Dieser Paragraf 219a musste fallen: Informationen zum Schwangerschaftsabbruch sind in Informationsgesellschaften keine strafbare Werbung: Vorsätzlicher Irrtum/fehlende Logik in Justiz/juristischer Lehre/skandalöse Rechtslage sind endlich beendet!
Mf+kG, Ihr Dr. med. Thomas G. Schätzler, Facharzt für Allgemeinmedizin in Dortmund
Es wurde erfolgte Werbung im kommerziellen Sinne sondern lediglich eine Information analog zu den verschiedenen Möglichkeiten einer Tonsillotomie. Werbung zu unterstellen ist wording im üblen Sinne, betrifft nicht nur die 'seriöse Presse' sondern auch die Kirchen.