Keiner ist gezwungen, der KV beizutreten. Wenn man beitritt, bestätigt man neben vielen anderen Dingen vertraglich, dass man zu Kenntnis nimmt, dass die Leistungen persönlich zu erbringen sind, um dafür Geld zu bekommen. Es kann im Prinzip, bis auf wenige Ausnahmen, nicht deligiert werden. Wem das bekannt ist, und trotzdem fremderbrachte Leistungen abrechnet, der will an Geld unter Verwendung falscher Angaben kommen. Dies ist die landläufige Definition von Betrug. Durch den Verteilungsschlüssel der KV ist bei gedeckeltem Budget der Schaden allen anderen KV-Mitgliedern entstanden, die für Ihrer korrekt erbrachten Leistungen dann weniger bezahlt werden.
"Die AOK Hessen hingegen gibt an, dass sich der Abrechnungsbetrug auf "gleichbleibend hohem Niveau" bewege. "Der Schaden für unsere Versicherten liegt bei etwas über einer Million Euro im Jahr, aber die Dunkelziffer ist wohl noch deutlicher höher", glaubt AOK-Sprecher Riyad Salhi. Gleich sechs Mitarbeiter sind Abrechnungsbetrug auf der Spur." https://www.fr.de/rhein-main/neue-korruptions-verfahren-11550704.html Da soll es übrigens einen bekannten Schwerpunkts-Staatsanwalt in Hessen geben, der Investigativ-Journalisten stets begeistern konnte ... jetzt aber selbst "krummer Touren" verdächtig ist.