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Politik

Spahn will Liposuktion zur Kassenleistung machen

Freitag, 11. Januar 2019

/hin255, stock.adobe.com

Berlin –  Krankenkassen sollen nach dem Willen von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) künftig die Kosten für eine Liposuktion zur Behandlung des Lipödems übernehmen.

„Bis zu drei Millionen Frauen mit krankhaften Fettverteilungsstörungen leiden täglich darunter, dass die Krankenkassen ihre Therapie nach einem Gerichtsurteil nicht bezahlen“, sagte Spahn der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. „Ihnen wollen wir schnell und unbürokratisch helfen.“ Die Kassen weigerten sich, die Liposuktion zu bezahlen, weil „der Nutzen noch nicht hinreichend belegt“ sei, so Spahn.

Mit einem Ergänzungsantrag zum derzeit im Bundestag beratenen Terminservice- und Versorgungsgesetz (TVSG) will Spahn sein Ministerium grundsätzlich ermächtigen, alleine und ohne Zustimmung des Bundesrates darüber zu entscheiden, welche Untersuchungs- und Behandlungsmethoden die Krankenkassen bezahlen müssen. Bisher entscheidet der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) darüber.

In dem Antrag heißt es laut der Zeitung, das Ministerium könne Methoden in die Versorgung aufnehmen, für die die Selbstverwaltung keine Regelung getroffen habe, oder für die sie „die Anerkennung eines diagnostischen oder therapeutischen Nutzens bisher abgelehnt hat“. Auch wenn es für neue Methoden kaum wissenschaftliche Belege gebe, komme eine Erstattung in Betracht, wenn es keine zumutbare Alternativbehandlung gebe.

Zustimmung von der DKG

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßte heute die Initiative des Bundesgesundheitsministers. Es gehe um zentrale Leistungsfragen der gesetzlichen Krankenversicherung und damit um gesamtgesellschaftliche Fragestellungen, die einen breiten demokratischen Konsens benötigte, so die DKG. In den vergangenen Jahren hätte die „dominante Kostenträgerseite in der Selbstverwaltung medizinisch sinnvolle Leistungen oftmals verhindert“.

Maria Klein-Schmeink, Grünen-Sprecherin für Gesundheitspolitik, bezeichnete es als richtig, wenn Spahn Druck aufbaue, um die Verfahren zur Nutzenbewertung neuer Behandlungsmethoden zu beschleunigen. Es gebe „unbestritten Verfahren, die sich viel zu lange hinziehen und in denen die Patienteninteressen unter die Räder geraten“, sagte sie. Deshalb sei es richtig, wenn jetzt beim G-BA bei der Liposuktion Druck für eine schnellere Entscheidung gemacht werde.

Eine Regelung, in der das Ministerium weitgehend nach Gutdünken neue Behandlungsmethoden in den Leistungskatalog aufnehmen kann, lehnt sie aber ab. „Das würde auf die faktische Abschaffung der bisherigen Bewertung von medizinischem Nutzen und Risiken hinauslaufen“, sagte sie. Es würde nicht nur die Sicherheit der Patienten gefährden, sondern auch wirtschaftlichen Interessen Tür und Tor öffnen. Deutlich sinnvoller und wirksamer wäre es, die Vertretung der Patienten im G-BA zu stärken.

Kritik am Spahn-Vorstoß

Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), machte deutlich, dass sich Patienten darauf verlassen können müssen, dass sie mit sicheren und evidenzbasierten Verfahren behandelt werden. „Es wäre ein schlechtes Signal,  wenn Leistungen mit nicht eindeutig nachgewiesenem Nutzen per Rechtsverordnung eingeführt würden. Dadurch wäre die Sicherheit der Patientenversorgung nicht mehr in jedem Fall gewährleistet“, sagte Gassen.

Der stellvertretende Unionsfraktionsvorsitzende Georg Nüßlein (CSU) warnte in der Augsburger Allgemeinen vor neuen Milliardenkosten für das Gesundheitswesen. „Derart pauschal eine Zusage für Millionen Fälle zu machen, ist nicht in Ordnung“, sagte der CSU-Politiker. „Es muss sichergestellt werden, dass kosmetische Eingriffe nicht auf Kosten der Solidargemeinschaft gehen.“ Nüßlein warnte davor, „vorschnelle Erwartungen zu wecken, die dann nicht zu erfüllen sind“.

 

Auch SPD-Fraktionsvize Karl Lauterbach lehnte die Idee ab, Behandlungsmethoden ohne medizinischen Nutzen per Rechtsverordnung an der Selbstverwaltung vorbei von den Krankenkassen bezahlen zu lassen. „Es wäre die grundsätzliche Abkehr vom Prinzip der gesetzlichen Krankenversicherung, dass die Selbstverwaltung nach evidenzbasierten Kriterien entscheidet, welche Leistungen erstattet werden.“ Es müsse mehr wissenschaftliche Prüfung der Wirksamkeit von Verfahren geben, nicht weniger.

Die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD, Sabine Dittmar, erklärte, es wäre „der völlig falsche Weg, künftig per Ministererlass Methoden in die Regelversorgung bringen zu wollen, für die es keine hinreichende medizinische Evidenz gibt“. Die Organe der Selbstverwaltung müssten aber schnellere Entscheidungen treffen.

