Organspende

Organspende

Wie kann die Zahl der Organ­spenden erhöht werden? Viele halten die sogenannte Wider­spruchs­regelung für eine Lösung, nach der Organe entnommen werden dürfen, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten nicht wider­sprochen hat. Kritiker sehen darin einen Eingriff in ihr Selbst­bestimmung­recht.

Avatar #84579
am Donnerstag, 29. Mai 2014 um 23:00

Tag der Organspende

Bald wird wieder um die rückläufige Brereitschaft, Organe zu spenden, diskutiert werden. Es steht nämlich der Tag der Organspende vor der Tür.
Das Gesundheitsamt des Rhein-Kreises Neuss versucht die Diskussion mit Hilfe eines Interviews zu versachlichen:

http://www.rhein-kreis-neuss.de/de/buergerservice/presse/2014/336-gesundheitskalender-im-juni-organspender-kann-jeder-werden.html

Prinzipiell sollte es ein ärztliches Anliegen sein, Menschen für das Thema neu zu interessieren, Vertrauen zurückzugewinnen und sie zu veranlassen, die getroffene Entscheidung in einem Organspendeausweis zu dokumentieren.
Avatar #751404
am Dienstag, 21. August 2018 um 10:37

Standard

Ist es in manchen Ländern nicht sogar Standard einen OSA zu besitzen?

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Zusatzinfos

Welche Regelungen gibt es?

  • Zustimmungsregelung
    Nur wer zu Lebzeiten ausdrücklich zugestimmt hat, ist potenzieller Organspender (Organspendeausweis). In Deutschland gilt die „erweiterte Zustimmungsregelung“: Die Angehörigen können nach dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen entscheiden, wenn sich dieser nicht geäußert hat.
  • Widerspruchsregelung
    Organe dürfen entnommen werden, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen hat. Bei der „erweiterten Wirderspruchsregelung“ haben die Angehörigen ein Vetorecht. Eine solche Regelung gilt unter anderem in Österreich und Spanien. BH