Unsere Rechtsprechung lehnt sich zu weit zum Fenster hinaus. Das Anwaltsschild am Hauseingang mit Hinweis auf z.B. Familienrecht, ist das Information oder doch strafbewehrte Werbung? Der angeblich so überlastete Richterstand sollte sich mit den wichtigeren Sachen beschäftigen und da dann auch mehr Rückgrad zeigen.