BRIEFE
Rheumatologen: Was den Nachwuchs abschreckt


Die Sorgen verschärfen sich – und zwar dann und dadurch, dass in den an die Ostsee angrenzenden Bundesländern die Krankheit Fibromyalgie mit der stationären Behandlung bei Erstdiagnose oder Exazerbation mit drohender Erwerbsunfähigkeit regelmäßig von dem durch die Krankenkassen beauftragten MDK als „ambulant versorgbar“ klassifiziert werden.
Die wenigen Ausbildungskrankenhäuser können keine Patienten aufnehmen, da die „Notwendigkeit der stationären Behandlung nach § 39 SGB V“ nicht erkannt wird – die Angemessenheit und Notwendigkeit derartig intensiver Behandlung nicht gesehen wird. Es wird eine ambulante Therapie in nahezu allen solchen Fällen als ausreichend angesehen . . .
Wenn dann die künftigen niedergelassenen Ärzte im Krankenhaus lernen, dass das Krankenhaus die Patienten bei akuten Zuständen nicht aufnehmen darf, da die Notwendigkeit der stationären Behandlung bei Fibromyalgie regelmäßig von den Krankenkassen nicht anerkannt wird, der wird dauerhaft abgeschreckt vor dem Gedanken, einen rheumatologischen Schwerpunkt zu wählen.
Dr. Björn Mehlhorn, 07743 Jena
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