G-BA wehrt sich: BMG hätte längst handeln können

„Mit einer solchen Ermächtigung des Bundesgesundheitsministeriums wäre der Weg in die Beliebigkeit und Staatsmedizin vorprogrammiert“, erklärte der G-BA-Vorsitzende Josef Hecken. Per Ministerverordnung könnten Behandlungsmethoden, deren Nutzen und Schaden völlig ungeklärt seien, nach Belieben und politischer Opportunität in die gesetzliche Krankenversicherung gelangen. „Dies wäre ein vollständiger Systembruch“, monierte Hecken.

Er betonte, das Ministerium hätte nach geltender Rechtslage schon längst die Möglichkeit gehabt, eine Behandlungsmethode – auch die Liposuktion beim Lipödem – zur Kassenleistung zu machen, wenn es der Auffassung gewesen wäre, dass sie trotz fehlender wissenschaftlicher Belege Patientinnen zur Verfügung stehen müsse.

Hätte das BMG – wie durch das Gesetz ermöglicht – vom G-BA eine Beschlussfassung innerhalb von sechs Monaten verlangt und wäre diese Frist fruchtlos verstrichen, wäre die Leistung per Gesetz Bestandteil der Regelversorgung geworden, schreibt der G-B. „Die hieraus folgenden Risiken für die Gesundheit der Patientinnen und die hieran anknüpfenden Rechtsrisiken hätten allerdings von der Bundesregierung getragen werden müssen, wozu man offenkundig dann doch nicht bereit war“, so Hecken.

Es sei deshalb „nicht nachvollziehbar und ungerechtfertigt“, dem G-BA Untätigkeit beziehungsweise Verzögerung vorzuwerfen. Auch seien die Beschlüsse in diesem wegen der unsicheren Studienlage leider langwierigen G-BA-Verfahren vom BMG nicht beanstandet worden.

Betroffene wollen Evaluierung

Die organisierte Selbsthilfe von Frauen mit Lipödem betonte, die Debatte sei „erfreulich und überfällig“. Die Erkrankung der mindestens 3,8 Millionen Frauen in Deutschland sei bei Ärzten und in der Öffentlichkeit noch viel zu unbekannt. Betroffene Frauen stünden weitgehend alleine da; die ärztliche Versorgung sei in Ermangelung ärztlicher Kenntnis der Krankheit „leider häufig schlecht“.

Die einzig angebotenen symptomtherapeutischen Methoden für Betroffene seien das Tragen von Flachstrickkompression der Kompressionsklasse 2 oder höher. Des komme „einem Leben in einem harten Panzer“ gleich. Die gegen die Schmerzen und zur Unterstützung des Lymphabflusses sehr wichtige manuelle Lymphdrainage, würde Patientinnen mit der Lipödem inzwischen nicht mehr gewährt, hieß es.

„Die einzige nachhaltig wirksame, wenngleich nicht risikofreie Therapie des Lipödems ist die umfassende, zirkuläre operative Liposuktion der betroffenen Bereiche in einem dafür spezialisierten Zentrum, das die unbedingt notwendige, die Lymphbahnen schonende Operationsmethode beherrscht und mit den zu erwartenden vorübergehenden Operationsfolgen umgehen“, schreibt die Patientenorganisation.

Sie weist darauf hin, dass die Zahl der bereits operierten Frauen in Deutschland in die Zehntausende geht. „Eine Evaluierung der Langzeiterfolge wäre daher ein Leichtes, allein: sie haben die Operationen in ihrer Not selbst bezahlt [...] und sind offenbar deshalb nicht interessant für empirische Erhebungen“. Die Patientenorganisation forderte den G-BA auf, den Erfolg der Methode an den Betroffenen zu evaulieren, die die Erkrankung bereits durchgestanden haben. © kna/afp/may/aerzteblatt.de

Kommentare

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Avatar #763375
Goldener Engel
am Donnerstag, 4. April 2019, 22:19

Wir wollen auch ohne Einschränkungen und Schmerzen leben!

Ich leide seit 20 Jahren an einem Lipödem in Armen und Beinen. Es wurde erst spät erkannt und nicht richtig behandelt. Anfangs wurde ein Kompressionstrumpf bis zum Knie verschrieben. Erst Jahre später eine Kompressionsstrumpfhose und MLD.
2013 konnte ich fast nicht mehr laufen und hatte Angst meine Arbeitsstelle zu verlieren. Ich kämpfte 1 1/2 Jahre mit meiner Krankenkasse wegen der Kostenübernahme für eine Liposuktion. Zu Recht, weil ich schon nach der 1. OP wieder laufen konnte :-)
Insgesamt hatte ich 3 OP's in den Beinen (außer Waden) und 1 OP in den Armen. Seither bin ich überall schmerzfrei (bis auf Waden).
Die Schwierigkeit für MLD ist mittlerweile auch groß.
Durch die fehlenden Behandlungen bekam ich nun ein Lymphödem in den Unterschenkeln.
Es ist wirklich traurig, wenn im Prinzip einem Betroffenen so leicht zu helfen ist und es schlichtweg verweigert wird!!!
Die Krankenkassen geben lieber mehr Geld ein Leben lang für konservative Behandlungsmethoden aus...
Avatar #761015
Swimming
am Freitag, 1. März 2019, 07:18

