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am Mittwoch, 3. April 2013 um 20:53

"Kurzer Prozess mit Kassenärzten"?

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Bahr will Korruption im Gesundheitswesen unter Strafe stellen
vom Mittwoch, 3. April 2013
Mutiert die FDP jetzt populistisch zur "Ärztehasser-Partei"? Ausgerechnet FDP-Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr bläst vor der Bundestagswahl 2013 zur großen Hatz auf GKV-Vertrags-Ärztinnen und -Ärzte bzw. sämtliche Berufsgruppen im Gesundheitswesen? Wie verzweifelt populistisch ist das denn?

Aber erst mal langsam mit den jungen Pferden. Denn dies ist ja eine dilettantische Steilvorlage für die juristisch versierte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP):

1. Betrifft das Sozialgesetzbuch im neuformulierten Paragraf 70 SGB V bzw. Paragraf 128 SGB V nur und ausschließlich GKV-Vertragspartner; übrigens auch Kassenfunktionäre und -Mitarbeiter.
2. Damit bleiben privatärztliche Tätigkeiten bzw. PKV-Mitarbeiter sowie deren Vertragspartner außen vor, denn für sie gilt das SGB V n i c h t.
3. In einem neuen § 307c SGB V können gar keine Geld- und Haftstrafen - bis zu drei Jahre - geregelt werden, denn das kann im Sinne der Gewaltenteilung nur im Strafgesetzbuch (StGB) neu und ohne Ansehen der Person für alle verbindlich geschehen.
4. "Gesetzgeberische Maßnahmen" gegen Bestechung und Bestechlichkeit ausschließlich als 'Lex Gesundheitswesen' formulieren zu wollen, verstößt verfassungswidrig gegen den Gleichheitsgrundsatz ("Vor dem Gesetz sind Alle gleich").
5. Bis zu fünf Jahre Haft bei gewerbsmäßiger Bestechung oder Bestechlichkeit im SGB V fordern zu wollen und g l e i c h z e i t i g nicht nur Versicherte, Mitbewerber, Krankenkassen, KVen und Kammern, sondern auch Industrie-, Handwerks-, Handelskammern oder Branchen-, Berufsverbände und "Abmahnvereine" als Antragsgegner von Ärzten zuzulassen, öffnet Willkür und Verhetzung Tür und Tor.

Nein, es geht hier eindeutig n i c h t darum, die Schafe vor den Wölfen zu beschützen! Oder wie der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (SpiBu) scheinheilig erklärt: "Klare gesetzliche Regelungen gegen Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen schützen die ehrlichen niedergelassenen Ärzte und die anderen Leistungserbringer im Gesundheitswesen vor falschen Verdächtigungen. Und es ist die ganz überwiegende Mehrheit, die ehrlich ihre Arbeit macht..." Deren Vorstand Gernot Kiefer sagt das doch nur, um von den Perspektiven seiner zusätzlichen Machtfülle abzulenken. D a m i t sollen die Vertrags-Ärztinnen und -Ärzte noch effektiver zu willfährigen und billigen Erfüllungsgehilfen der "Kranken"-Kassen gemacht werden.

Es läuft alles auf einen "Kurzen Prozess mit Kassenärzten" hinaus, wenn wir nicht gegen diese Herabsetzung unserer Arbeit und Entwürdigung unserer Lebensleistungen angehen - schwarze Schafe natürlich ausgenommen.

Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund
Avatar #658277
am Donnerstag, 4. April 2013 um 08:53

Unfassbar - "zum Wohl der Patienten"?

"...und machten sich daher nicht strafbar, wenn sie von Pharmaunternehmen Vorteile als Gegenleistung für die Verordnung von Arzneimitteln entgegennehmen. „Ich begrüße dieses Urteil, denn Ärzte sollen nicht dem Wohl der Krankenkassen oder dem Wohl eines Unternehmens verpflichtet sein, sondern allein dem Wohl ihrer Patienten“, sagte Bahr."

Inwiefern dient es denn dem 'Wohl der Patient_innen', wenn Ärzt_innen von Pharmaunternehmen Vorteile als Gegenleistung für die Verordnung von Arzneimitteln entgegennehmen?
Ist es etwa nicht selbstverständlich, wenn (notwendige) Medikamente verordnet werden? Bedarf das wirklich irgendwelcher Anzreize?

Es scheint doch offensichtlich, dass die Entgegennahme von Vorteilen als Gegenleistung für etwas, das an sich vollkommen selbstverständlich sein sollte, in keiner Weise dem Patientenwohl dient - sondern bestenfalls dem Wohl des Geldbeutels der betreffenden Person und/oder dem involvierten Pharmaunternehmen.

Das Urteil ist (wohl nicht nur) für mich überhaupt nicht nachvollziehbar.
Dass die zitierte, nicht weniger schräge Einschätzung dazu von einem FDP-Politiker kommt, überrascht dagegen weniger.

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