ArchivDeutsches Ärzteblatt10/1998Bußgelder für säumige: Zahler in der privaten Pflegeversicherung

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Bußgelder für säumige: Zahler in der privaten Pflegeversicherung

Clade, Harald

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LNSLNS KÖLN/BERLIN. Rund 200 000 privat Krankenversicherte müssen mit Bußgeldern rechnen, weil sie keine Beiträge zur privaten Pflegepflichtversicherung zahlen, schätzt das Bundesversicherungsamt. In dieser Zahl sind allerdings Doppelmeldungen enthalten.
Viele Versicherte seien schon seit sechs Monaten säumig. Ein Großteil habe trotz Versicherungspflicht noch keine Pflegeversicherung abgeschlossen. Vorgesehen sind zunächst Bußgelder von einigen hundert DM. Je nachdem, ob Leichtfertigkeit oder Vorsatz festgestellt werden, werden bis zu 5 000 DM Buße verhängt. Seit Anfang 1995 ist der Abschluß einer Pflegeversicherung auch für privat Krankenversicherte gesetzlich vorgeschrieben. Der Beitragssatz beträgt wie in der gesetzlichen Versicherung 1,7 Prozent des Bruttoeinkommens. Er darf nicht höher sein als der Höchstbeitrag in der gesetzlichen Pflegeversicherung.
Seit 1995 hat nach Angaben des Verbandes der privaten Krankenversicherung die private Pflegepflichtversicherung Überschüsse in Höhe von 1,57 Milliarden DM erzielt. Davon entfallen knapp 500 Millionen DM auf Kapitalerträge, die vor allem aus den Alterungsrückstellungen erzielt wurden. Seit Inkrafttreten der Pflegeversicherung (1. Januar 1995) wurden rund 4,4 Milliarden DM Alterungsrückstellungen gebildet. Die Assekuranz erwägt, Überschüsse an die Versicherten weiterzugeben. HC

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