Zeit ist Lebenswert

Ich leide seit ich 18 bin unter einem ausgeprägtem Lipödem. Ich schoß, trotz täglich mehrstündigem Sport und keinem geänderten Essverhalten in 2,5 Jahren von 62 auf 145 kg, später sogar 153 kg hoch. Ich wanderte von einem Arzt zum anderen. Niemand nahm mich ernst, da ich ja angeblich unter einer „Essstörung“ litt. Ich verzweifelte dann, konnte mich kaum noch bewegen, außer dass ich weiterhin jedes Jahr etwa 10.000 km mit dem Rad unterwegs war und viel Schwimmen ging. Es dauerte 16 Jahre um eine Schilddrüsenfunktion zu diagnostizieren. Ich nahm minimal ab, jedoch nicht an den Armen und Beinen. Ich sah aus wie eine dicke Sanduhr. Ich aß dann drei Jahre nur noch eine Mahlzeit und trank ansonsten nur Eiweißdtinks, was zur Folge hatte, dass mein Darm großen Schaden nahm. Ich wurde mit Flachstrickkompression versorgt (Zehenkappen, Kniestrümpfe, Stulpen, Hose und Bolero). Da ich eine Kompressionsklasse 4 (was einer 8 in Rundstrick entsprechen würde) nicht anziehen könnte, trage ich eine Klasse 2 doppelt. Diese Versorgung kostet 2 x im Jahr etwa 6000,-€. Außerdem liege ich täglich in einer Lymphapress (eine Maschine zur Lymphdrainage) und bekomme auch wöchentlich manuelle Lymphdrainage. Außerdem mache ich etwa 1 bis 2 Stunden täglich Spurt gegen die Schmerzen. Ich kann nur sehr begrenzt in Teilzeit arbeiten. Eine OP kann ich mir leider nicht leisten. Außerdem wird mir alle paar Jahre eine Reha von der Kasse bezahlt. Die Kosten für die Krankenkasse sind massiv hoch. Meine Lebensqualität ist stark eingeschränkt. Eine OP würde in meinem Stadium zwar keine völlige Heilung mehr bringen, doch wenn ich auf eine Kompressionsklasse 1 käme, wäre es für die Kasse deutlich billiger, für mich sehr viel leichter anzuziehen und meine Lebensqualität würde deutlich steigen
Avatar #760592
Frühling2019
am Samstag, 16. Februar 2019, 19:57

Es ist so traurig

Ich habe mit Interesse Ihren Bericht gelesen.
Seit dem 12 Lebensjahr litt ich an dem Lipödem ( das war im Jahr 1972 ).
Damals hat das kein Arzt erkannt. Die Beine waren so dick, dass ich damals sehr große Probleme hatte , überhaupt eine Hose zu finden. Da ich für die Beine die Größe 54 brauchte , aber in der Taille die Größe 40 hatte, können Sie sich vielleicht vorstellen, wie meine Figur beschaffen war. Ich war sehr verzweifelt darüber. Ich komme aus Niedersachsen wo ich sehr viel Fahrrad gefahren bin. Die Beine wurden durch das Fahrrad fahren immer dicker. Damals gab es noch keine Diagnose für diese Erkrankung und auch dadurch keine Kompressionsbestrumpfung. Heute weiß man, dass Sport nur in Verbindung mit Kompressionsbestrumpfung sinnvoll ist. Jedenfalls sind damals meine Beine immer dicker geworden und ich habe nicht verstanden warum ? Meine Verzweiflung wuchs. Die Ärzte sagten immer nur, ich solle nicht so viel essen. In der Schwangerschaft , ich war gerade mal 20 Jahre alt, wurde es noch schlimmer. Ich nahm immer mehr zu, wobei meine Taille und der Oberkörper relativ schlank blieben.
Als ich in die Wechseljahre kam, da war ich etwa 45/46 Jahre alt, fingen die Oberarme an, immer dicker zu werden. Mit 52 Jahren bekam ich dann endlich die Diagnose : Lipödem.
Dann habe ich die Kompressionsbestrumpfung erhalten, 2 mal die Woche Lymphdrainage und ein Gerät für zu Hause, um auch dort Lymphdrainage machen zu können.
Wenn ein Mensch so ein Martyrium nicht erlebt hat, weiß er nicht, was das bedeutet.
Im Sommer bei 35 Grad in der Kompressionsbestrumpfung zu stecken ist kein Spass. Es ist einfach nicht auszuhalten, denn ich musste auch arbeiten und konnte mich nicht den ganzen Tag in Wasser legen, was ich aber eigentlich hätte machen müssen, um das auszuhalten.
Mit 56 Jahren habe ich dieses nicht mehr ausgehalten und mich für die OP entschieden.
Meine Krankenkasse hat die Diagnose Lipödem nicht akzeptiert, mich zu einem ihrer Vertrauensärzte geschickt.
Der Vertrauensarzt hatte laut seiner eigenen Aussage eigentlich keine Ausbildung in Sachen Lipödem und kam trotzdem aber zu der Auffassung, dass ich eine Adipositas habe und somit eine Op nicht notwendig ist.
Ich habe natürlich Widerspruch eingelegt und wurde daraufhin zum nächsten Vertrauensarzt der Krankenkasse geschickt , der auch eine Adipositas bestätigte.
Daraufhin schlug mir die Krankenkasse vor zu klagen. Da die meisten Klagen aber leider keinen Erfolg bringen und nur jede Menge Geld kosten, entschied ich mich dagegen.
Stattdessen nahm ich einen Kredit auf und ließ mich in Köln an den Beinen und an den Armen für 16.000 € operieren.
Das ist jetzt 2,5 Jahre her und ich kann nur sagen, dass das die beste Entscheidung meines Lebens war.
Meine Beine sehen auf Grund meines Alters natürlich schrecklich aus, weil sich die Haut nicht mehr so zusammen ziehen kann. Das ist mir aber völlig egal, das tolle ist, ich brauche keine Kompressionsbestrumpfung mehr, ich habe viel mehr Zeit, da ich nicht mehrt dauernd Lymphdrainage betreiben muss, ich Sport treiben kann ohne dass meine Beine immer dicker werden und vor allen Dingen habe ich keine Schmerzen mehr in den Beinen und Armen. Das ist das Größte.
Ich frage mich, wer entscheidet über solche Diagnosen. Es sind Menschen, die diese Erkrankung nicht haben und nicht wissen, wie belastend diese Erkrankung ist.
Das ist sehr traurig und so vielen Frauen kann nicht geholfen werden.
Ich hatte nicht einmal die Kosmetische Auswirkung im Sinn !!! Es ging mir einzig und allein um die Belastung der Schmerzen und der Bestrumpfung und der vielen Zeit für die Lymphdrainage !!!!!
Ich kann nur sagen, dass mir die OP ein neues Leben geschenkt hat.
Das wollte ich mal los werden !!!
Avatar #759126
bluesix24
am Donnerstag, 17. Januar 2019, 09:35

