Herr Simon sagt: "In diesem Fall steht die Fortsetzung der Intensivtherapie auch nicht im Widerspruch zu dem in einer Patientenverfügung geäußerten Wunsch nach Therapiebegrenzung, da [...] sich der Patient mit seiner Bereitschaft zur Organspende implizit mit den für die Organentnahme notwendigen Maßnahmen einverstanden erklärt hat."
Ich denke nicht, dass davon ausgegangen werden kann, dass sich Patietienten "mit [ihrer] Bereitschaft zur Organspende implizit mit den für die Organentnahme notwendigen Maßnahmen einverstanden" erklären. Ich denke, das Gegenteil ist der Fall. Man muss doch sicher davon ausgehen, dass sich die medizinisch nicht vorgebildete Allgemeinbevölkerung keineswegs dessen bewusst ist, welche Maßnahmen im Vorfeld einer eventuellen Organentnahme medizinisch erforderlich und üblich sind.
Nicht zuletzt die - aus medizinischer Sicht häufig krass falsche/stark verharmlosende - filmische und sonstige mediale Darstellung bewusstloser/komatöser Patienten im Krankenhaus, die trotz ihrer (tiefen) Bewusstlosigkeit friedlich, 'unverkabelt' und v.a. unbeatmet (geschweige denn intubiert) auf irgendeiner Normalstation rumliegen, bis sie wieder zu sich kommen (oder nicht), trägt dazu bei, dass medizinisch unbedarfte Menschen meist keinerlei Vorstellung davon haben, welche (intensiv)medizinischen Maßnahmen Bewusstlosigkeit/Koma/Hirntod (und ggf. Organspendebereitschaft) tatsächlich erforderlich machen.
Die erwähnten zusätzlichen Textbausteine zur Erläuterung der Sachlage scheinen mir also dringend indiziert.