STATUS: Arbeitsrecht
Häufige Kurzerkrankungen: Ein Kündigungsgrund?


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Eine Kündigung kommt nur dann in Betracht, wenn über einen längeren Zeitraum häufige Kurzerkrankungen aufgetreten sind, die zu betrieblichen Beeinträchtigungen führten. Darüber hinaus müssen zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung objektive Tatsachen vorliegen, die eine ernste Besorgnis weiterer Kurzerkrankungen im bisherigen Umfang rechtfertigen. Die ernste Besorgnis weiterer Erkrankungen im bisherigen Umfang kann durch Art, Dauer und Häufigkeit der Vorerkrankungen dargelegt werden. Häufige Kurzerkrankungen in der Vergangenheit stellen indes eine Indizwirkung für häufige zukünftige Erkrankungen dar. Eine feststehende Fehlzeitquote, die eine Indizwirkung für die Zukunft rechtfertigt, gibt es nicht. Stets ist auf die Umstände des Einzelfalls abzustellen. Fehlzeiten und Entgeltfortzahlungskosten unter sechs Wochen pro Kalenderjahr reichen nicht aus, um eine negative Zukunftsprognose zu rechtfertigen. Ein kritischer Wert ist wohl erst bei einer Fehlquote von 25 bis 30 Prozent gegeben.
Bei einem Arbeitnehmer mit längerer Betriebszugehörigkeit sollten mindestens die letzten drei Jahre vor dem Zeitpunkt der beabsichtigten Kündigung für die Bewertung der Zukunftsprognose herangezogen werden, bei kürzeren Betriebszugehörigkeitszeiten genügt ein Zeitraum von 15 Monaten. Bei der Prognose sind ausgeheilte Erkrankungen, Unfälle und Sportverletzungen herauszunehmen, sofern von deren Einmaligkeit ausgegangen werden kann.
Die Kurzerkrankungen müssen zudem zu einer erheblichen Beeinträchtigung betrieblicher Interessen führen. Hierzu zählen Betriebsablaufstörungen, denen auch durch Überbrükkungsmaßnahmen nicht begegnet werden kann, und erhebliche wirtschaftliche Belastungen, die erst vorliegen, wenn vom Arbeitgeber eine Lohnfortzahlung für mehr als sechs Wochen erbracht werden musste. Im Rahmen der bei jeder Kündigung vorzunehmenden Interessenabwägung wirken sich betriebsbedingte Krankheitsursachen zugunsten des Arbeitnehmers aus.
Christoph Roos
CBH Rechtsanwälte, Köln
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