Wieder mal, Ärtze die keine Ahnung haben!!!

Wenn ich die Kommentare hier lese, da wird mir echt Angst um die Ärtzeschaft in Deutschland. Wie im Bericht schon angesprochen, viele Ärzte haben gar keine Ahnung, was ein Lipödem ist, wissen nicht, was Frauen durchmachen, bzw. ertragen müssen! Aber dann mit Fachbegriffen um sich schmeißen, die nur der Arzt selber versteht! (Mann mit Hut) Ich verstehe es einfach nicht, es ist eine Krankheit, nicht eine Schönheitsoperation. Krebs wird auch versucht zu heilen, und andere Krankheiten auch, aber dann bei einer Krankheit, die körperlich wie auch noch das viel schlimmere psychische Problem zu beseitigen ist dann wieder nicht in Ordnung. Das liegt wahrscheinlich daran, dass Frauen nach einer OP den Ärzten kein Geld mehr einbringen können. Alle Kritiker sollten mal einen Tag im Hochsommer mit betroffenen Menschen tauschen, dann würden alle ganz schnell diese OP machen lassen wollen.
Avatar #758744
Lip-Lady
am Mittwoch, 16. Januar 2019, 00:14

Danke für die facettenreiche Berichtserstattung

Herzlichen Dank, das Sie uns schon mit zitiert haben. Seit heute ist unsere website, mit vielen Informationen, Berichten und Anliegen der Lipödem-Betroffenen aktiv. Vielleicht entdecken Sie hier noch neue Aspekte oder möchten weiter / umfassender berichten und recherchieren. Wir stehe gerne zu Fragen und Interviews zur Verfügung.
www.lipoedem-fakten.de
#jedezehntefrau
#gemeinsamstatteinsam
Avatar #106067
dr.med.thomas.g.schaetzler
am Montag, 14. Januar 2019, 08:58

Rechtsstaat-Prinzip auch für Jens Spahn!

Es ist wie es ist:
Bisher ist medizinisch-wissenschaftlich völlig ungeklärt, welche komplexen pathologischen, hormonellen, immunologischen, hereditären, idiopathischen und pathophysiologischen Faktoren zur Manifestation des Lipödems beitragen. Auch für Selbsthilfe- und Betroffenen-Gruppen ist es eminent wichtig, ob Verfahren der kosmetisch-plastisch-chirurgischen Liposuktion mit hohem logistischen, finanziellen und risiko-trächtigen (OP) Aufwand überhaupt helfen, heilen oder lindern können.

"Eine Liposuktion bei Lipödem ist keine Leistung der gesetzlichen Kranken­versicherung (GKV). Die dauerhafte Wirksamkeit der Methode sei nicht ausreichend gesichert, befand das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. (Az: B 1 KR 10/17 R).
Die Klägerin aus Baden-Württemberg leidet an Lipödemen. Eine erfolgreiche Behandlung ist mit den bislang zugelassenen Methoden oft nicht möglich. Deshalb beantragte die Frau bei ihrer Krankenkasse eine Liposuktion. Dies lehnte die Krankenkasse jedoch ab.
Dennoch ging die Patientin für eine Liposuktion ins Krankenhaus. Die Ärzte saugten aus jedem Bein nahezu acht Liter Fett ab. Danach klagte die Frau auf Erstattung ihrer Kosten von zunächst 4.416 Euro. Inzwischen ließ sie zwei Folgeoperationen vornehmen und fordert von ihrer Krankenkasse insgesamt 11.364 Euro.
Ihre Klage hatte durch alle Instanzen keinen Erfolg. Die Methode entspreche nicht den Anforderungen für Qualität und Wirtschaftlichkeit der GKV. Dies sei aber „im Interesse des Patientenschutzes und des effektiven Einsatzes der Mittel der Beitragszahler zu gewährleisten“, betonte das BSG.
Der Gemeinsame Bundes­aus­schuss (G-BA), der über den Leistungskatalog der GKV entscheidet, habe zwar eine Erprobung der Liposuktion veranlasst. Dass die Methode möglicherweise „das Potenzial einer Behandlungsalternative“ habe, reiche für eine Kostenerstattungspflicht der Kassen aber nicht aus, so das BSG. © afp/may/aerzteblatt.de"
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/94709/Liposuktion-bei-Lipoedem-Bundessozialgericht-weist-Klage-auf-Kostenerstattung-ab

Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund
Avatar #691359
Staphylococcus rex
am Sonntag, 13. Januar 2019, 23:26

Jens Spahn als der Totengräber des Kassenarztsystems

Um es gleich vorweg zu nehmen, ob die Liposuktion medizinisch notwendig, dazu möchte ich mich nicht äußern, dies ist nicht mein Fachgebiet. Tatsache aber ist, Jens Spahn setzt sich über bestehende Regulatorien hinweg und verschärft damit die strukturellen Probleme des Gesundheitssystems.

