ArchivDeutsches Ärzteblatt13/1992Durch Beschlußfassung des Bewertungsausschusses nach § 87 SGB V wird der Bewertungsmaßstab für kassenärztliche Leistungen (BMÄ) mit Wirkung ab 1. Juli 1992 wie folgt geändert.
Durch Beschlußfassung des Bewertungsausschusses nach § 87 SGB V wird der Bewertungsmaßstab für kassenärztliche Leistungen (BMÄ) mit Wirkung ab 1. Juli 1992 wie folgt geändert.
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