Res medica, res publica
Das Anti-Weselsky-Gesetz
Montag, 11. Mai 2015
Wo er recht hat, hat er recht: Das Land und die Bahnkunden hätten jetzt eine Pause verdient, hat Claus Weselsky, Chef der Gewerkschaft Deutscher Lokführer (GDL) zum Streikende verkündet. Der einwöchige Ausstand hat nicht nur den Alltag vieler Pendler durcheinandergebracht, sondern auch der Volkswirtschaft erheblich geschadet.
Noch gar nicht absehbar ist der Schaden in der Tariflandschaft. Denn der lange GDL-Streik könnte genau das beschleunigen, was Weselsky verhindern will: den Verlust der Tariffähigkeit seiner Gewerkschaft. Bundesregierung und große Koalition werden nun erst recht ihr Tarifeinheitsgesetz durchsetzen. Dann gilt in einem Betrieb nur noch der Tarifvertrag der Gewerkschaft, die dort die meisten Mitglieder hinter sich vereint. Eine Minderheitsgewerkschaft wäre darauf angewiesen, sich in Tarifverhandlungen mit der größten zu verständigen. Das stellt ihre Existenz in Frage.
Die große Koalition wird das Vorhaben als „Anti-Weselsky-Gesetz“ darstellen, als Schutz vor streikfreudigen Lokführern und ihrem Vorsitzenden, der das Streikrecht aus „persönlichen Machtinteressen“ (SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann) missbrauche. So hätten nach den Bahnkunden nun die Mitglieder der anderen Berufsgewerkschaften, zum Beispiel die Ärzte im Marburger Bund, Grund, auf Weselsky zu schimpfen. Versuchen sie doch gemeinsam, das fragwürdige Tarifeinheitsgesetz abzuwenden. Für den Gesetzesplan spricht vor allem, dass es für den Arbeitgeber einfacher ist, sich mit einer Gewerkschaft zu einigen als mit mehreren.
Tarifeinheit war lange Jahre Realität in Deutschland, bevor das Bundesarbeitsgericht seine Rechtsprechung änderte. Aber eine gute alte Zeit war das nicht. Streiks und schlechte Tarifverträge gab es schon damals. Erst seitdem der Marburger Bund eigenständig Tarifpolitik betreibt, gelang es, die Öffentlichkeit für unzumutbare Arbeitsbedingungen der Ärztinnen und Ärzte im Krankenhaus zu sensibilisieren. Nicht die große Verdi mit ihrem Alleinvertretungsanspruch für alle Klinikbeschäftigten, der Marburger Bund hat angemessene Arztgehälter durchgesetzt.
Eine freiheitliche Gesellschaft muss und kann sich Tarifpluralität leisten – das wenig verantwortungsvolle Handeln Einzelner ist kein Gegenbeweis. Ohnehin bezweifeln einige Verfassungsrechtler, dass die gesetzlich fixierte Tarifeinheit mit dem Grundrecht der Koalitionsfreiheit vereinbar ist. Der Marburger Bund hat am Wochenende auf seiner 127. Hauptversammlung seine Ablehnung des Tarifeinheitsgesetzes bekräftigt. Mit dem MB-Vorsitzenden Rudolf Henke stellt sich ein CDU-Abgeordneter mit an die Spitze des Protests. Henke will für den MB Verfassungsbeschwerde einreichen – gegen ein Gesetz, das seine Fraktion voraussichtlich mehrheitlich mitbeschließen wird. Wieder einmal hat Karlsruhe das letzte Wort.