Wie bereits gesagt wurde, bei einem befreienden Gesamtbudget geht eine Leistungsausweitung einseitig auf Kosten der Leistungserbringer. Wenn also Herr Spahn zusätzliche Leistungen in den Katalog aufnehmen möchte ohne die Mühlen der Selbstverwaltung abzuwarten, dann könnte er z.B. diese zusätzlichen Leistungen einkaufen, indem er den Bundeszuschuss erhöht und auf das Gesamtbudget aufschlägt.

Die Mühlen der Selbstverwaltung mahlen aber nicht ohne Grund so langsam, das Kassenarztsystem und die Selbstverwaltung sind zwar grundsätzlich auf einen Interessensausgleich zwischen Kassen und Leistungserbringern ausgelegt, gleichzeitig sind die Kräfte in diesem Wechselspiel ungleich verteilt. Die Kassen können im Zweifelsfall jede Änderung blockieren. Es gibt eine Reihe von strukturellen Problemen, die gelöst werden müssten. Die Überalterung der Gesellschaft und der Ärzteschaft und der drohende Ärztemangel, die Reibungsverluste zwischen ambulanter und stationärer Versorgung, die fehlende Patientensteuerung, insbesondere bei der Notfallversorgung, all dies würde umfangreiche Reformen erforderlich machen.

Nachdem die aktuelle große Koalition beinahe an der Asylfrage gescheitert ist, kann man mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass diese Koalition diese Probleme nicht lösen wird. Die wichtigste Maßnahme um den gordischen Knoten zu lösen wäre eine Absage des unbegrenzten Leistungsversprechens. Mit derartigen Reformen kann man keine Wahlen gewinnen sondern nur verlieren. Ich gehe davon aus, dass die aktuelle Koalition die Zeit bis zur nächsten Wahl aussitzen möchte und dass Herr Spahn den Auftrag hat, das System bis dahin mit Notverordnungen irgendwie am Laufen zu halten. Ich gehe deshalb auch davon aus, dass diese Reformen nicht Teil des Wahlkampfes sein werden und dass die nächste Bundesregierung (egal wer gewinnt) innerhalb der ersten hundert Tage ein größeres Reformpaket verabschieden muss.

Zum jetzigen Zeitpunkt ist eine große Gesundheitsreform politischer Selbstmord, deshalb kann und darf die Selbstverwaltung die Strukturprobleme nicht lösen. Ich persönlich erwarte nicht, dass bei einer Gesundheitsreform mehr Geld ins System kommt. Ich erwarte aber sehr wohl, dass die Kassen endlich ihrer Steuerungsfunktion gerecht werden. Die Patientensteuerung auf Mikroebene, also ob der Patient z.B. zum Facharzt überwiesen wird oder eine Einweisung ins Krankenhaus bekommt, das ist Aufgabe der Ärzte. Aber die Patientensteuerung auf Makroebene, also ob der Patient die vorgesehenen Pfade im System nutzt oder die Notaufnahmen verstopft, das ist Aufgabe der Kassen. Dies geht aber nicht, ohne die heilige Kuh des unbegrenzten Leistungsversprechens zu schlachten. Erst wenn die Leistungsmenge soweit reduziert wird, das erbrachte Leistungen wirklich bezahlt werden, erst dann ergeben sich Freiräume, um die strukturellen Verwerfungen anzugehen.

Etliche aktuelle Probleme sind eine direkte Folge des unbegrenzten Leistungsversprechens. Ärzte sind dort, wo es Patienten gibt und wo das Leben attraktiv ist. So lang man in der Großstadt immer ein volles Wartezimmer hat, warum soll man dann in die Pampa ziehen? Und warum gibt es die Eingriffe in die Arbeitszeit der niedergelassenen Ärzte? Weil man sonst nicht wüsste, welche Ärzte man im Rahmen der Budgetierung besonders bestrafen müsste. Wenn man nur die abstraft, die durch ihre Mehrarbeit in einem unterversorgten Gebiet zuviel arbeiten, hat man ganz schnell ärztefreie Zonen. Wenn dagegen alle gleich lang arbeiten, kann man überall den Rotstift im gleichen Maß ansetzen. Damit hat die Niederlassung aber einen Wettbewerbsnachteil, als angestellter Arzt im MVZ kann man Teilzeit arbeiten, in der Niederlassung dagegen nicht. Damit macht sich Herr Spahn zum Totengräber des Kassenarztsystems. Die Festlegung der Budgetierung und die Bedarfsplanung der einzelnen Arztgruppen sind komplizierte bürokratische Monster, die nur deshalb notwendig sind, weil wir als Folge des unbegrenzten Leistungsversprechens ein MARKTVERSAGEN haben, was die Verteilung und Einsatzbereitschaft der niedergelassenen Ärzteschaft betrifft. Herr Spahn benimmt sich wie ein Autofahrer mit überhöhter Geschwindigkeit auf einer vereisten Fahrbahn. Mit jedem Lenkeinschlag überkorrigiert seine letzte Handlung, so lange, bis das Fahrzeug außer Kontrolle gerät und im Straßengraben landet.
Avatar #758914
Userin89
am Sonntag, 13. Januar 2019, 20:13

