Die BÄ und DKG wurden zu dem Gesetzentwurf als Experten befragt. Warum wurden die für die Durchführung des Gesetzes unbedingt notwendigen Personen bzw. ihre Berufsvertretung nicht einbezogen? Konkret frage ich mich z.B. wie die Pflegekräfte das leisten sollen, wenn die Reha-Einrichtung vom Wohnort weiter entfernt ist? Muss sie dann während der Reha-Maßnahme vor Ort bleiben? (Wie) Ist die Übernahme der Gesamtkosten (Unterbringung, Verpflegung, Überstunden bzw. Ausgleich für Abwesenheit vom persönlichen Wohnort usw.) geregelt?