Was bitte ist eine "Zwangsmedikation mit Einwilligung des Patienten"? Entweder es liegt eine Einwilligung vor - dann ist es keine Zwangsmedikation - oder es ist eben eine Zwangsbehandlung - per Definition gegen den Willen/ohne Einwilligung des Patienten.
Und: "Die Ärzte sind gehalten, das jeweils mildeste Mittel anzuwenden - statt Medikamenten etwa auch eine Psychotherapie zu erwägen". Mal ehrlich: Ist es in der heutigen Psychiatrielandschaft tatsächlich notwendig, so etwas von der Politik gesagt zu bekommen? Wenn DAS nicht selbstverständlich ist (= Medikamente nur dann, wenn (zwischen)menschliche Kommunikation/Psychotherapie wirklich nicht weiterbringen) - was dann?
Folter aufgrund nicht valider Diagnostik und fehlender Behandlungerfolg
Der Sonderberichterstatter über Folter des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte, Juan E. Méndez,hat in der 22. Sitzung des "Human Rights Council" am 4. März 2013 Zwangsbehandlung in der Psychiatrie zu Folter, bzw. grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung erklärt.
Zitat Anfang: States should impose an absolute ban on all forced and non-consensual medical interventions against persons with disabilities, including the non-consensual administration of psychosurgery, electroshock and mind-altering drugs, for both long- and short- term application. The obligation to end forced psychiatric interventions based on grounds of disability is of immediate application and scarce financial resources cannot justify postponement of its implementation. Zitat Ende:
Zu Wirkung von Neuroleptika siehe: http://www.arznei-telegramm.de/html/2004_04/0404044_03.html http://www.arznei-telegramm.de/html/2009_02/0902023_01.html http://www.arznei-telegramm.de/html/2009_02/0902022_02.html
Ein zentrales Konstrukt der Neufassung des § 8 UBG ist die "krankheitsbedingte fehlende Krankheitseinsicht". Am 29.April 2013 hat das National Institut of Mental Health die Psychiatrische Diagnostik als NICHT valide erklärt.
Zitatanfang: The weakness is its lack of validity. Unlike our definitions of ischemic heart disease, lymphoma, or AIDS, the DSM diagnoses are based on a consensus about clusters of clinical symptoms, not any objective laboratory measure. In the rest of medicine, this would be equivalent to creating diagnostic systems based on the nature of chest pain or the quality of fever.
Das Konstrukt der "krankheitsbedingte fehlende Krankheitseinsicht" ist damit nicht mehr haltbar. Bei einem Instrument (hier psychiatrische Diagnostik) das nicht misst was es messen soll kann zeigt man dadurch dass man "Einsicht in die Richtigkeit der der Messung zeigt" (hier Krankheitseinsicht) dass man keine Ahnung hat. Der neugefasste § 8 UBG entbehrt damit seiner wichtigsten Grundlage.
Hinzu kommt: Auf der Internetseite der Klinischen Forschungsgruppe 241 deren Mitglied Peter Falkei ist, ist folgendes zu lesen: … Es gibt eine Untergruppe von Patienten (20 %), welche von der Schizophrenie unabhängig von der Verordnung eines Antipsychotikums genesen. Für weitere 30 % ist die neuroleptische Behandlung, unhabhängig von der Wahl der Substanz, wichtig für eine ausreichende Genesung. Es verbleiben 50 % der Patienten, bei welchen Neuroleptika zwar scheinbar eine Symptomverbesserung erzielen, jedoch zu keiner substantiellen Remission der Beschwerden führen. … D.h. bei mindestens 70% ist die Behandlung mit Neuroleptika kontrainduziert.