Bedarfsgerechte Versorgung für jede Lipödem-Patientin. Kontraindikation MLD und Kompressionsversorgung

Das Lipödem ist eine krankhafte und sehr schmerzhafte Fettverteilungsstörung an Beinen, Hüften und Armen, welches in 3 Stadien aufgeteilt wird. Jede Berührung, jede Umarmung, jeder Schritt schmerzt unglaublich! Bisher wird die umgerechnet viel teurere konservative Therapie mittels manueller Lymphdrainage und Kompressionsversorgung (über Jahre hinweg ca. 150.000 Euro), welche keine Linderung bringt und die Krankheit nicht an der Ursache beseitigt, von den Krankenkassen bezahlt. Die günstigere heilende Liposuktion (ca. 18.000 Euro) wird von den Krankenkassen abgelehnt, da Lipödem Patientinnen sich nicht in einem lebensbedrohlichem Zustand befinden! Von psychischer Belastung, sozialer Ausgrenzung sowie bösen Vorurteilen ganz zu Schweigen!
Ich bin 29 Jahre alt und leide seit meinem 14. Lebensjahr an Lipödem. Aufgrund früher Multimorbidität beziehungsweise noch anderer Erkrankungen ist die konservative Therapie für mich kontraindiziert! Die Schmerzen werden durch MLD und Kompression schlimmer! Ich erschaffe mir mit der konservativen Therapie neue Baustellen. Nicht für jede Frau ist die konservative Therapie die richtige Therapie. Ich arbeite in der Pflege und wer weiß wie lange ich dies noch ohne Liposuktion kann, wenn das Lipödem weiter fortschreitet. Jens Spahn dann fehlt noch eine Pflegestelle mehr!
Avatar #106067
dr.med.thomas.g.schaetzler
am Samstag, 12. Januar 2019, 20:05

BMG: Jens Spahns "Ermächtigungsgesetz"?

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will mit einem in letzter Minute am Freitag, den 11.1.2019, eingeschobenen Änderungsantrag zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) für sich und sein Ministerium ein “Ermächtigungsgesetz” schaffen. Damit sollen die CDU/CSU- und SPD-Bundestagsfraktionen überrumpelt, Öffentlichkeit und gesetzlich Krankenversicherte getäuscht bzw. niedergelassene Vertragsärztinnen und Vertragsärzte erneut betrogen werden.
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/T/AEnderungsantrag_TSVG_mit_Verordnungsentwurf.pdf

Denn wenn mit diesem Ergänzungs- und Änderungsantrag der Minister künftig per Rechtsverordnung darüber entscheiden will, welche neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden ungeprüft und unvalidiert in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgenommen werden sollen, müssen Vertragsärzte bei gedeckelter Gesamtvergütung diese zusätzlichen Leistungsanforderungen ohne jeden Extra-Praxisumsatz zusätzlich stemmen. Umsatzabstriche an anderen Stellen wie z. B. Hausbesuchen, Gesprächsleistungen, Untersuchungen, Beratungen und aufwändigeren Therapien müssten hingenommen werden. Im Wortlaut: "...Das BMG wird ermächtigt, neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden per Rechtsverordnung in die GKV-Versorgung aufzunehmen ... von G-BA-Entscheidungen kann abgewichen werden...".

Zugleich werden weitere Nebenwirkungs-, Risiko- und Haftungsansprüche wie beispielsweise bei der von Minister Jens Spahn in völliger Unkenntnis von Indikationen, Erfolgs-/Misserfols-Quoten und Grenzen namentlich erwähnten, plastisch-chirurgischen “Liposuktion zur Behandlung des Lipödems” auf die ausführenden Ärzte abgewälzt.

Unabhängig davon, dass bisher medizinisch-wissenschaftlich völlig ungeklärt ist, welche komplexen pathologischen, hormonellen, immunologischen, hereditären, idiopathischen und pathophysiologischen Faktoren zur Manifestation des Lipödems beitragen, ist auch für Selbsthilfe- und Betroffenen-Gruppen eminent wichtig, ob Verfahren der kosmetisch-plastisch-chirurgischen Liposuktion überhaupt helfen, heilen oder lindern können. Und das etablierte Verfahren, wonach der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen über die GKV-Leistungen nach entsprechenden evidenz-basierten Kriterien bestimmt, würde dilettantisch ausgehebelt.

Ein Änderungsantrag soll mit einem neu formulierten Paragraf 94a ins 5. Sozialgesetzbuch (SGB V) aufgenommen werden. Es heißt darin: "Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates Untersuchungs- und Behandlungsmethoden zu bestimmen, die in der Versorgung zu Lasten der Krankenkassen zu erbringen sind." Dem stehe weder das Qualitäts- noch das Wirtschaftlichkeitsgebot entgegen. Ebenso unerheblich sei dafür, "wenn der Nutzen der (…) Methode nach den Grundsätzen der evidenzbasierten Medizin noch nicht belegt ist".

