"Zur Überlastung des Gesundheitssystems ist es nicht gekommen. Abstands- und Hygieneregeln sind selbstverständlich weiter wichtig, jedoch ist die weitere Einschränkung von elementaren Grundrechten der Verfassung nicht länger angemessen", erstellt 20.04.2020, Mitzeichnung bis 24.06.2020: https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2020/_04/_20/Petition_109942.nc.html
Zum Glück ist die Einschätzung des Rechtsmediziners Püschel in diesem wissenschaftlichen Artikel, es handle sich hier um das bisher größte Kollektiv obduzierter CoViD-19-Verstorbener (demnächst) überholt. Die primäre Empfehlung des RKI, bei "Coronatoten" auf eine Obduktion zu verzichten, hat glücklicherweise zum geradezu kollektiven Aufschrei der Pathologen und der Rechtsmediziner von den Fachgesellschaften bis zur Universitätsmedizin geführt. Von der Aachener Lehrstuhlinhaberin Pathologie Frau Prof. Knüchel-Clarke ist in kürzester Zeit ein Nationales CoViD-19-Obduktionsregister etabliert worden, Motto ebenfalls: Die Toten lehren die Lebenden. Insofern ist es verdienstvoll, dass das Deutsche Ärzteblatt den Artikel nicht einem Peer Review unterziehen lassen hat - Review wahrscheinlich dann nämlich durch "Experten", die das RKI vor dessen Empfehlung, CoVid-19-Tote nicht zu obduzieren, beraten haben - sondern wenigstens als "Medizinreport" kurzfristig auch Allgemeinmedizinern zur Verfügung gestellt hat.