Vermischtes
Ärzte gegen Tierversuche stellen Strafanzeige gegen Deutsches Krebsforschungszentrum
Donnerstag, 17. Januar 2019
Berlin – Der Verein Ärzte gegen Tierversuche hat Strafanzeige gegen Mitarbeiter des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) wegen Tierquälerei und illegaler Tierversuche gestellt. Das teilte der Verein gestern mit. Die Strafanzeige wurde in Zusammenarbeit mit der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht erstellt.
Bemängelt wird unter anderem, dass die DKFZ-Forscher nach Erkenntnissen des Vereins Tierversuche an mindestens 76 Mäusen ohne Genehmigung durchgeführt haben sollen. Den Tieren seien Tumorzellen implantiert worden, an denen sie innerhalb von 36 bis 50 Tagen starben, heißt es.
Die Durchführung nicht genehmigter Tierversuche sei gemäß Tierschutzgesetz zwar nur eine Ordnungswidrigkeit, in diesem Fall sei aber nach Auffassung des Vereins von einer Straftat auszugehen, denn den Mäusen seien durch Induktion von Tumoren mehrere Wochen lange erhebliche Schmerzen und Leiden zugefügt worden.
Das DKFZ wollte sich zur Strafanzeige nicht äußern, verwies auf Nachfrage aber auf eine Stellungnahme aus dem vergangenen Jahr. Darin heißt es, man habe die Vorwürfe zum Anlass für eine Prüfung genommen. Für alle Tierversuchsprogramme am DKFZ werde vor ihrem Start, wie vom Tierschutzgesetz gefordert, eine behördliche Genehmigung eingeholt. Diese seien im Regelfall für mehrere Jahre gültig und würden viele Details zu den geplanten Experimenten umfassen.
Die Prüfung habe ergeben, dass die betroffene Arbeitsgruppe über eine behördliche Tierversuchsgenehmigung verfügte, aber bei den Experimenten von der beantragten Durchführungsweise abgewichen sei. So sei beispielsweise eine andere Tumorzelllinie als die im Antrag genannte benutzt worden. „Hierfür hätte mindestens eine Änderungsanzeige gestellt werden müssen. Die Wissenschaftler gingen aber davon aus, dass sie immer noch denselben Forschungszweck verfolgen und sich damit innerhalb eines bereits genehmigten Verfahrens bewegen“, so das DKFZ.
Zudem sind dem DKFZ zufolge die Laufzeit des Tierversuchsverfahrens von insgesamt fünf Jahren um rund sechs Wochen überschritten worden. Die weitere Untersuchung habe darüber hinaus ergeben, dass bei sechs von 76 für die Studie verwendeten Mäusen die im Antrag festgelegte Abbruch-Tumorgröße nicht eingehalten worden sei. „Diese sechs Tiere wurden höchstens vier Tage zu spät getötet. Ein qualvoller Tod der Mäuse, wie von den Ärzten gegen Tierversuche unterstellt, trifft nicht zu“, so das DKFZ.
Das Institut wies darauf hin, dass die Ergebnisse der Untersuchung dem Regierungspräsidium Karlsruhe zur Prüfung vorgelegt worden seien. Die Behörde sei zu der Einschätzung gekommen, „dass für die in der beanstandeten Publikation beschriebenen Versuche keine Genehmigung vorlag“.
Das DKFZ betonte, man bedauere „die Vorkommnisse um die in der beanstandeten Publikation beschriebenen Tierversuche“. Der Tierschutzausschuss des DKFZ werde den bereits bestehenden Katalog an Maßnahmen zur Einhaltung der Vorgaben des Tierschutzes überarbeiten. Vorgesehen seien unter anderem vermehrte verpflichtende Schulungen für alle Wissenschaftler, die verantwortlich an Tierexperimenten beteiligt seien.
© may/aerzteblatt.de

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