Dr. McCoy

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In seinem Blog – benannt nach dem Bordarzt von „Raumschiff Enterprise“ – kümmert sich Philipp Stachwitz weniger um ferne Galaxien, sondern er kommentiert, wie die Zukunft der Medizin durch Telematik und E-Health beeinflusst wird. Als Anästhesist und ehemaliger stellvertretender Dezernent für Telematik der Bundesärztekammer kennt der heute ambulant tätige Schmerztherapeut und E-Health-Experte die Materie gleichermaßen und gleichzeitig aus der Praxis wie auch aus der Politik.".

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Dr. McCoy

Billiger Jakob

Donnerstag, 10. Mai 2012

Der Arztberuf ist reglementiert. Ziemlich streng sogar. Wie die Regeln aussehen, steht unter anderem in der Berufsordnung der zuständigen Landesärztekammer die wiederum vom jeweils zuständigen (meist Landesgesundheits-) Ministerium genehmigt werden muss.

Immer wieder Stein des Anstoßes ist die Frage, ob – und wenn ja wie – Ärzte Werbung machen und ob sie ihre Leistungen auch nach dem Motto „Geiz ist geil“ einer zahlungswilligen Kundschaft offerieren dürfen.

Wohl eher nicht, denn in der Musterberufsordnung heißt es dazu u.a.

Zweck der nachstehenden Vorschriften der Berufsordnung ist die … Vermeidung einer dem Selbstverständnis der Ärztin oder des Arztes zuwiderlaufenden Kommerzialisierung des Arztberufs.“ (§ 27 Absatz 1),

Berufswidrig ist insbesondere eine anpreisende, irreführende oder vergleichende Werbung.“ (§ 27 Absatz 3) und an anderer Stelle

Die Honorarforderung muss angemessen sein. … Ärztinnen und Ärzte dürfen die Sätze nach der GOÄ nicht in unlauterer Weise unterschreiten.“ (§ 12 Absatz 1).

Die Berufsordnung wurde in diesen Bereichen seit Aufkommen des Internet mehrfach verändert und letztlich erheblich liberalisiert. Verhältnisse wie in den USA wollen die Ärztekammern aber wohl nicht einreißen lassen.

Mal testen, was so durchgeht bei der Ärztekammer, will wohl eine Ärztin aus Hürth bei Köln. Beim Rabattcoupon-Anbieter Groupon hat sie zwischen „5-Gänge-Steak-Menü für Zwei“, „Business-Set mit Maßhemd + Krawatte“ oder „Flexibel Spanisch lernen“ im Angebot:

90 Minuten Chirotherapie oder ganzheitliche Schmerztherapie inkl. Erstgespräch“. Das ganze für nur „24,90 statt 125 €“!

Und das bei einer Ärztin für Allgemeinmedizin mit langjähriger Erfahrung – die auch noch eine Kassenpraxis in Köln hat.

Geil! „Deal findet statt!“ informiert die Groupon-Website. Gut zwei Tage vor Ende des Angebots waren schon 157 Gutscheine verkauft. D.h. die Kollegin hat 235,5 Stunden – das sind rund 6 Wochen – fachärztliche Arbeitskraft für 3909,30 EUR verkauft.

Wer jemals Patienten mit chronischen Schmerzen des Bewegungsapparates behandelt hat, der weiß, dass es – wie von der Ärztin bei Groupon versprochen – ein hoher Anspruch ist, im Sinne einer „ganzheitlichen Schmerztherapie … den Ursachen der Schmerzen auf die Spur zu kommen.“ und „in einem ausführlichen Erstgespräch … sämtliche Faktoren“ abzuklären.

Wie jemand das bei 157 Patienten für einen Stundenlohn von 16,60 EUR (ohne Abzug von Betriebskosten und vor Steuern) seriös leisten will, ist mir schleierhaft. Entweder man ist Idealist oder man hofft, durch das Angebot an Folgeaufträge zu gelangen. Die dann allerdings zum vollen Satz. Denn – es ist „nur ein Gutschein pro Person einlösbar“.

Wie war das noch mit der dem Selbstverständnis der Ärztin oder des Arztes zuwiderlaufenden Kommerzialisierung des Arztberufs?

LNS
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