Politik
Diskussion um Nutzen von Kieferorthopädie
Donnerstag, 3. Januar 2019
Berlin – Der Nutzen kieferorthopädischer Behandlungen ist bislang nicht eindeutig belegt. Eine vom Bundesgesundheitsministerium in Auftrag gegebene und heute bekannt gewordene Studie sieht noch weiteren Forschungsbedarf. Die vorliegenden Daten reichten bislang nicht aus, um den langfristigen Nutzen etwa von Zahnspangen abschließend zu bewerten. Zugleich stellte ein Sprecher von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) klar, dass nicht an der Notwendigkeit von kieferorthopädischen Behandlungen gezweifelt werde.
Zuvor hatte die Bild-Zeitung unter Berufung auf die Studie und ein Schreiben an den Bundestag berichtet, dass das Ministerium den Sinn solcher Therapien anzweifele. Der Ministeriumssprecher wies das zurück. Dass Zahnspangen die Häufigkeit von Erkrankungen wie Karies, Parodontitis oder Zahnverlust verringern, „kann zwar nicht belegt werden“, sei aber dem Gutachten zufolge „auch nicht ausgeschlossen“, hieß es dazu. Vielmehr wolle das Ministerium nun „mit den beteiligten Organisationen den weiteren Forschungsbedarf und Handlungsempfehlungen erörtern“. Dazu soll es in den nächten Wochen ein Expertengespräch geben.
Tatsächlich lässt sich der vom Berliner IGES-Institut erstellten Studie zufolge aufgrund der recht dünnen Datengrundlage „keine abschließende Einschätzung vornehmen, ob und welche langfristigen Auswirkungen die angewendeten kieferorthopädischen Therapieregime auf die Mundgesundheit haben“. „Auf Basis der Daten kann daher nicht beurteilt werden, ob die Ausgaben in der kieferorthopädischen Versorgung den Kriterien der Wirtschaftlichkeit genügen“, heißt es weiter in der Untersuchung.
Zugleich weisen die Forscher aber auch auf die positiven Effekte kieferorthopädischer Behandlungen hin. So würden dadurch Fehlstellungen der Zähne und auch die Lebensqualität der Patienten verbessert.
Das Ministerium will den „weiteren Forschungsbedarf“ nun mit beteiligten Organisationen besprechen. Die Behörde wies zugleich darauf hin, dass die Nutzenbewertung einer Therapie grundsätzlich beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) liege und nicht beim Gesetzgeber.
aerzteblatt.de
In Deutschland erhält rund jeder zweite Jugendliche eine kieferorthopädische Behandlung wie beispielsweise eine Zahnspange. Der IGES-Studie zufolge steigen die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen dafür seit 2005 kontinuierlich an und beliefen sich zuletzt auf mehr als 1,1 Milliarden Euro im Jahr. Zudem nimmt ein Großteil der Versicherten Selbstzahlerleistungen in Anspruch.
Bereits im vergangenen April hatte der Bundesrechnungshof Missstände bei kieferorthopädischen Behandlungen kritisiert. Deren medizinischer Nutzen sei nur unzureichend erforscht. Zudem fehlten bundesweite Daten, zum Beispiel über Art, Dauer und Erfolg der Behandlung oder der zugrunde liegenden Diagnosen, kritisierten damals die Rechnungsprüfer.
Auch die gesetzlichen Krankenkassen monierten, sie hätten bereits früher darauf hingewiesen, dass die Forschungslage zu kieferorthopädischen Leistungen und Behandlungen „relativ dünn ist“. Es sei notwendig, dass „Wirkungen, Nebenwirkungen und Nutzen kieferorthopädischer Behandlungen nach objektiven Kriterien wissenschaftlich geprüft werden“, erklärte Ann Marini, stellvertretende Sprecherin des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) heute.
Der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach forderte, die Erstattungspraxis zu überprüfen. „Die Vorteile von Zahnspangen sind nicht so gut belegt, wie viele Ärzte und Eltern annehmen“, sagte Lauterbach dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Der Gemeinsame Bundesausschuss müsse deshalb bewerten, „ob die derzeitige Erstattungspraxis die richtigen Anreize setzt oder nicht“. © afp/bee/aerzteblatt.de

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Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

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