zit.("Auch eine Pflicht zur Unterrichtung durch die Bundesregierung wird verlangt") - DAS ist doch eine Selbstverständlichkeit und es würde sehr wundern, wenn das bisher nicht geschehen ist. Ansonsten aber muß man dem Bundestag und seinem Präsidenten sagen "Nicht reden, sondern handeln" - daran hat sie niemand gehindert. Der Vorschlag des Präsidenten ist jedoch insofern gefährlich, als er die Gefahr birgt, die Regierung bei schnell notwendigen Entscheidungen zu blockieren ("...Bundestag kann Rechtsverordnungen der Regierung aufheben..").Befristen JA, blockieren NEIN. Der Bundestagspräsident müßte sich über diese Gefahr eigentlich klar sein. Den Abgeordneten sei gesagt : "Hütet euch, aus Wahlkampfgründen lebensnotwendige Entscheidungen zu behindern. Wir haben euch im Blick!"
Für den Fall, dass die Bundeskanzlerin gegen die Zustimmung der Mehrheit der Abgeordneten des Bundestages handelt und zulässt, dass ihre Regierung oder Teile davon die ihr rechtlich zukommenden Kompetenzen überschreiten, gehören Kanzlerin nebst ihrer Regierung durch ein konstruktives Misstrauensvotum ablöst. Das wäre konsequentes und vor allem das dem Bundestag zustehende souveräne Handeln.