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am Montag, 29. Oktober 2018 um 13:01

Dr. Marc Lang

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Bundessozialgericht: Kostenerstattung für Liposuktion abgewiesen
aus Deutsches Ärzteblatt 18/2018 vom Freitag, 4. Mai 2018
ie Kosten für Liposuktionen werden im Regelfall NICHT (!) von den Krankenkassen übernommen, da es sich nicht um einen Regelleistung im Sinne des Leistungskataloges der Krankenkassen handelt. Die Höhe der Kosten für 1 Liposuktion ist von Arzt zu Arzt unterschiedlich und beläuft sich auf ca. 3.900 € bis ca. 5.000 €. Sie können natürlich trotzdem einen Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse stellen (am Besten durch den behandelnden Chirurgen stellen lassen), müssen sich jedoch mit größter Wahrscheinlichkeit auf ein langes Widerspruchs- und evtl. sogar Gerichtsverfahren vor dem Sozialgericht einstellen. Dieser gesamte Prozess kann sich bis zu 2-3 Jahren hinziehen. Quelle: https://fettabsaugenfrankfurt.de

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