Gratwanderung
Der Einsatz von Nacktscannern – zweifelhafter Nutzen und unverhältnismäßig
Montag, 4. Januar 2010
Vermutlich werden in Deutschland noch in diesem Jahr Flugpassagiere mit Hilfe von Körperscannern, auch Nacktscanner genannt, durchleuchtet. Ob diese Geräte wirklich helfen, den internationalen Terrorismus einzudämmen, ist mehr als zweifelhaft. Denn potenzielle Attentäter werden mit Sicherheit immer neue Wege finden, um Waffen und Sprengstoff in eine Maschine zu schmuggeln.
Experten gehen außerdem davon aus, dass auch ein Nacktscanner die Minibombe des Nigerianers in Schiphol nicht entdeckt hätte. Der sicherste Flughafen der Welt, der Flughafen in Tel Aviv, kommt jedenfalls aufgrund eines ausgefeilten Sicherheitssystems ohne Körperscanner aus. Und wie soll man Menschen beispielsweise bei Großveranstaltungen, in Bussen und Bahnen schützen? Der Einsatz von Nacktscannern dürfte kein ernstzunehmender Vorschlag sein.
Doch es gibt auch ethische Bedenken gegen den Einsatz dieses Verfahrens. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums sollen Körperscanner nur dann eingeführt werden, wenn die Wahrung der Persönlichkeitsrechte sichergestellt werden kann. Alle vom Scanner erhobenen Daten werden laut Innenministerium sofort nach der Kontrolle gelöscht.
Dennoch halten Datenschützer wohl nicht zu Unrecht den flächendeckenden Einsatz von Scannern für unverhältnismäßig. Zwar liefern diese Geräte nur grafische Darstellungen des Körpers, dennoch können sie die Privatsphäre verletzen. So ist es nämlich durchaus möglich, dass beispielsweise Herzschrittmacher, künstliche Darmausgänge oder Intimschmuck offengelegt werden, was für die betroffenen Passagiere „sehr, sehr peinlich“ sein kann, wie es der schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte Thilo Weichert ausdrückte.