Res medica, res publica
Kein Skandal um zu viele Ultraschallbilder
Mittwoch, 29. Juli 2015
Wenn die Geburt eines Kindes bevorsteht, bedeutet das nicht nur für die Schwangere den Ausnahmezustand: Was sie an gut gemeinten Ratschlägen von anderen Müttern zu hören bekommt, was Eltern und Großeltern kaufen und schenken, nimmt nicht selten komisch-absurde Ausmaße an. Und in dieser Situation soll sich die Schwangere bei den ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen auf das Minimum beschränken? Wenn es um die Gesundheit des Kindes und die eigene geht? Experten, die Schwangeren das allen Ernstes als Konsequenz aus den Ergebnissen einer Befragung der Bertelsmann-Stiftung empfehlen, scheinen in einer anderen Welt zu leben.
Nahezu alle schwangeren Frauen, unabhängig von Einkommen oder Bildungsabschluss, erhalten mehr Vorsorgeuntersuchungen als die Mutterschaftsrichtlinien für die gesetzliche Krankenversicherung vorsehen. Die Bertelsmann-Stiftung erzeugt in ihrer Interpretation dieses Befundes den Eindruck, hier nutzten überaus geschäftstüchtige Frauenärzte übertrieben ängstliche Frauen aus. Also ein Skandal? Eher Ausdruck der Sorge der Schwangeren um das Kind, also Zeichen für verantwortungsbewusstes Handeln. Zweifellos gibt es im deutschen Gesundheitswesen höchst problematische Überversorgung. Dazu gehören Zusatzleistungen der Schwangerenvorsorge nicht, der Berufsverband der Frauenärzte und die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) haben das in ihrer Stellungnahme medizinisch begründet.
Auch aus ethischer und ordnungspolitischer Sicht ist kein Missstand zu erkennen: Eine Ultraschalluntersuchung zu viel ist weder für das Kind noch die werdende Mutter belastend oder mit Risiken verbunden. Wem schadet es, wenn die werdende Mutter stolz Ultraschallbilder ihres ungeborenen Babys im Freundeskreis zeigt? Da die Frauen die Kosten der nicht von der gesetzlichen Versicherung erstatteten Zusatzleistungen aus eigener Tasche zahlen, wird die Versichertengemeinschaft nicht belastet. Dass das Überangebot an Untersuchungen die Angst der Schwangeren vor der Geburt schüre, scheint sehr weit hergeholt.
Bemerkenswert ist, dass sich für die angeblich viel zu häufig praktizierte vorsorgliche Messung der Herztöne des Kindes und der Wehen der Mutter mittels CTG (Kardiotokografie) die Indikationskataloge in wissenschaftlicher Leitlinie und in der für die GKV bindenden Mutterschaftsrichtlinie durchaus unterscheiden. Die Schwangere wird mithin der Empfehlung der Ärztin oder des Arztes ihres Vertrauens folgen. Von ihnen fühlen sich 80 Prozent der Frauen – auch das ist ein Ergebnis der Befragung – sehr gut und gut beraten.
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