ArchivDeutsches Ärzteblatt24/1991Durch Beschlußfassung des Bewertungsausschusses nach § 87 SGB V wird der Bewertungsmaßstab für kassenärztliche Leistungen (BMÄ) mit Wirkung ab 1. Juli 1991 wie folgt geändert:
Durch Beschlußfassung des Bewertungsausschusses nach § 87 SGB V wird der Bewertungsmaßstab für kassenärztliche Leistungen (BMÄ) mit Wirkung ab 1. Juli 1991 wie folgt geändert:
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