen würden.“ Und Weber-Wulff mahnt einen weiteren heiklen Punkt der Täuschung an: „Es gibt Ghostwriter, die schreiben im Auftrag von Promovierenden und Habilitierenden so professionell, dass wir ihnen nicht auf die Spur kommen.“
Berater und Ghostwriter arbeiten in einer Grauzone
Einen Doktortitel um jeden Preis – das dürfte der Grund für Akademiker gewesen sein, sich an das „Institut für Wissenschaftsberatung“ in Bergisch Gladbach zu wenden. Das Geschäftsmodell der Einrichtung, die mittlerweile geschlossen ist, war einfach und lukrativ: Das Institut stellte den Kontakt von Dozenten zu Promotionswilligen her. Die Hochschullehrer nahmen Doktoranden an, die offenbar auf „normalem“ Weg keine Chance auf den Erwerb eines Titels hatten. Dafür soll das „Institut für Wissenschaftsberatung“ Geldsummen von bis zu 20 000 Euro kassiert haben. Einen Teil davon erhielten die Doktorväter.
Die Staatsanwaltschaft Köln ermittelte ab Herbst 2009 gegen etwa 100 Dozenten wegen Bestechlichkeit – darunter auch Humanmediziner. Heute seien so gut wie alle Ermittlungsverfahren abgeschlossen. Die meisten seien gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt worden, teilte die Staatsanwaltschaft auf Anfrage mit. Die Geldauflage sei bis in den fünfstelligen Eurobereich gegangen. In Einzelfällen sei ein Strafantrag beantragt worden. In etwa 15 Fällen wurde das Verfahren wegen nicht hinreichenden Tatverdachts eingestellt. Dazu, ob im Zuge des Skandals bereits erteilte Titel aberkannt wurden, konnte die Staatsanwaltschaft keine Angaben machen.
Das Aus für das Bergisch Gladbacher Beratungsunternehmen bedeutete keineswegs das Ende dieser Dienstleistungsbranche. Blättert man durch den Kleinanzeigenteil der Fachpresse, stößt man auf eine Reihe mehr oder minder eindeutiger Angebote, bei der Abfassung medizinisch wissenschaftlicher Texte behilflich zu sein. Bestätigen mag selbstverständlich keiner, dass man sich als Ghostwriter für promotionswillige Ärzte betätigt. Allerdings lassen Formulierungen wie „Unterstützung bei Dissertationen“, „Lesen und Bearbeitung wissenschaftliche Fachtexte“, „statistische Betreuung wissenschaftlicher Arbeiten und Promotionen“ – stets verbunden mit dem Hinweis „keine Promotionsberatung“ – deutlich erkennen, dass man sich hier in einer Grauzone bewegt, die allerlei Mutmaßungen zulässt.
Die Bandbreite dessen, was dem promotionswilligen Arzt von den diversen Dienstleistern geboten wird, ist beträchtlich: Unterstützung bei der Auswahl eines geeigneten Dissertationsthemas, Kontakt zu einem willigen Doktorvater, Durchführung von Literatur- und Datenbankrecherchen, Organisation von Schreib- und Rechenaufgaben einschließlich Datenverarbeitung und Signifikanzberechnungen – alles, wie stets betont wird, auf völlig legale Weise. Kaum vorstellbar ist allerdings, dass man sich dann noch in Übereinstimmung mit den Promotionsordnungen der medizinischen Fakultäten befindet, hat man in der Dissertation doch versichert, keine fremde Hilfe bei der Abfassung der Arbeit in Anspruch genommen zu haben.
Auf die Bedürfnisse der angehenden Doktoren in der Medizin zugeschnitten wirkt beispielsweise das Angebot einer Wissenschaftsberatung, die sich auf die statistische Unterstützung bei der Planung, Durchführung und Präsentation von Studien spezialisiert hat. „Wir haben umfangreiche Erfahrung bei der Betreuung wissenschaftlicher Arbeiten und unterstützen Sie gerne bei statistischen Fragen, die im Rahmen Ihrer Promotion oder Habilitation auftauchen“, heißt es auf der Homepage.
Eine Fachärztin hat sich ausschließlich auf die medizinische Wissenschaftsberatung im Bereich der Human-, Zahn- und Veterinärmedizin spezialisiert. Sie wirbt damit, aufgrund ihrer langjährigen klinischen Arbeit und eigener Forschungsprojekte einen engen fachlichen Bezug zu den jeweiligen Studien und Doktorarbeiten herstellen zu können. Zielgruppe sind insbesondere berufstätige Ärzte, „die trotz geringer zeitlicher Vakanzen in überschaubarer Zeit eine Doktorarbeit fertigstellen wollen“. Und auch hier der Online-Hinweis auf die Legalität der Dienstleistung: „Prinzip meiner medizinischen Wissenschaftsberatung ist die strikte Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.“
Die universitäre Betreuung Promovierender ist defizitär
Doch eine scharfe Grenzziehung, bis wohin man sich mit seinem Angebot auf legalem Terrain bewegt, scheint schwierig bis aussichtslos. Die Vielzahl der im Umfeld der Universitäten entstandenen Wissenschaftsberatungen deutet allerdings auf einen Sachverhalt hin, den diejenigen, die sich über die Ausbreitung dieses Dienstleistungsbereichs entrüsten, gerne übersehen: Eine adäquate Betreuung Promotionswilliger ist angesichts der Lern- und Lehrverhältnisse in den großen Fächern an deutschen Hochschulen nur sehr schwer umsetzbar. Eine – eigentlich selbstverständliche – gute wissenschaftliche Begleitung von Promotionsvorhaben innerhalb der Universitäten würde vielen außeruniversitären Beratern die Existenzgrundlage entziehen.
Dr. med. Vera Zylka-Menhorn,
Dr. med. Birgit Hibbeler, Thomas Gerst
Gute Wissenschaftliche Praxis
Bereits 1998 hat die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) Grundsätze für die gute wissenschaftliche Praxis beschlossen. DFG-Fördergelder erhält nur, wer sich daran hält. Zentrale Forderungen sind: lege artis arbeiten, alle Ergebnisse konsequent selbst anzweifeln, strikte Ehrlichkeit im Hinblick auf die Beiträge von Partnern und Konkurrenten. Von Hochschulen und Forschungseinrichtungen erwartet die DFG ein strukturiertes Vorgehen bei Fehlverhalten, außerdem die Benennung unabhängiger Ansprechpartner für Verdachtsfälle.
Die DFG-Grundsätze heißen eigentlich „Empfehlungen der Kommission Selbstkontrolle in der Wissenschaft – Vorschläge zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“.
Weitere Informationen: www.dfg.de/foerderung/rechtliche_rahmenbedingungen/gwp/index.html BH
Schäfer, Mattias
Pförringer, Wolfgang
Borsdorff, Elmar
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