Gratwanderung
Freitod von Eberhard von Brauchitsch: Neue Diskussion über aktive Sterbehilfe
Dienstag, 14. September 2010
Tötung auf Verlangen und aktive Sterbehilfe sind in Deutschland verboten. Darauf hat kürzlich noch einmal die Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshofs hingewiesen, dessen zweiter Senat entschieden hatte, unter welchen Voraussetzungen Sterbehilfe zulässig ist. Dennoch wird immer wieder darüber diskutiert, ob man aktive Sterbehilfe nicht legalisieren sollte.
Jetzt wurde diese Diskussion neu ausgelöst durch den Freitod des Ehepaars von Brauchitsch, die sich in Zürich Unterstützung von der Schweizer Sterbehilfeorganisation Exit gesucht hatten. In einem Blog des WDR erntete diese Verzweiflungstat viel Zustimmung, auch von der Bloggerin, die ein „Leben am Schlauch“ für sich nicht möchte.
In der Schweiz sprachen sich jetzt 68 Prozent der Befragten einer repräsentativen Umfrage der Uni Zürich für aktive, durch Ärzte ausgeführte Sterbehilfe aus. Aber selbst in diesem liberalen Land gab es berechtigte Vorbehalte, beispielsweise bei der Suizidbeihilfe an psychisch schwerkranken Menschen. „Sterbetourismus“ stößt bei den Schweizern sogar auf Empörung.
Sie lehnen es ab, dass Organisationen wie Dignitas und Exit im Ausland wohnenden Sterbewilligen Beihilfe zum Suizid anbieten. Möglicherweise kann dies als gutes Zeichen für die Initiative im Kanton Zürich gedeutet werden, die den Sterbetourismus verbieten lassen will. Und das sollte auch den deutschen Befürwortern eines ärztlich assistierten Suizids zu denken geben.
Schließlich ist es ja durchaus möglich, mit Hilfe der Palliativmedizin schwerstkranken und sterbenden Menschen zu helfen. Und Sterbehilfe durch Behandlungsunterlassung, -begrenzung oder –abbruch ist bereits jetzt zulässig.