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Politik

Diskussion um Nutzen von Kieferorthopädie

Donnerstag, 3. Januar 2019

/dpa

Berlin – Der Nutzen kieferorthopädischer Behandlungen ist bislang nicht eindeutig belegt. Eine vom Bundesgesundheitsministerium in Auftrag gegebene und heute bekannt gewordene Studie sieht noch weiteren Forschungsbedarf. Die vorliegenden Daten reichten bislang nicht aus, um den langfristigen Nutzen etwa von Zahnspangen abschließend zu bewerten. Zugleich stellte ein Sprecher von Bundesgesundheits­minister Jens Spahn (CDU) klar, dass nicht an der Notwendigkeit von kieferortho­pädischen Behandlungen gezweifelt werde.

Zuvor hatte die Bild-Zeitung unter Berufung auf die Studie und ein Schreiben an den Bundestag berichtet, dass das Ministerium den Sinn solcher Therapien anzweifele. Der Ministeriumssprecher wies das zurück. Dass Zahnspangen die Häufigkeit von Erkrankungen wie Karies, Parodontitis oder Zahnverlust verringern, „kann zwar nicht belegt werden“, sei aber dem Gutachten zufolge „auch nicht ausgeschlossen“, hieß es dazu. Vielmehr wolle das Ministerium nun „mit den beteiligten Organisationen den weiteren Forschungsbedarf und Handlungsempfehlungen erörtern“. Dazu soll es in den nächten Wochen ein Expertengespräch geben.

Tatsächlich lässt sich der vom Berliner IGES-Institut erstellten Studie zufolge aufgrund der recht dünnen Datengrundlage „keine abschließende Einschätzung vornehmen, ob und welche langfristigen Auswirkungen die angewendeten kieferorthopädischen Therapieregime auf die Mundgesundheit haben“. „Auf Basis der Daten kann daher nicht beurteilt werden, ob die Ausgaben in der kieferorthopädischen Versorgung den Kriterien der Wirtschaftlichkeit genügen“, heißt es weiter in der Untersuchung.

Zugleich weisen die Forscher aber auch auf die positiven Effekte kieferorthopädischer Behandlungen hin. So würden dadurch Fehlstellungen der Zähne und auch die Lebensqualität der Patienten verbessert.

Das Ministerium will den „weiteren Forschungsbedarf“ nun mit beteiligten Organisationen besprechen. Die Behörde wies zugleich darauf hin, dass die Nutzenbewertung einer Therapie grundsätzlich beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) liege und nicht beim Gesetzgeber.

In Deutschland erhält rund jeder zweite Jugendliche eine kieferorthopädische Behandlung wie beispielsweise eine Zahnspange. Der IGES-Studie zufolge steigen die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen dafür seit 2005 kontinuierlich an und beliefen sich zuletzt auf mehr als 1,1 Milliarden Euro im Jahr. Zudem nimmt ein Großteil der Versicherten Selbstzahlerleistungen in Anspruch.

Bereits im vergangenen April hatte der Bundesrechnungshof Missstände bei kiefer­orthopädischen Behandlungen kritisiert. Deren medizinischer Nutzen sei nur unzureichend erforscht. Zudem fehlten bundesweite Daten, zum Beispiel über Art, Dauer und Erfolg der Behandlung oder der zugrunde liegenden Diagnosen, kritisierten damals die Rechnungsprüfer.

Auch die gesetzlichen Krankenkassen monierten, sie hätten bereits früher darauf hingewiesen, dass die Forschungslage zu kieferorthopädischen Leistungen und Behandlungen „relativ dünn ist“. Es sei notwendig, dass „Wirkungen, Nebenwirkungen und Nutzen kieferorthopädischer Behandlungen nach objektiven Kriterien wissenschaftlich geprüft werden“, erklärte Ann Marini, stellvertretende Sprecherin des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) heute.

Der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach forderte, die Erstattungspraxis zu überprüfen. „Die Vorteile von Zahnspangen sind nicht so gut belegt, wie viele Ärzte und Eltern annehmen“, sagte Lauterbach dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Der Gemeinsame Bundesausschuss müsse deshalb bewerten, „ob die derzeitige Erstattungspraxis die richtigen Anreize setzt oder nicht“. © afp/bee/aerzteblatt.de

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Kommentare

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Avatar #106067
dr.med.thomas.g.schaetzler
am Freitag, 4. Januar 2019, 15:46

Kardiologie versus Kieferorthopädie

Schon erstaunlich! Da müssen in der Kardiologie für jede noch so kleine Intervention (z.B. "bare-metal-stent" BMS vs. "drug-eluting-stent" DES oder Medikation (z.B. ASS 100 in der Primär- oder Sekundärprophylaxe) die Morbiditäten, Co-Morbiditäten, die morbiditätsbezogene und die allgemeine Mortalität herausgerechnet werden, um zu hohen Evidenzgraden bei Leitlinien-Empfehlungen bzw. Evidenz-based-Medicine (EbM) zu gelangen.

Kieferorthopäden haben diese Probleme nicht. Sie schenken uns ein strahlendes Lächeln, um die Sinnhaftigkeit ihres Tuns zu belegen.

Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund
Avatar #714511
gehirnakrobatik
am Freitag, 4. Januar 2019, 11:43

Wenn Politiker Studien interpretieren...

Was haben wir durch die vorliegende Studie gelernt ? Dass es keine guten Studiendaten gibt, die jemals untersucht haben, ob es außer den korrigierten Zahnfehlstellungen (das funktioniert unbestritten), weitere Auswirkungen auf die Zahngesundheit gibt. Nichts anderes ist bei dieser Studie herausgekommen. Was machen daraus selbsternannte Experten wie der Bundesrechnungshof und Herr Lauterbach daraus - sie bestreiten die Wirkung einfach. Und das offensichtlich aus rein monetärem Interesse. Hierzu zwei Anmerkungen: (1) Wenn wir in der Medizin alles unterlassen, was nicht systematisch durch kontrollierte Studien untersucht ist, können wir zukünftig darauf verzichten, einem alten exsikkierten Patienten Wasser oder Elektrolytlösungen zu verabreichen - ein positiver Effekt wurde nie in einer kontrollierten Studie nachgewiesen. Auch müssen wir aufhören, Kinder und Jugendliche mit teuren Immuntherapien und vielen anderen Medikamenten zu behandeln, die wurden nämlich in der Regel nie an Kindern untersucht. (2) Wie müssen uns die Frage beantworten: wollen wir zukünftig Kinder von reichen und Armen Eltern am Lächeln erkennen können ? Wenn ja, wäre das ein Armutszeugnis für dieses Land. Warum regen sich der Rechnungshof und herr Lauterbach nicht darüber auf, das deutsche Krankenkassen viermal soviel Geld für Pseudotherapien ausgeben, die einfachsten Naturgesetzen widersprechen ?
Avatar #95196
wwwestfale
am Donnerstag, 3. Januar 2019, 21:35

Genauso bei Weisheitszahn Entfernungen

Genauso kritisch sollte man meiner Meinung nach auch die grassierenden Weisheitszahn Entfernungen auf ihren Nutzen untersuchen. Immer wieder erlebe ich in meiner hausärztlichen Praxis, dass Jugendliche mit symptomlosen Weisheitszähnen von den Zahnärzten zur operativen Entfernung gedrängt werden, Oftmals sogar in Vollnarkose. Eine wissenschaftliche Grundlage hierfür gibt es nicht.
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