DÄ plusForenKommentare NewsVielleicht sollten wir als erstes die ganzen KV abschaffen

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Avatar #110206
am Samstag, 9. Januar 2016 um 07:45

GOÄ, eine nach vorbereitenden Verhandlungen zwischen PKV-Verband und BÄK vom Bundesgesundheitsminist

Kommentar zur Nachricht
GOÄ: Ärzte kritisieren SPD-Forderungen
vom Freitag, 8. Januar 2016

So klar hat noch keiner von unseren gewählten Vertretern gesagt, wie unnötig und wie nichtssagend die Verhandlungen der BÄK in Sachen GOÄ in Wahrheit gewesen sind.
Dann lieber keine neue GOÄ!
Denn bei der alten "vom Budesgesundheuitsminister zu erlassenen Verordnung" wissen wir wenigstens, wie schlecht sie ist und wie lückenhaft.
Pfui Teufel!
Avatar #106067
am Samstag, 9. Januar 2016 um 11:14

Die SPD im freien Fall!

Es ist dem Marburger Bund (MB) Vorsitzenden und Kollegen Rudolf Henke, Mitglied der CDU-Bundestagsfraktion (Wahlkreis Aachen I) und im Gesundheitsausschuss außerordentlich zu danken, dass er in seiner gleichzeitigen Funktion als Präsident der Ärztekammer Nordrhein den Forderungen der SPD-Bundestagsfraktion nach Aussetzen der Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) so scharf entgegentritt.

Ganz im Gegensatz zur bisherigen MB-Linie, gemeinsam mit ewig gestrigen Ärztefunktionären, einem dilettantisch operierenden MB-Vertreter in der GOÄ-Verhandlungskommission und einzelnen Kollegen alles zu boykottieren, was auf Transparenz, Aktualisierung, betriebswirtschaftliche Kalkulation oder Verbesserung der Lebens- und Arbeitssituation von uns niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten hinausläuft.

Warum sich die SPD so maßlos anstrengt, ihren Wähleranteil auf unter 18 Prozent herunterzudrücken, bleibt unerfindlich. Auch ihre Bundestagsabgeordneten sind in der Mehrheit Juristen, Lehrer, IWMWISOWI (Irgend Was mit Wirtschafts- und Sozial- Wissenschaften), Beamte, Mandatsträger und im Öffentlichen Dienst Beschäftigte, also überwiegend beihilfeberechtigte Privatversicherte. Um ihr damit vielleicht verbundenes schlechtes Gewissen zu besänftigen, bzw. weil sie wenigstens die GKV-Einheits-Kopfpauschale der FDP verhindern konnten, "fordern (sie) den Bundesgesundheitsminister und die Bundesländer auf, die GOÄ-Novelle zu verhindern". So die Beschlussvorlage für die Klausurtagung der SPD-Bundestagsfraktion.

Das ist ebenso unglaubwürdig wie ihr Theorie-lastiger SPD-Fraktionsvize Professor Dr. med. Karl Lauterbach, der kein klinischer oder praktisch tätiger Kollege ist. Um überhaupt ein Privat-Rezept ausstellen zu können, besitzt er laut Bundestagshandbuch erst seit 2010 die Approbation als Arzt und war auch nie Kassen-Vertragsarzt.

"Das System der Zwei-Klassen-Medizin" ist übrigens auch nicht von den Ärzten, sondern von den "Hochwohlgeborenen" Patienten, dem Beamtenstand und dem Staat erfunden worden, der seine Staatsdiener mit Privilegien und Beihilfe-Ansprüchen binden und willfährig machen wollte. Später kam das Anspruchsdenken der "Besserverdiener" hinzu, die ohnehin für sich und ihre Familien jenseits der unterschiedlichen Beitragsbemessungsgrenzen bei der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung beitragsfrei gestellt sind.

Genau diese sozialdemokratische Partei, die für den Bürger im sozialen Rechtsstaat Alles im Detail bis zur Gurken- und Bananenkrümmung regeln möchte, "vergisst" bei uns Ärztinnen und Ärzten gezielt die GOÄ-Systematik auf dem Stand vom 16.4.1987 (BGBl. I, S. 1218), die GOÄ-Punktwert-Anhebung in 33 Jahren (1983-2016) um 14 %, den kalkulatorische Punktwert von 10 (1983), 11 (1988), 11,4 Pfennigen (1996); den jährlichen Punktwertanstieg von durchschnittlich 0,42 % p. a. und die Nullrunde für die PKV-Praxisumsätze seit 1997.

Aber so lange im gegenwärtigen GKV-System die umfassend biografisch orientierte, Basis-Rundum-Quartals-Versorgung durch Hausärzte im ambulanten Bereich der Krankenversorgung im Gegensatz zur Fach- und Spezial-ärztlichen Versorgung pauschaliert, Umsatz-mäßig nivelliert und unterfinanziert abgegolten wird (durchaus vergleichbar mit dem von der SPD zugleich kritisierten PEPP-System für psychisch Kranke), hat das Einzel-Leistungssystem nach GOÄ weiterhin seine Daseinsberechtigung bzw. muss unter verfassungsrechtlich garantiertem Bestandsschutz reformiert, transparent gemacht und aktualisiert werden.

