ArchivDeutsches Ärzteblatt12/1998Lauschangriff: Bürgerrechte und Patientenschutz

POLITIK: Leitartikel

Lauschangriff: Bürgerrechte und Patientenschutz

Jachertz, Norbert

Als E-Mail versenden...
Auf facebook teilen...
Twittern...
Drucken...
LNSLNS Auch die Ärzte sind vor dem Abhören sicher - fürs erste jedenfalls. Doch das Grundgesetz ist geändert, Wachsamkeit damit weiterhin geboten.
Fatalerweise sind die Entscheidungen über den sogenannten großen Lauschangriff in den Vor-Wahlkampf geraten, zum Schluß gar in eine heiße Phase nach der Wahl in Niedersachsen. Und so gerieten die Abstimmungen zur Machtprobe. Der Sache hat das nicht gedient. Das Thema war zu ernst für Parteiengezänk. Es ging immerhin um die Einschränkung eines bedeutsamen Grundrechtes der Bürger, um das verbriefte Berufsgeheimnis einiger Berufsgruppen, darunter der Ärzte, und um den Schutz von Patienten und Klienten. Das Abhören hätte immerhin bedeutet, Praxen heimlich zu öffnen (um die Wanzen anzubringen) und über Tage oder gar Wochen Hunderte von Gesprächen abzuhören und aufzuzeichnen - in der Hoffnung, vielleicht das eine angepeilte Gespräch mit einem Gangster mitzubekommen. Das war schon ein starkes Stück, auf das sich da die Parteien koalitionsübergreifend geeinigt hatten. Daß das selbst manchem Abgeordneten nicht geheuer war, ist nur zu verständlich und im übrigen keine Frage von "rechts" und "links". Auch Konservative können durchaus der Auffassung sein, das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung rangiere vor kriminaltaktischen Überlegungen. So denkende Abgeordnete der Unionsparteien konnten sich, einbetoniert in die Fraktionsdisziplin, freilich nicht rühren. Auf der anderen Seite haben sich sehr viele Sozialdemokraten bei der Güterabwägung für das Abhören ausgesprochen. Denn es gab ja im Vorfeld der Gesetzgebung eine Absprache zugunsten des Lauschangriffs, aus der sich lediglich die Grünen (sowie die PDS) herausgehalten hatten. Und dieser großen Koalition besonderer Art ist schließlich - nach einem merkwürdigen Geziere unter den Bundesländern - die Änderung von Artikel 13 des Grundgesetzes zu "verdanken". Die eröffnet nunmehr die Möglichkeit zur akustischen Wohnraumüberwachung, falls "bestimmte Tatsachen" den Verdacht begründen, daß jemand eine besonders schwere Straftat begangen hat. Dem Geplänkel unter den Bundesländern ist es weiterhin zu verdanken, daß es zu einem Vermittlungsverfahren über das Ausführungsgesetz, also das Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung der organisierten Kriminalität, kam. Dem Vermittlungsverfahren folgt das vom Bundestag und Bundesrat am 5. und 6. März verabschiedete Gesetz zum Lauschangriff mit der Erweiterung der geschützten Berufsgruppen. Neben Geistlichen und Abgeordneten in Bund und Ländern - diese hatten sich von Anfang an selbst gesegnet - darf nunmehr bei allen Berufsgruppen, die nach § 53 der Strafprozeßordnung über ein Zeugnisverweigerungsrecht verfügen, nicht heimlich abgehört werden. Das Abhörverbot betrifft nur die berufliche Funktion. Zu den geschützten Gruppen gehören auch die Ärzte. Deren Berufsvertretungen, insbesondere die Bundesärztekammer sowie einige Landesärztekammern, hatten sich energisch für das Patientengeheimnis verwandt. Die Ausnahme vom Abhören ist kein Privileg der Ärzte (sowie der anderen Berufsgruppen), sie dient vielmehr dem Schutz der Patienten (und Klienten). Bundestag und Bundesrat haben folglich auch nicht die Interessen einiger Gruppen bedient, wie aus der verärgerten Regierungskoalition verlautete, sondern Bürgerrechten entsprochen. Das gilt insbesondere auch für die Handvoll von FDP-Abgeordneten, die von der einstigen Bürgerrechtspartei übriggeblieben ist und sich gegen das Abhören wandte.
Der Schutz der Berufsgruppen und ihrer Patienten und Klienten ist nicht dauerhaft gesichert. Das liegt an der Gesetzestechnik. Schwer zu überwinden war lediglich die Hürde des Grundgesetzes. Die aber ist, auch mit Hilfe der SPD, genommen worden. Das Ausführungsgesetz hingegen bedurfte lediglich der einfachen Mehrheit in Bundestag und Bundesrat. In der kommenden Legislaturperiode könnte es erneut Versuche geben, den Lauschangriff gesetzlich wieder auszuweiten. Anstoß könnte die erhebliche Ausweitung der geschützten Berufsgruppen geben. Angesichts der vielen Ausnahmen werden die Kriminalisten nämlich darauf hinweisen, die Absichten, die mit dem großen Lauschangriff verfolgt würden, seien kaum noch durchzusetzen. Man wird also nach der Bundestagswahl aufmerksam bleiben müssen. Norbert Jachertz


PS Nahezu unbemerkt sind mit dem Ausführungsgesetz zum Lauschangriff auch das Geldwäschegesetz sowie das Finanzverwaltungsgesetz geändert worden. Damit werden umfangreiche, ja schikanöse Kontrollmöglichkeiten an den Grenzen eröffnet, werden Zollbehörden und Finanzämter kurzgeschlossen, und das nicht nur, um den großen Gangstern auf die Spur zu kommen (die werden ihre Wege kennen). Auch unschuldige Normalbürger oder kleinere Steuersünder werden ins Netz geraten. Der Gesetzgeber hat es in den letzten Jahren sträflich versäumt, durch eine Steuerreform grobe Ungerechtigkeiten zu beseitigen. Da wirkt es merkwürdig, wenn er jetzt statt dessen klammheimlich die Verfolgung seiner Bürger perfektioniert. Um kein Mißverständnis aufkommen zu lassen: Das DÄ hat vor Geldgeschäften in der Grauzone schon zu einer Zeit gewarnt, als deutsche Banken noch in großen Anzeigen dazu animierten. NJ

Fachgebiet

Zum Artikel

Der klinische Schnappschuss

Alle Leserbriefe zum Thema

Stellenangebote