Damit sind ministeriellem Missbrauch und potenziellen Wahlgeschenken Tür und Tor geöffnet. Denn das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) verfügt einschließlich Minister nicht mal ansatzweise über notwendige Fachkompetenz, medizinisches Basiswissen, Ausbildung, Schulung, Erfahrung, Sicherung von Prozess-, Ablauf- und Ergebnisqualität bzw. Mechanismen der Versorgungsforschung:

Das Spitzenpersonal des BMG gibt sich im Gegensatz zur KBV außerordentlich Medizin- und Versorgungs-fremd: Der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat nach einer Banklehre in Münster seinen Master der Politologie an der Fernuniversität Hagen gemacht. Die Parlamentarische Staatssekretärin Sabine Weiss ist Juristin und war als Rechtsanwältin tätig. Der Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Thomas Gebhart ist promovierter Politikwissenschaftler und Betriebswirtschaftler. Der Beamtete Staatssekretär Lutz Stroppe hat ein Studium der Geschichte und der Politikwissenschaften auf Lehramt absolviert. Ärztinnen und Ärzte im gehobenen Dienst des BMG sind Mangelware. Kenntnisse vertragsärztlicher Gegebenheiten in Theorie und Praxis sind nicht vorhanden.

Die an anderer Stelle ausgeführten, geringen Etat-Ausstattungen des BMG: “Da verbleibt nach Adam Riese ein Kleinst-Etat von 810 Millionen Euro, von dem erst mal Ministeriums-Personal einschl. Minister und Logistik bezahlt werden müssen. Für 81 Millionen Einwohner in Deutschland ist also die “Gesundheit” nur 10,26 € pro Einwohner und Jahr wert. Das entspricht 2,8 Cent pro Einwohner und Tag für „Gesundheit“ und spricht Bände." (Zitat Ende)
https://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/berufspolitik/article/976541/bmg-haushalt-debatte-voller-versprechen-kritik.html?sh=2&h=-501525271#comment
http://news.doccheck.com/de/blog/post/10387-same-procedure-as-every-year-um-den-bmg-etat/

Mf + kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

Vgl. dazu meinen Blog-Beitrag
http://news.doccheck.com/de/blog/post/10537-kein-ermaechtigungsgesetz-fuer-bundesgesundheitsminister-jens-spahn/
Avatar #545734
T.Scheiber
am Samstag, 12. Januar 2019, 01:30

Spahn dreht durch!

Nach FAZ bis zu 3 Mill. Betroffene bei geschätzten Kosten 10.000€ pro Behandlung nach Wikipedia macht 30.000.000.000 €. Wenn Herr Spahn dafür ist, sollte er den Bundeszuschuß für den Gesunheitsfond um diesen Betrag erhöhen. Dann kann man ja anschließend eine Wirksamkeitsstudie durchführen.
Avatar #758744
Lip-Lady
am Freitag, 11. Januar 2019, 19:35

Bitte um Sachlichkeit - es ist eine Krankheit - wichtige Info von einer Betroffenen

Habe eine RIESENGROSSE BTTE an alle, die momentan auf Überschriften oder zum Schutz "Ihrer Gilde" reagieren und argumentieren....
SICHT UND NOT DER BETROFFENEN FRAUEN UNF IHRER FAMILIEN:
Denn was in der aktuellen Berichterstattung völlig untergeht sind wichtige Fakten zum Lip-Ödem:
Es ist eine -vermutlich durch Gen-Defekt- bei Hormonschüben (typisch Pubertät, Schwangerschaft oder Wechseljahre) ausgelöste und leider weitestgehend unerforschte Krankheit, für die KEINE BETROFFENE etwas kann…
es liegt dummerweise leider in den Genen jeder 10. Frau..
.Männer können es nicht bekommen, sind aber Träger der Gene…
und bricht es einmal aus, ist es kaum zu stoppen…
....und schon garnicht mit den konventionellen Methoden (Lymph-Drainage und das Tragen einer dicken und sehr unangenehmen Kompression - im schlimmsten Fall an Armen UND Beinen - idR 12-16 Stunden und wenn es einen ganz übel erwischt, auch noch Nachts…
außerdem in der Regel Dauerschmerzen wie Weichteil-Rheuma, ebenfalls kaum beeinflussbar...
....auch um die von Kassen bei Ablehnung der OP gerne zitierten "konventionellen Methoden" müssen viele Betroffene kämpfen oder es privat zahlen
.....es ist also KEIN SPASS, KEIN "ICH WILL BISSCHEN SCHÖNER WERDEN" SONDERN EIN "ICH MÖCHTE EIN BISSCHEN AM LEBEN TEILNEHMEN KÖNNEN"
Ich verstehe, das die blöden und sehr missverständlichen Überschriften der Berichterstattung das in ein ungünstiges Licht setzen,
WERDE ABER NICHT AUFHÖREN; DIE FAKTEN ZU BENENNEN und wüsche nichtmal meinem ärgsten Feind, das er dieses Leben leben muß...und da bin ich noch nicht einmal beim Hochsommer, sondern im ganz normalen Leben.

