Gab es überhaupt eine Kontrolle von Bewerbungsunterlagen?
Aus dem vorliegenden Artikel geht nicht hervor, ob und wie die Bewerbungsunterlagen der dann eingestellten Assistenzärztin im Rahmen der Einstellung überprüft wurden. In der Regel werden Kopien bei der Bewerbung eingereicht, lagen überhaupt jemals relevante Originale vor? Die Überprüfung der Approbation ist grundsätzlich durch Anfrage bei der ausstellenden Behörde möglich. Fand das statt? Wie kann es sein, dass die fehlende Qualifikation im Rahmen der Einarbeitungsphase während der Probezeit nicht auffällig wurde? Stand die Beschuldigte denn tatsächlich unter einer qualifizierten Aufsicht? Wieso brauchte es fünf Tote, bis die fehlende Qualifikation substantiell hinterfragt wurden? Strafrechtlich ist die juristische Zuordnung von Verantwortlichkeiten wohl hinreichend geregelt. Meines Erachtens steht aber auch ein Organisationsversagen der einstellenden Klinik im Raum.