ArchivDeutsches Ärzteblatt28-29/1992Durch Beschlußfassung des Bewertungsausschusses nach § 87 SGB V wird der Bewertungsmaßstab für kassenärztliche Leistungen (131VIÄ) mit Wirkung ab 1.7. 1992 wie folgt geändert:
Durch Beschlußfassung des Bewertungsausschusses nach § 87 SGB V wird der Bewertungsmaßstab für kassenärztliche Leistungen (131VIÄ) mit Wirkung ab 1.7. 1992 wie folgt geändert:
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