Ich als Vertragspsychotherapeutin „verschreibe“ Patient*innen längst Apps. Freue mich, wenn ich diese in Zukunft auch abrechnen darf. Mal ehrlich, was soll das?
Endlich ein Fortschritt auch im Hinblick auf die elektronische Patientenakte. Leider geschehen manche Zeichen und Wunder nur unter Zwang. Bei diesbezüglichen Vorträgen stieß ich vor Jahren noch auf Unverständnis.
Über Gewinne - wo? - und Kosten "wo?" - sowie "wofür ist es gut?" - scheint nirgendwo Bereitschaft zu bestehen, sich in Ruhe einmal mit denen zu diskutieren, die man diesen Zwängen aussetzen will. Wo fängt eigentlich staatliche Erpressung nach StGB § 253 an? Zählt dazu der angedrohte Honorarabzug? Wenn nein, weshalb nicht?