ArchivDeutsches Ärzteblatt16/1992Der Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V. sowie der AEV - Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e. V. einerseits und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (Körperschaft des öffentlichen Rechts) andererseits vereinbaren die Übergangsregelung für die Anwendung des Badearztvertrages

BEKANNTMACHUNGEN: Kassenärztliche Bundesvereinigung

Der Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V. sowie der AEV - Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e. V. einerseits und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (Körperschaft des öffentlichen Rechts) andererseits vereinbaren die Übergangsregelung für die Anwendung des Badearztvertrages

Als E-Mail versenden...
Auf facebook teilen...
Twittern...
Drucken...

Kommentare

Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.

Fachgebiet

Zum Artikel

Der klinische Schnappschuss

Alle Leserbriefe zum Thema

Stellenangebote