Denn bevor irgendeine medizinische Dienstleistung (Impfungen) oder ärztliche Kranken-Versorgung stattfindet, will sich z. B. die AOK a l l e i n e über die lukrative Ausgabe der elektronischen Gesundheitskarte (E-Health-Card oder eGK) bei Flüchtlingen und Asylbewerbern erhebliche Mehreinnahmen o h n e erkennbare Gegenleistung zusichern lassen:
"Demnach müssen die Gemeinden acht Prozent der Gesundheitsausgaben [bei Krankheit], mindestens jedoch zehn Euro pro angefangenem Behandlungsmonat und Leistungsberechtigtem zahlen."
Das sind reine Verwaltungskosten, denn: "Die Kosten für die Behandlung übernimmt nach wie vor die Kommune; Kassen springen lediglich als Dienstleister ein."
eGK-Kosten würden auch anfallen, wenn keinerlei Krankheitsanlässe vorliegen. Und: Untersuchungs-, Diagnose- und Therapie-Honorare nur für die hausärztliche Grundversorgung wären damit niedriger als die reinen Verwaltungskosten der GKV-Kassen.
Auf 1,5 Millionen Flüchtlinge hochgerechnet, ergeben sich mit Einführung der eGK o h n e jegliche medizinische Versorgungsarbeit jährliche Kosten von mindestens 180 Millionen €. Hinzu kommen noch ambulante Kosten für Haus-, Fachärzte, Medikamente, Heil- und Hilfsmittel, sonstige Hilfen wie häusliche Krankenpflege, Psychotherapie, Sozialtherapie etc. bzw. alle klinischen Behandlungen in stationären Krankenhauseinrichtungen.
Und die AOK möchte eine 8-prozentige "Gewinnbeteiligung" an diesen Krankheitskosten, welche Länder und Kommunen dann noch zusätzlich bezahlen sollen?
Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund (z. Z. Mauterndorf/A) Quelle: http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/gp_specials/fluechtlinge/article/903418/fluechtlingsversorgung-streitpunkt-gesundheitskarte.html