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Avatar #79783
am Mittwoch, 25. April 2018 um 22:45

Kostenerstattung

nach 13/3 hat die Patientin ja versucht und ist damit gescheitert. §13.3 greift nur, wenn die Krankenkasse eine unaufschiebbar notwendige Leistung "nicht zur Verfügung stellen konnte". die Dame hätte sich allenfalls auf das Nikolausurteilmit seinem "letzten Strohalm" berufen können - aber für Krankenkassen und Sozialgerichte ist ja nicht einmal Schwerstabhängigkeit von Alkohol eine "nachhaltig lebensbedrohliche Erkrankung", geschweige denn ein als "kosmetisches Problem" disqualifiziertes Krankheitsbild wie ein Lipödem...
Avatar #747495
am Mittwoch, 9. Mai 2018 um 14:55

Welche Alternativen zu Liposuktionen werden von den Krankenkassen bezahlt ?

Wenn zwei Professoren in einem Gutachten bescheinigen, dass nach allen erfolglosen Behandlungsversuchen nur eine Liposuktion zum wahrscheinlichen Erfolg führt,sollten die Krankenkassen bezahlen MÜSSEN. Was schlägt denn das BSG als wahrscheinlich erfolgreiche Behandlung vor ??? Die Patientinnen können nicht ohne Behandlung bleiben. Stufe 2 bei Lipödemen sind schmerzhaft.
Avatar #754583
am Montag, 29. Oktober 2018 um 13:09

Es ist ein Krankheit...

Bei einem Lipödem handelt es sich um krankhafte Fettzellen, welche sich im Bereich der Oberschenkel oder anderen Körperteilen ungebremst vergrößern. Patienten berichten oftmals von Schwellungen und Einlagerungen von Flüssigkeit. Die Ursachen sind weitestgehend ungeklärt. Quelle: https://fettabsaugenfrankfurt.de/lipodem-entfernen/

Es handelt sich also ohne zweifel um eine Krankheit, welche mit krankhaften Fettzellen einhergeht, welche entfernt werden müssen, um diese Krankheit zu behandeln. Ich finde, solche Entscheidngen sollten denen überlassenw erden, welche SICH DAMIT AUSKENNEN und nicht denen, die einfach am meisten sparen wollen....

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