Die amtliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) tritt als bundesweite Rechtsverordnung der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates (Länderkammer) in Kraft. Rechtsgrundlage für diesen Vorgang ist die Bundesärzteordnung (BÄO). Es gehört zur allgemeinen Fürsorgepflicht von Regierung und Gesetzgeber, seine Vorhaben laufend den Erfordernissen und Bedürfnissen der Jetzt-Zeit anzupassen. Sonst könnte z. B. der BER-Großflughafen längst in Betrieb gegangen sein, wenn man nur die Bau- und Brandschutzvorschriften von vor 30 Jahren hätte berücksichtigen müssen.

Die GOÄ wurde von Bundesärztekammer (BÄK), privaten Krankenversicherungen (PKV), Bundesländern, Beihilfestellen bzw. dem die Rechtsaufsicht führenden Bundesgesundheitsminister über 30 Jahre lang links liegen gelassen. Alle nahmen im Labor- und Technik-Bereich der GOÄ die massenhafte Mengenausweitung zum Nacheil der "sprechenden Medizin" billigend in Kauf. In Sonntagsreden wurden zugleich die Hausarzt-Patienten-Interaktion oder die personalisierte Medizin beschworen.

Dass die SPD-Fraktion im Gegensatz zur CDU/CSU sich g e g e n PEPP als "Pauschaliertes Entgeltsystem in Psychiatrie und Psychotherapie" positioniert, ist höchst durchsichtig. Denn sie war es, die die Einführung von pauschalierenden DRG's ("diagnosis-related groups") in den übrigen Krankenhausbereichen etabliert und durchgesetzt hatte.

Es bleibt bei Provokationen gegen "Professionals" in Klinik und Praxis, in der Kranken- und Altenpflege, bei Psycho- und Physiotherapie. Populistisches Ärzte-"Bashing" ist mit der neuen Anti-Korruptions-Gesetzgebung § 299a und § 299b StGB als berufsständische Gesinnungsjustiz eingestielt.

Wir Ärztinnen und Ärzte bzw. unsere Patientinnen und Patienten stellen jedoch ein erhebliches Wähler-Potenzial dar. Und wehe für die SPD, wenn Politik, Medien und Öffentlichkeit erstmal diese Hintergründe aufgreifen, weil in Stadt und Land sich niemand mehr als Haus- oder Fach-Arzt niederlassen will. Dann gibt es auch keine Stimmen für die SPD mehr!

Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund
Avatar #691359
am Montag, 11. Januar 2016 um 00:06

Qui bono?

Ich stimme meinem Vorredner zu, daß die SPD sich mit allen Kräften anstrengt, um unter die 20% zu kommen. Ich glaube aber nicht, daß es nur Dummheit ist, die sie zu diesem Handeln treibt.

Angenommen, die GOÄ wird derartig überarbeitet, daß das Ergebnis nicht als sittenwidrig zu bezeichnen ist, dann dürfte dies zu einem deutlichen Kostenschub führen. Da auch bei der PKV (gerade bei der Beihilfe) die Beiträge nicht unendlich steigen dürfen, führt dies unweigerlich zu einer Mengensteuerung. Allein die Tatsache, daß man erst eine Rechnung bezahlen muß, ist schon eine psychologische Kostenbremse. Da Freiberufler ihre Arbeit schlecht delegieren können, haben sie einen zusätzlichen Anreiz, gesund zu bleiben. Diese Art von natürlicher Kostenbremse dürfte bei Beihilfeberechtigten fehlen. Wenn ich mit meiner Vermutung richtig liege, dürften sich bei einer neuen GOÄ die AGB für Verträge von Beihilfeberechtigten deutlich verändern. Welche Grausamkeiten dann auf Beihilfeempfänger zukommen, muß sich jeder selbst ausmalen. Die Leistungen der Beihilfe dürften sich dann aber der GKV annähern. Die SPD als Beamten- und Funktionärspartei versucht deshalb mit allen Mitteln, dies zu sabotieren, frei nach dem Motto das Hemd ist mir näher als die Hose.

Warum Herr Lauterbach dabei federführend beteiligt ist, verwundert aber. Als Ex-Aufsichtsrat bei Rhön (lt. Wikipedia von 2001 bis 2013) ist er in meinen Augen der lebende Interessenkonflikt und der Prototyp eines Lobbyisten. Dabei sollten die privaten Klinik-Betreiber eigentlich an einer Honoraranhebung interessiert sein. Es sei denn, Herr Lauterbach weiß mehr als wir alle, und die Zuwächse fallen bei dem Leistungsspektrum der privaten Betreiber eher schwächlich aus. Wenn man den Politikern unterstellt rational zu handeln, ergeben sich zumindest einige interessante Fragen.
Avatar #631326
am Montag, 11. Januar 2016 um 14:58

Vielleicht sollten wir als erstes die ganzen KV abschaffen

und eine einheitliche Gebührenordnung für ganz Deutschland implementieren.
Die Politiker belügen die Bevölkerung seit Jahren , was unerträglich ist
Avatar #79783
am Montag, 11. Januar 2016 um 21:17

Was hat die PKV

damit zu tun? Die GOÄ regelt das vertragliche Verhältnis zwischen den Ärzten und ihren Patienten - und zwar unabhängig davon, ob und wie der Patient versichert ist! Die Tarifverhandlungen der Kfz-Branche werden doch auch nicht von den Kfz-Versicherungen geführt - oder irre ich mich da? Die Versicherer können ja gern mit ihren Versicherten verhandeln, welchen Teil der Kosten sie übernehmen wollen, was haben wir Ärzte damit zu tun?

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