" ... sollen die Profite selbst einbehalten haben ..."
Eine etwas tendenziöse Wortwahl zur Darstellung welchen Sachverhalts im Rahmen der Quartals-Abrechnung? Wo bleibt die Aufklärung des Sachverhalts "Abrechnungsbetrug"? Ist das bereits zuviel verlangt?
Patienten benötigen und erhalten eine Leistung, die ganz oder teilweise von der Krankenkasse bezahlt wird. Krankenkasse und Patient bezahlen ihre jeweiligen Anteile. Ärzte haben sich zu einer gemeinsamen Nutzung eines gemeinsam eingerichteten und betriebenen Laser-Zentrums zusammengeschlossen. Jeder Arzt rechnet die Behandlung "seiner" Patienten zu seinen Gunsten ab und bezahlt die Nutzung des Laserzentrums. Eine Ärztin führt im Auftrag der Ärzte einen Teil der Behandlungen sachgerecht durch, ohne selbst eine Abrechnungsgenehmigung der KV zu haben. Weder den Patienten noch den Krankenkassen ist ein Schaden entstanden. Die abgerechneten Behandlungen waren indiziert und wurden tatsächlich erbracht. Trotzdem gilt das Verfahren als Betrug und die gesamten Zahlungen für die indizierten und durchgeführten Behandlungen werden von den Kassen bzw in deren Aufrag von der KV zurückgefordert. Nur im deutschen Vertragsarztwesen gibt es einen Betrug ohne Geschädigten!
"Nur im Vertragsarztwesen in D gibt es Betrug ohne Geschädigten!"
Also "beschädigt" wird doch wohl: "Die Angeklagten wiesen die Vorwürfe am ersten Verhandlungstag zurück, zunächst wollte sich keiner von ihnen äußern. Die Verteidiger baten gleich zu Beginn um ein klärendes Gespräch."
Keiner ist gezwungen, der KV beizutreten. Wenn man beitritt, bestätigt man neben vielen anderen Dingen vertraglich, dass man zu Kenntnis nimmt, dass die Leistungen persönlich zu erbringen sind, um dafür Geld zu bekommen. Es kann im Prinzip, bis auf wenige Ausnahmen, nicht deligiert werden. Wem das bekannt ist, und trotzdem fremderbrachte Leistungen abrechnet, der will an Geld unter Verwendung falscher Angaben kommen. Dies ist die landläufige Definition von Betrug. Durch den Verteilungsschlüssel der KV ist bei gedeckeltem Budget der Schaden allen anderen KV-Mitgliedern entstanden, die für Ihrer korrekt erbrachten Leistungen dann weniger bezahlt werden.