Auch wenn ich dies eher als zweifelhaften und unnötigen "Erfolg" einstufen würde, so hat jedoch auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof das landesweite Alkoholverbot im öffentlichen Raum vorläufig außer Vollzug gesetzt. Im Infektionsschutzgesetz seien Alkoholverbote nur an bestimmten öffentlichen Plätzen vorgesehen, hieß es zur Begründung.
Ich sehe dieses Urteil und das von Andre B. erwähnte auch nur mit großen Zweifeln, denn die Gerichte haben letztlich nur Formfehler moniert, nicht aber über die grundsätzliche Zulässigkeit oder Notwendigkeit solcher Beschränkungen geurteilt. Mit anderen Worten, die Landesregierungen müssen nur bestimmte formale Kriterien einhalten, dann ist alles erlaubt.