An den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages 20.08.2016
Eherecht Pet 4-18-07-4030-036062
Keine Heirat unter achtzehn – auch nicht auf Kinderwunsch
Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen:
1 Es sind ausnahmslos keine Ehen mehr anzuerkennen, bei denen ein Partner jünger als 16 Jahre ist, was auch für religiöse Eheschließungen gilt wie die islamische Imam-Nikah.
2 Im Ausland geschlossene Ehen, auch religiöse, können auf Antrag eines Partners oder des Jugendamtes aufgehoben werden.
3 Gesetzliche Absicherung einer Altersgrenze für Ehemündigkeit von 18 Jahren und Abschaffung der bisher gültigen deutschen Ausnahmegenehmigung einer Heirat bereits ab 16 Jahren.
4 Wiedereinführung der standesamtlichen Voraustrauung und Benennung der religiösen Voraustrauung, auch der Imam-Nikah, als Straftatbestand.
5 Verbot der Bewerbung der Imam-Nikah in der universitären Imamausbildung sowie Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer für den bekennenden Islamischen Religionsunterricht (IRU).
6 Verbot der Bewerbung der Imam-Nikah im öffentlichen Schulunterricht, auch im bekennenden Islamischen Religionsunterricht.
7 Resolution des Deutschen Bundestages: Aufforderung an die Hellenische Republik, seit 1981 Mitglied in der Europäischen Union, die seit 1920 (Vertrag von Sèvres) bzw. 1923 (Vertrag von Lausanne) implementierte Scharia aus dem Griechischen Recht zu entfernen, ein Ehe- und Familienrecht ohne religiös oder anderweitig begründete Rechtsspaltung einzuführen und ein Heiratsalter von 18 Jahren durchzusetzen.