Für alle, die nicht betroffen sind, einige wichtige Fakten, die der G-BA Artikel und die meiste der aktuellen Berichterstattung leider einfach „auslässt“
Durch das langwierige Verfahren sind seit über einem Jahr und für weitere Jahre Einzelfall-Entscheidungen NICHT mehr möglich und in dieser Zeit schreitet der Krankheitsverlauf weiter fort und es entsteht zahlreiche Sekundär-Erkrankungen
Die viel zitierten anerkannten konventionellen „Alternative-Behandlungen“ sind meist maximal zur Schmerzminderung, halten weitere Verschlechterungen seltenst auch nur auf und belasten die Allgemeinheit mit höheren Kosten als die Liposuktion.
Viele der Betroffenen werden Berufs- und Erwerbsunfähig, von den psychischen Belastungen der Betroffenen durch die Stigmatisierung, Schmerzen und Einschränkungen, mit massiven Auswirkungen auch auf Partner, Familien und vor allem der Kinder ganz zu schweigen .....
Wenn schon Fakten benennen wollen, DANN BITTE VOLLSTÄNDIG LIEBER G-BA und liebe Journalisten
Stehe -wie viele andere- fest im Leben stehende betroffene Frauen, gerne für Rückfragen und ernstgemeinte Berichterstattungen zur Verfügung !!!
Avatar #88767
fjmvw
am Freitag, 11. Januar 2019, 16:36

Ärzte bezahlen die Fettabsaugung ihrer Patienten!

Dem Minister geht im Gesundheitswesen alles viel zu langsam, das ist bekannt. Und überhaupt, diejenigen, die etwas zu entscheiden haben, entscheiden in der Sache nicht so, wie sich der Minister das vorstellt.

Beispiel Fettabsaugung:
Der Minister will, dass das Ministerium allein entscheiden kann, welche Untersuchungs- und Behandlungsmethoden die Kassen bezahlen müssen. Weder Kassen noch G-BA noch KBV sind zu involvieren.

Was bedeutet es für die oben Genannten, wenn das Ministerium entscheidet?
Nun ja, der G-BA kann sofort einpacken und gehen.
Den Kassen kann es letztlich völlig egal sein, ob der Minister den Leistungskatalog verkürzt oder verlängert. Wird es teurer, werden eben höhere Zusatzbeiträge erhoben. Wird es billiger, wachsen die Finanzreserven der Kassen.
Für die KBV spielt es ebenfalls keine Rolle, ob der Leistungskatalog ausgeweitet wird. Einfach neue EBM-Ziffern aufnehmen, mit irgendwelchen Punktmengen versehen – fertig. Einem Funktionär ist nur eines wichtig, das eigene Wohlergehen. Wie es denjenigen geht, die man zu vertreten behauptet, ist sekundär.

Bleiben noch die Ärzte. Für die bedeutet das Vorhaben des Ministers eine Dekapitierung.
Denn der Minister erhöht großzügig einseitig den Leistungsumfang der GKV. Soweit es den ambulanten Bereich betrifft, zahlen die Ärzte bei jeder Leistungsmengen ausweitung die Zeche selbst. Denn die Kassen haben ja bezahlt und ein finanzieller Nachschlag auf Grund von Ausweitung des Leistungskatalogs ist nicht vorgesehen. Die Kassen werden sich also hinstellen und die Forderungen aus dem ambulanten Bereich zurückweisen. Begründung: Wir zahlen euch eine sehr, sehr gut bemessene Gesamtvergütung – mit befreiender Wirkung. Wenn jemand bei euch glaubt, dass seine Leistungen nicht angemessen bezahlt werden, dann müsst ihr Ärzte eben das vorhandene Geld besser unter euch aufteilen.

Alles klar? Die Geldmenge bleibt unverändert, die Leistungsmenge steigt – also müssen die Preise pro Leistung fallen.

Ob eine Fettabsaugung ambulant oder stationär erfolgt, entzieht sich meiner Kenntnis. Sollte sie ambulant erfolgen können, zahlen die Ärzte für das Wohlergehen ihrer Patienten. Was kommt nach der Fettabsaugung? Zahlen die Ärzte auch für den Besuch von Fitness-Studios, weil damit die Rückenschmerzen von Patienten reduziert werden könnten? ;-)

Spahn ist dabei, die gesamte Selbstverwaltung zu zerlegen und durch eine zentrale Planwirtschaft, oberste Planer sitzen dabei im BMG, zu ersetzen. Die nächsten Schritte von ihm könnten sein:
- Einführung einer EGO (Einheitsgebührenordnung) im ambulanten Bereich
- Reduzierung der Anzahl der Kassen auf ein Dutzend
- Einführung eines staatlichen ambulanten Gesundheitswesens
- Halbierung der Krankenhäuser
- …..

Vor 35 Jahren gab es eine prägnante TV-Werbung: „Nichts ist unmöglich“

Toyota hatte hellseherische Fähigkeiten :-D
Avatar #103205
Patroklos
am Freitag, 11. Januar 2019, 14:15

Schönheitsoperationen von der Gesetzlichen Krankenkasse?

Fettabsaugungen grundsätzlich durch die Krankenkassen bezahlen zu lassen halte ich für völlig falsch.
Medizinische Leistungen sollten nicht durch das Gesundheitsministerium am Gemeinsamen Bundesausschuss vorbei in den Katalog der von der GKV zu zahlenden Leistungen aufgenommen werden. Da wäre einer politischen Instrumentalisierung Tür und Tor geöffnet.
Und das im TVSG zu verstecken, halte ich für eine dreiste Trickserei.
Avatar #746127
timcwerner
am Freitag, 11. Januar 2019, 13:08

Die Politik holt das Heft des Handelns zurück nach Berlin

Das Spiel zwischen Legislative und Judikative in Bezug auf die Liposuktion geht in die Verlängerung: Nachdem der Gesetzgeber 1:0 in Führung gegangen war (§ 137c Abs. 3 SGB V, 23.07.2015), hat das Bundessozialgericht am 24.04.2018 souverän ausgeglichen (B 1 KR 13/16 R).
Man darf gespannt sein, was die Einwechslung von Stürmer Jens Spahn bringt.
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