Politik
Krankenkassen verlangen Klarheit über Nutzen von kieferorthopädischen Leistungen
Montag, 7. Januar 2019
Berlin – Die gesetzlichen Krankenkassen fordern belastbare Studien zum Nutzen von Zahnspangen und anderen kieferorthopädischen Behandlungen. Diese „kosten die gesetzlichen Krankenkassen und damit die Beitragszahler jedes Jahr rund eine Milliarde Euro“, sagte eine Sprecherin des GKV-Spitzenverbandes der Welt am Sonntag. Zudem brächten sie für die Betroffenen teilweise erhebliche Belastungen und Anstrengungen mit sich.
Deshalb sei es bedauerlich, „dass die Forschungslage zum Nutzen der Behandlungen so dünn ist und wir nicht wissen, ob die Behandlungen mittel- und langfristig überhaupt die erhofften Ergebnisse bringen“. Eine vom Bundesgesundheitsministerium in Auftrag gegebene Studie hatte ergeben, dass bislang unklar ist, was Patienten langfristig von kieferorthopädischen Behandlungen haben.
„Wir brauchen belastbare Studien, in denen Notwendigkeit, Wirkungen, Nebenwirkungen und Nutzen kieferorthopädischer Behandlungen nach objektiven Kriterien wissenschaftlich geprüft werden“, sagte die Verbandssprecherin. Solche Studien seien zwar aufwendig und teuer, aber unvermeidlich, um herauszufinden, welche Behandlungen den Betroffenen überhaupt nutzten.
Den Angaben zufolge erwägen die Kassen, einen Antrag auf Nutzenbewertung der kieferorthopädischen Maßnahmen zu stellen. Je nachdem, was diese Nutzenbewertung ergebe, könnten die Richtlinien für die kieferorthopädische Behandlung angepasst werden. So könnten die Kosten für kieferorthopädische Leistungen durch die Einführung von Behandlungspauschalen gedeckelt werden, die von den gesetzlichen Krankenkassen finanzierten Behandlungszeiträume könnten angepasst werden.
Diskussion um Nutzen von Kieferorthopädie
Berlin – Der Nutzen kieferorthopädischer Behandlungen ist bislang nicht eindeutig belegt. Eine vom Bundesgesundheitsministerium in Auftrag gegebene und heute bekannt gewordene Studie sieht noch weiteren Forschungsbedarf. Die vorliegenden Daten reichten bislang nicht aus, um den langfristigen Nutzen etwa von Zahnspangen abschließend zu bewerten.
Der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbands, Martin Litsch, verwies darauf, dass das geplante Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), das den Versicherten zu einem schnelleren Arzttermin verhelfen soll, auch eine Regelung für Mehrkosten bei Kieferorthopädie vorsehe. Die würde es Behandlern erlauben, Leistungen zu berechnen, die über die Kassenleistung hinausgehen und die Patienten und ihre Eltern aus eigener Tasche bezahlen müssen. Dazu gehören etwa zahnfarbene Zahnspangen.
Das findet zwar bisher schon statt, laut AOK-Bundesverband aber ohne rechtliche Grundlage. Bevor über das aktuelle Gesetzesvorhaben TSVG eine Mehrkostenregelung eingeführt werde, müsse erste einmal Klarheit darüber geschaffen werden, inwieweit der Einsatz von Zahnspangen medizinisch sinnvoll sei, argumentiert die AOK. © afp/aerzteblatt.de

Nie waren wir toleranter...

Mit den falschen Endpunkten kann man jede Therapie diskreditieren
Offensichtlich wird hier seitens der GKV eine Kampagne geritten, dies hier ist nicht der erste Artikel im DÄ zu dieser Thematik. Es ist aber der erste Artikel mit einem Link zur zitierten Studie. Diese Studie ist im Wesentlichen eine Literaturrecherche. Es werden zwar Aussagen zu Parodontitis und Zahnverlust gemacht, aber mehrfach wird auch auf den beschränkten Beobachtungszeitraum der Studien verwiesen.
Im Klartext: Parodontitis und Zahnverlust sind sekundäre medizinische Endpunkte, wo ein Nutzen von Vorteil wäre, ein neutrales Ergebnis die anderen Endpunkte (Sprachfehler und Kaumechanik) nicht entkräften kann. Außerdem sind für diese sekundären Endpunkte wenige Jahre einfach ein viel zu kurzer Beobachtungszeitraum. Aus dem Bauch heraus würde ich Patienten in der Altersgruppe zwischen 50 und 60 fragen, ob eine kieferorthopädische Behandlung in der Jugend einen Effekt auf Parodontitis und Zahnverlust hat. Da andererseits medizinische Akten nur 30 Jahre archiviert werden müssen, sehe ich selbst bei dieser einfachen Fragestellung erhebliche methodische Probleme.
Warum sagen die Verantwortlichen der GKV nicht gerade heraus, die Politik solle angesichts der Kosten von einer Milliarde Euro den Zuschuss zur Kieferorthopädie streichen? Mit der Fixierung auf irrelevante pseudomedizinische Endpunkte machen sich die Verantwortlichen der GKV einfach nur lächerlich. Beim Nutzen der kieferorthopädischen Behandlung kommen mehrere Aspekte zusammen: der kosmetische Aspekt, der medizinische Aspekt und die Frage der Chancengleichheit (schlechte Zähne und ein Sprachfehler sind ein bewährtes Mittel Vertreter der Unterschicht in der beruflichen Karriere auszusortieren). Derzeit wird ein Stück soziale Gerechtigkeit durch die GKV außerhalb der rein medizinischen Indikation subventioniert. Die Frage sollte sein, wie viel uns diese soziale Gerechtigkeit wert ist.

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