Stand Freitag morgen hatten sich bereits alle Länder außer Brandenburg, Berlin und Hessen entschieden. Undzwar alle außer Bayern und Baden Württemberg für eine reguläre Durchführung des M2. Das wird hier leider nicht mit dargestellt. Mittlerweile (möglicherweise nach Veröffentlichung des Artikels) hat sich Hessen ebenfalls für ein reguläres M2 und Berlin für die Wahlmöglichkeit entschieden. Es sehen sich von 15 Bundesländern mit medizinischen Hochschulen also lediglich Bayern und Baden Würtemberg nicht in der Lage das M2 durchzuführen während Brandenburg unentschlossen ist.
Inzwischen haben sich alle Bundesländer mit eigener medizinische Fakultät festgelegt: Brandenburg lässt das Examen ebenfalls regulär stattfinden, Berlin hat sich für eine Lösung wie in Sachsen und Sachsen-Anhalt entschieden. Somit wollen lediglich Baden-Württemberg und Bayern das Hammerexamen verpflichtend durchführen, was die Situation für die dortigen Studierenden umso schlimmer macht. Massive Einschränkung der PJ-Mobilität, Finanzieller Schaden durch die kurzfristige Wohnungssuche, mögliche Nachteile im zukünftigen Bewerbungsprozess gegenüber Kommilitonen mit bereits abgelegtem M2, das alles ist nur ein kurzer Anriss über die vermeidbaren Belastungen, die ihnen in diesem ohnehin besonders schwierigem PJ auferlegt werden. Die Begründung des Infektionsschutzes ist überhaupt nicht nachvollziehbar, zum einen, da andere Bundesländer offenbar durchaus in der Lage sind, die Prüfung (wie auch Abiturprüfungen) durch geeignete Hygienemaßnahmen durchzuführen, vor allem aber aufgrund der nach wie vor nicht beantworteten Frage, warum eine dreitägige Prüfung nicht zumutbar sein soll, der darauf folgende PJ-Einsatz im direkten Kontakt zu Covid-19-Patienten und der erwarteten deutlich höheren Durchseuchung jedoch kein Problem darstellt. Man darf nicht vergessen, dass die Grundlage des ganzen Desasters mit der katastrophalen Fehlentscheidung des BMG geschaffen wurde, die Entscheidung in die Hände der Länder gelegt wurde. Dass dies zu einer uneinheitlichen und somit ungerechten Lösung führen würde, hätte klar sein müssen. Ich bin gespannt, womit der Minister das rechtfertigen wird. Als wäre das Hammerexamen nicht schon belastend genug, sollen nun auch Covid-19-bezogene Fragen in die schriftliche Prüfung 2021 aufgenommen werden. Die Verantwortlichen möchten die Prüfung "an die veränderten Bedingungen anpassen", können oder wollen aber nicht verstehen, dass dies nur noch weiteren zusätzlichen Lernaufwand, auch im Vergleich zu den anderen Bundesländern, bedeutet. In diesem PJ wird aus bekannten Gründen die Lehre ohnehin kaum stattfinden können. Die Festlegung einer bundesweit einheitlichen Aufwandsentschädigung wurde in der Verordnung übrigens ebenso versäumt.
Änderung der Approbationsordnung: vom "Grundsatz" der M2 Verschiebung nichts übrig
In der Presseerklärung des BMG vom 30.03.2020 heißt es: „Das zweite Staatsexamen, das im April ansteht, wird im Grundsatz bundesweit verschoben; die Fortsetzung des Studiums wird gewährleistet.“ Die Fakten bescheinigen jetzt das Gegenteil. Außer Bayern und Baden-Württemberg findet das M2 überall statt und diese Studenten studieren nach der Approbationsordnung, und nicht nach dessen Änderung aufgrund der Pandemie. Nachdem alle Appelle und Petitionen keinen Einfluss auf die Entscheidungsträger hatten, scheint einem jetzt nur noch der Rechtsweg übrig zu bleiben, um diese eklatante Ungleichbehandlung zu korrigieren. Wenn man sich auf den gesunden Menschenverstand der Entscheidungsträger für einen fairen Nachteilsausgleich verlässt, ist man verlassen. Als Ärztin und Mutter einer Betroffenen bin ich wirklich fassungslos wie in den letzten Wochen mit unserem Nachwuchs umgegangen wurde. Keine Krise kann als Entschuldigung dafür herhalten.
Als betroffener Medizinstudent muss man sich wohl derzeit den Umständen wehrlos hingeben, Zähne zusammenbeißen, stark bleiben und durchhalten...
Die Würde des Medizinstudenten ist tastbar, solange das BMG unantastbar ist. Sie zu achten und zu schützen wäre theoretisch Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.