ArchivDeutsches Ärzteblatt16/1992Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (Körperschaft des öffentlichen Rechts) einerseits und der Verband der Angestellten- Krankenkassen e. V. sowie der AEV — Arbeiter-Ersatzkassen- Verband e. V. andererseits vereinbaren, den Anhang zum .Arzt-/Ersatzkassenvertrag vom 19. 12. 1990
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (Körperschaft des öffentlichen Rechts) einerseits und der Verband der Angestellten- Krankenkassen e. V. sowie der AEV — Arbeiter-Ersatzkassen- Verband e. V. andererseits vereinbaren, den Anhang zum .Arzt-/Ersatzkassenvertrag vom 19. 12. 1990
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Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (Körperschaft des öffentlichen Rechts) einerseits und der Verband der Angestellten- Krankenkassen e. V. sowie der AEV — Arbeiter-Ersatzkassen- Verband e. V. andererseits vereinbaren, den Anhang zum...
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