Ärzteschaft
KBV erneuert Kritik am Terminservice- und Versorgungsgesetz
Freitag, 11. Januar 2019
Berlin – Kurz vor der im Bundestag geplanten öffentlichen Anhörung in der kommenden Woche hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) die im geplanten Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) enthaltenen Eingriffe in die Praxisabläufe erneut scharf kritisiert und Änderungen gefordert. Die überwiegende Mehrheit der Ärzte würde bereits jetzt mit 52 Wochenstunden am Limit arbeiten, sagte der KBV-Vorstandsvorsitzende Andreas Gassen.
Zu den kritischen Punkten der Reform gehören laut KBV unter anderem die Vorgaben zu Mindestsprechstundenzeiten, wonach Vertragsärzte künftig 25 statt 20 Sprechstunden pro Woche erbringen sollen. Das macht die Körperschaft in einer jetzt veröffentlichten Stellungnahme zum Regierungsentwurf deutlich.
Die KBV bemängelt darin, dass das Mehrangebot an Terminen mit „fragwürdigen Instrumenten“ wie der Erhöhung der Mindestsprechstundenzeit und einer offenen Sprechstunde von fünf Stunden wöchentlich mit einem bürokratischen Kontroll- und Sanktionsmechanismus regelrecht erzwungen werden soll. Es suggeriere zudem, dass die Niedergelassenen sich es in der ambulanten Versorgung „bequem machen“.
Die KBV schlägt unter anderem vor, die offene Sprechstunde als freiwilliges Angebot zu fördern. Ärzte, die ihren Patienten eine offene Sprechstunde anbieten wollen, sollten in diesem Fall für ihre Mehrarbeit extrabudgetäre Zuschläge erhalten, heißt es in der Stellungnahme. Ärzte, bei denen die offene Sprechstunde zu einer „Chaotisierung“ der Praxisabläufe führen würde, wären dazu nicht gezwungen.
Zudem setzt sich die KBV dafür ein, dass auch Hausärzte einen Honorarzuschlag für offene Sprechstunden erhalten müssen. Der Regierungsentwurf sieht diesen nur für bestimmte Facharztgruppen vor.
In ihrer Stellungnahme weist die KBV darüber hinaus darauf hin, dass es wesentlich „drängendere Herausforderungen“ zu lösen gäbe – wie etwa die Frage der Patientensteuerung. Im Konzept „KBV 2020“ seien bereits Vorschläge gemacht, wie Patienten von Anfang an in die richtige Versorgungsebene beziehungsweise zum richtigen Arzt oder Psychotherapeuten begleitet werden könnten.
Mit Unverständnis reagiert die KBV darauf, dass es im Grundsatz bei einer Budgetierung bleibe solle – derzeit mit einer Abstaffelung der Vergütung von 25 Prozent. In diesem Zusammenhang fordert die KBV erneut, alle Grundleistungen systematisch von der Budgetierung auszunehmen. Das wäre ein deutliches Signal für eine höhere Attraktivität des Arztberufes. © may/EB/aerzteblatt.de

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