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Politik

Kaum Informationen über häusliche Pflege durch ausländische Aushilfskräfte

Dienstag, 15. Januar 2019

/dpa

Berlin – Über die Zahl ausländischer Hilfskräfte, die in deutschen Familien Pflege­bedürftige rund um die Uhr betreuen, ihr Arbeitsverhältnis, das Geschlecht der Hilfskräfte und die Verteilung in Deutschland hat die Bundesregierung keine Erkenntnisse. Bestehende Regelungen hält die Regierung für ausreichend, um die Pflegekräfte zu schützen, zeigt eine Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag.

„Spezielle Regelungen für den genannten Personenkreis sind zumindest derzeit nicht vorgesehen“, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort. Allerdings habe die Gleichbehandlungsstelle „EU-Arbeitnehmer“ bei der Beauftragten für Migration, Flüchtlinge und Integration im Austausch mit Beratungsstellen und Wohlfahrts­verbänden den Eindruck gewonnen, „dass sich die Arbeitsbedingungen der Arbeitskräfte in privaten Haushalten, die im weitesten Sinne der Pflege zugerechnet werden, durch einen hohen Grad an Intransparenz auszeichnen“. Eine Verbesserung der Informationslage sowohl auf Arbeitgeber- als auch auf Arbeitnehmerseite „wären wünschenswert“, so die Bundesregierung.

Sie ist der Antwort auf die Kleine Anfrage zufolge der Meinung, dass die im Haushalt lebenden Pflegekräfte ausreichend geschützt sind – und zwar im Wesentlichen durch das Strafgesetzbuch. Auch die Ausbeutung einer Arbeitskraft untersage das Strafgesetzbuch, so die Bundesregierung.

Die Linke hatte in der Anfrage darauf aufmerksam gemacht, dass Tausende Frauen, meist Staatsbürgerinnen aus Polen oder Rumänien, in Häusern und Wohnungen von Menschen mit Pflegebedarf arbeiten und leben. Sie würden von Agenturen angeworben und an Haushalte in Deutschland vermittelt. „Dort übernehmen die teilweise nicht ausgebildeten Pflegekräfte die Pflege und Aufsicht von Menschen mit Pflegebedarf. Dabei sind sie nicht selten 24 Stunden am Tag für diese Personen verantwortlich, Freizeit oder Urlaub erhalten sie nicht“, schreiben die Initiatoren der Kleinen Anfrage.

Verantwortung im Sinne von Arbeitgebern übernähmen in der Regel weder die Vermittlungsagenturen noch die Menschen mit Pflegebedarf. Viele Pflegekräfte arbeiteten als Selbstständige, obwohl offensichtlich sei, dass sie abhängig beschäftigt seien. Kontrollen und Überprüfungen solcher Arbeitsverhältnisse fänden in der Regel nicht statt, konstatieren die Linken-Abgeordnete. © hil/aerzteblatt.de

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