NewsÄrzteschaftWeiterhin Kritik an Stufenmodell in der Psychotherapie
Als E-Mail versenden...
Auf facebook teilen...
Twittern...
Drucken...

Ärzteschaft

Weiterhin Kritik an Stufenmodell in der Psychotherapie

Montag, 14. Januar 2019

/RFBSIP, stockadobecom

Berlin – Kurz vor der öffentlichen Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) gibt es erneut Kritik an der geplanten „gestuften und gesteuerten Versorgung“ in der Psychotherapie. Das Modell aus dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) sieht vor, dass ausgewählte Ärzte und psychologische Psychotherapeuten in Voruntersuchungen festlegen, welches Hilfe- oder Therapieangebot Betroffene wahrnehmen dürfen.

„Gut gemeint ist noch lange nicht gut gemacht“, sagte der Präsident der Bundes­ärztekammer (BÄK) Frank Ulrich Montgomery. Der Gesetzgeber beschränke mit dem Vorhaben nicht nur die Wahlfreiheit der Patienten. Eine solche Regelung speziell für Menschen mit psychischen Erkrankungen diskriminiere zudem die betroffenen Patientengruppen.

Sprechende Medizin ausbauen

Montgomery sprach sich für die Streichung des entsprechenden Passus im TSVG aus. „Die meisten psychischen Erkrankungen sind gut behandelbar – aber sie müssen eben auch behandelt werden. Andernfalls drohen Chronifizierungen und schwere Verläufe. Deshalb sollten Politik und Kostenträger den Ausbau der sprechenden Medizin durch Haus- und Fachärzte nicht nur fordern, sondern auch fördern“, so Montgomery.

Er bemängelte auch, dass das TSVG neue Zugangsbarrieren für Patienten schaffe, statt Engpässe in der Versorgung zu beseitigen. „Viel sinnvoller wäre es, bei den Behandlungs­strukturen anzusetzen, sie zu stärken und die psychiatrisch-psycho­therapeutische Versorgung noch enger in den somatischen Behandlungskontext einzubinden“, sagte der BÄK-Präsident.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) verteidigte heute in einer öffentlichen Anhörung des Petitionsausschusses des Bundestags sein Vorhaben. Dabei hielt er an einer verbesserten gestuften Versorgungssteuerung fest. Wie diese allerdings genau aussehen soll, sagte Spahn nicht. Die genauen Regelungen solle die Selbstverwaltung entweder im Gemeinsamen Bundesausschuss oder über Manteltarifverträge regeln. „Wir geben den Rahmen vor. Das Ziel ist klar“, sagte Spahn. Er wolle eine bessere Steuerung für diejenigen, die einen akuten und dringenden Behandlungsbedarf haben.

Zugleich betonte der Minister, dass alleine mehr Sitze für Psychotherapeuten das Problem der zu langen Wartezeiten auf eine Behandlung nicht beheben würden. Nur das Angebot zu erhöhen, ohne die Steuerung zu verbessern, werde „nicht zu einer besseren Versorgungssituation führen“, sagte Spahn. Vorwürfe, er wolle über eine zusätzliche Hürde im System Geld sparen, wies er zurück. „Sparen steht hier nicht im Vordergrund“, sagte er.

Die Neuregelung nützt niemandem

Hintergrund der Debatte im Petitionsausschuss war die Eingabe der Psychotherapeutin Ariadne Sartorius für eine Streichung der im TSVG geplanten gestuften Versorgung in der Psychotherapie, die mehr als 200.000 Unterstützer gefunden hatte. Sartorius sagte im Petitionsausschuss, ihre falle niemand ein, dem die geplante Neuregelung nutzen würde.

Sie befürchtet, dass durch eine weitere Bezugsperson für Erkrankte die Hürden für den Zugang zur Psychotherapie noch größer werden als bisher. Darüber hinaus würden Patienten aus der Versorgung fallen, weil die zusätzliche Einstufung Ressourcen von Psychotherapeuten binden würden. Aus ihrer Sicht sind vor allem mehr Psychotherapeuten und eine bessere Vernetzung notwendig, um den Behandlungsbedarf zu decken. © may/aerzteblatt.de

LNS
LNS LNS

Fachgebiet

Stellenangebote

    Weitere...

    Archiv

    NEWSLETTER