Zu Recht fordern die KBV-Vorsitzenden Andreas Gassen und Regina Feldmann von der Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die KVen in einem Brief an Bundesärztekammer(BÄK)Präsident Professor Frank Ulrich Montgomery Aufklärung über Bestandsanalyse, Soll-Ist-Vergleiche und medizinische bzw. betriebswirtschaftliche Details bei der neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄneu).
Alle freiberuflich tätigen GKV-Vertragsärzte sind zwingend auf eine redliche GOÄneu angewiesen, um qualitätsgesichert transparente, aktualisierte und ökonomisch angepasste Privatliquidationen für ihre PKV-versicherten Patienten ausfertigen zu können. Angestellte und beamtete Marburger Bund-(MB)-Mitglieder sind davon gar nicht betroffen.
Doch folgende Schwachstellen bleiben auch nach dem außerordentlichen Deutschen Ärztetag in Berlin unverändert: • Die derzeitige GOÄ (GOÄalt) ist seit über 30 Jahren systematisch veraltet. • Die Gebührensätze sind seit 1997 (19 Jahre lang) unverändert. • Ein altgedienter Marburger Bund-Funktionär ist Verhandlungsführer. • Überschätzung des BÄK- und MB-Laien-Verhandlungstalents. • Unterschätzung der Professionalität der ALLIANZ-PKV-Verhandlungspartner. • Emotionale Verblendung bei taktisch kurzfristigen Verhandlungsforderungen. • Keine Transparenz beim gegenwärtigen GOÄneu-Verhandlungs-Sachstand. • BÄK-Vorstände und MB-Mitglieder sind mit dem PKV-Verhandlungspartner Allianz Krankenversicherungs-AG über Beratungstätigkeiten liiert. • Naive Fehleinschätzung langfristig-taktischer volks- und versicherungs-wirtschaftlicher Hintergründe und Fernziele einer GOÄ-Novellierung.
Die amtliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) tritt als einfache Rechtsverordnung der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates o h n e parlamentarische Abstimmung in Kraft. Rechtsgrundlage für diesen Vorgang ist die Bundesärzteordnung (BÄO).
Eine in die GOÄneu-Verhandlungen ohne Not mit eingeflochtene "gemeinsame Kommission zur Weiterentwicklung und Pflege der GOÄ" (GeKo) ist prozess- und verhandlungstaktisch ein "GAU" (größter anzunehmender Unfug). Und eine arztrechtlich kaum lösbare, zusätzliche Hürde: Die GOÄ kann nur gemeinsam mit einer parlamentarischen Änderung der BÄO als GOÄneu novelliert werden. Eine politische Blockade des Bundes-Verordnungsgebers ist absehbar.
Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund
als Vertreter der Ärzteschaft Funktionäre der angestellten Ärzte ohne Liquidationsrecht sowie liquidationsberechtigte Chefärzte ohne unternehmerisches Risiko mit dem Verband der Privatversicherer über das Rechtsverhältnis der niedergelassenen Ärzte zu ihren Patienten... geht es noch? Wie brauchen eine Parität der Niedergelassenen in den Gremien der Kammern! Da sitzen Funktionäre der Ärzteschaft in den Vorständen und Aufsichtsräten der Versicherer und verhandeln in dieser Rolle mit sich selbst über unsere Honorare... unfassbar!
Wenn die Bundesärztekammer mit der PKV über die GOÄ verhandelt, wäre es schon ganz interessant zu wissen, wem die Loyalität des Vorsitzenden der BÄK gilt: https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Ärzteversicherung (dort den Unterpunkt Mitglieder des Aufsichtsrats)
Für die Weiterentwicklung der GOÄ soll die GeKO verantwortlich gemacht werden, besetzt mit 4 Ärzten und je 2 Vertretern der PKV und der Beihilfe: http://www.aerzteblatt.de/archiv/173391 Dort sitzen also 4 offizielle Vertreter der Geldgeber, deren Hauptinteresse die Kostenbegrenzung ist. Viel interessanter ist die Frage, wie viele inoffizielle Mitarbeiter von PKV und Beihilfe auf der Ärzteseite sitzen werden. Nicht nur bei Bundestagsabgeordneten, auch in der ärztlichen Selbstverwaltung sollten Nebentätigkeiten sehr genau hinterfragt und auch publik gemacht werden.